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Das Betätigungsfeld: Fraktion und Parlament

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Manager des Parlaments

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 67))

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Zusammenfassung

Wie kaum ein anderer Funktionsträger im Bundestag verfügen die Parlamentarischen Geschäftsführer im formellen wie im informellen Willensbildungs-prozeß ihrer Fraktion und des Gesamtparlaments über eine außerordentliche Fülle an Aufgaben und Kompetenzen. Sie haben damit erhebliche Einfluß-und Gestaltungsmöglichkeiten. Bereits 1969 hat Gerhard Loewenberg auf die „zunehmende Macht der Geschäftsführer“ hingewiesen, „die von der Fraktion niemals ausdrücklich sanktioniert“ worden sei.1 Heute ist wegen der großen Machtfülle der Parlamentarischen Geschäftsführer sogar kritisch vom Geschäftsführer-Parlament die Rede.2 Dabei wird allgemein die Notwendigkeit der Strukturierung und Koordinierung der Fraktions- und Parlamentsarbeit mit dem Ziel von Effizienz und Geschlossenheit anerkannt. Kritik findet dagegen die damit verbundene Tendenz, unkonventionelles Verhalten und innovatorische Ideen der Fraktionsmitglieder als Störung zu empfinden und Kreativität und Lebendigkeit durch Reglementierung zu ersetzen.3

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Literatur

  1. Gerhard Loewenberg: Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1969, S. 216.

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  2. Diese Bezeichnung zitiert Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, Opladen 1992, S. 24; vgl. auch Ulrich Lohmar: Das Hohe Haus, Stuttgart 1975, S. 154: „Das eigentliche Entscheidungszentrum der Fraktionen sind jedoch nicht die Fraktionsvorstände in ihrer Gesamtheit, sondern die Vorsitzenden und die Geschäftsführer“.

    Book  Google Scholar 

  3. Vgl. dazu Suzanne S. Schüttemeyer: Fraktionen im Deutschen Bundestag 1949–1994, Habilitationsschrift 1996, (bislang unveröffentlicht), S. 79 und 355; vgl. auch Wolfgang Ismayr, a.a.O., S. 124.

    Google Scholar 

  4. Plenarprotokoll Deutscher Bundestag 10/194, in: Verhandlungen des Deutschen Bundestages/ Steneographische Berichte, Band 136, S. 14628.

    Google Scholar 

  5. Vgl dazu Hildegard Hamm-Brücher: Bürgergesellschaft versus Parteiendemokratie, in: Gunter Hofmann/Werner Perger (Hg.): Die KontroverseWeizsäckers Parteienkritik in der Diskussion, Frankfurt/M. 1992, S. 190f; vgl. auch Hildegard Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter — eine Legende?, München 1990.

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  6. Art. 63 Abs. 1 GG; Art. 67 GG.

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  7. So Werner J. Patzelt in seinem Aufsatz „Wider das Gerede vom ,Fraktionszwang‘!“, in: ZParl/98, S.323.

    Google Scholar 

  8. So Uwe Thaysen in: Parlamentarisches Regierungssystem in der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1976, S. 69ff.

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  9. Vgl. dazu Suzanne S. Schüttemeyer, Fraktionen im Deutschen Bundestag, S.22.

    Google Scholar 

  10. Hildegard Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter, S. 21. (1990 bestand der Bundestag noch aus 519 Abgeordneten).

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  11. Hildegard Hamm-Brücher: Bürgergesellschaft versus Parteiendemokratie, S.190. Ähnlich rigoros hatte 1992 der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Parteien attackiert, als er ihnen attestierte, auf dem Weg von der Machtversessenheit zur Machtvergessenheit zu sein. So in: Richard von Weizsäcker: Im Gespräch mit Gunter Hofmann und ner Perger, Frankfurt 1992, S. 158–164.

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  12. Uwe Thaysen zitiert verschiedene Studien in: Parlamentarisches Regierungssystem, S. 75.

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  13. Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 29.

    Google Scholar 

  14. Hübner/H. Oberreuter/H. Rausch (Hg.): Der Bundestag von innen gesehen, München 1969, S. 26.

    Google Scholar 

  15. So Wolfgang Ismayr, Der Deutsche Bundestag, S.533ff; vgl. auch Hildegard Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter, S. 457–482.

    Google Scholar 

  16. Peter Glotz: Entscheidungsteilung. Gegen das Hindenburg-Syndrom der deutschen Politik, in: G. Hofmann/W. Perger: Die Kontroverse, Weizsäckers Parteienkritik in der Diskussion, Frankfurt/M 1992, S. 172.

    Google Scholar 

  17. Vgl. auch Hans Apel: Die deformierte Demokratie, Parteienherrschaft in Deutschland, Stuttgart 1991, S. 166.

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  18. Wolfgang Zeh: Gliederung und Organe des Bundestages, S. 412.

    Google Scholar 

  19. In der 13. Legislaturperiode kam der Bundestag zu 248 Plenarsitzungen mit 10.745 Redebeiträgen einschließlich der Kurzinterventionen zusammen, beriet in 1. Lesung 923 Gesetzentwürfe, beschäftigte sich mit 156 Großen und 2071 Kleinen Anfragen sowie mit 18443 mündlichen und schriftlichen Abgeordnetenfragen und produzierte 11972 Drucksachen. (Quelle: Deutscher Bundestag, WD 4, Juli 1999).

    Google Scholar 

  20. Im 13. Bundestag gibt es 4 Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Bündnisgrüne, FDP) sowie die Gruppe der PDS, die mit 30 Abgeordneten den Fraktionsstatus verfehlte, und 22 ständige Ausschüsse.

    Google Scholar 

  21. Stand Frühjahr 1997, incl. Teilzeitstellen, nach den Haushaltsplänen der Fraktionen.

    Google Scholar 

  22. Hinzu kommen die Mitarbeiter in den Wahlkreisen, deren Zahl in der 13. Legislatur-Periode um rund 2 440 schwankt.

    Google Scholar 

  23. Quelle: Einzelplan des Bundestages 1996.

    Google Scholar 

  24. Quelle: Haushaltsplan des Bundes 1996.

    Google Scholar 

  25. Ausführlich dazu Wolfgang Zeh in: Parlamentarismus, Historische Wurzeln — Moderne Entfaltung, 4. Aufl., Heidelberg 1987, S. 100 ff; ebenso Wolfgang Zeh: Parlamentarisches Verfahren, in: Josef Isensee und Paul Kirchhof: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, S. 432ff.

    Google Scholar 

  26. Wolfgang Zeh: Parlamentarismus, S. 100.

    Google Scholar 

  27. Vgl. Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 83ff.

    Google Scholar 

  28. 16. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz), BGBl. I. vom 19.3. 1994.

    Google Scholar 

  29. Hans Meyer: Die Fraktionen auf dem Weg zur Emanzipation von der Verfassung, in: Herta Däubler-Gmelin (Hg.) GegenredeAufklärung — KritikÖffentlichkeit, Festschrift für Ernst Gottfried Mahrenholz, Baden-Baden 1994, S. 320ff.

    Google Scholar 

  30. §53 Fraktionsgesetz.

    Google Scholar 

  31. § 47, 1 Fraktionsgesetz.

    Google Scholar 

  32. § 46, 1 Fraktionsgesetz.

    Google Scholar 

  33. BVerfGE vom 13.6.1989, 2 BvE 1/88, S. 40; BVerfGE 20, 5776 (104); 62 (202); vgl. auch Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 836.

    Google Scholar 

  34. Wolfgang Zeh: Gliederung und Organe des Bundestages, in: Josef Isensee und Paul Kirchhof: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, S. 395.

    Google Scholar 

  35. GOBT § 10, Abs. 1.

    Google Scholar 

  36. GOBT § 10, Abs. 1.

    Google Scholar 

  37. GOBT § 10, Abs.4.

    Google Scholar 

  38. In einem Organstreitverfahren hatte die PDS beim Bundesverfassungsgericht über ihre Einstufung als „Gruppe“ geklagt. In seinem Beschluß vom 17. September 1997 (Az: 2 BvE 4/95) wies das Gericht die Klage zurück. Es erkannte als zulässig an, der PDS die Stellung von Ausschußvorsitzenden zu verweigern. Auch die Mitwirkungs-Einschränkungen in Untersuchungsausschüssen sowie der Ausschluß vom Vermittlungsausschuß und zweier weiterer Gremien erkannte der Zweite Senat als rechtens.

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  39. Anhang zur GO-SPD-Bundestagsfraktion vom 19.5.1992.

    Google Scholar 

  40. § 4 der AO-CDU-Bundestagsfraktion vom 22.11. 1994.

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  41. In den meisten Fraktionen sind die Obleute zugleich die Arbeitsgruppen-Vorsitzenden.

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  42. Bei der Unionsfraktion etwa Arbeitnehmer, Vertriebenen, Frauen, Junge Gruppe.

    Google Scholar 

  43. Bei der SPD etwa der „mitte-rechts“ stehende „Seeheimer-Kreis“ oder die „Parlamentarische Linke“, bei der FDP der sozial-liberale „Freiburger Kreis“ (der zugleich auch eine Parteigruppierung ist) oder der konservative „Schaumburger Kreis“.

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  44. So etwa bei der CDU der Wirtschaftsrat, der Parlamentskreis Mittelstand, die Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA) oder die Frauenvereinigung. Bei der SPD die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) oder die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF).

    Google Scholar 

  45. Vgl. durchgehend Hans Apel: Die deformierte Demokratie, oder auch Hildegard Hamm-Brücher: Der Politiker und sein Gewissen.

    Google Scholar 

  46. Gerhard Loewenberg: Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik, S. 216.

    Google Scholar 

  47. Will Rasner: Herrschaft im Dunkeln? Aufgabe und Bedeutung des Ältestenrats, in: Hübner/Oberreuter/Rausch: Der Bundestag von innen gesehen, S. 99–133.

    Google Scholar 

  48. GOBT § 6 Abs.l.

    Google Scholar 

  49. GOBT § 6 Abs. 2.

    Google Scholar 

  50. GOBT § 62.

    Google Scholar 

  51. Siehe auch Wolfgang Ismayr a.a.O. S. 184.

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  52. GOBT §12.

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  53. Nach GOBT § 57, Abs. 2 ist letzteres Sache der Fraktionen.

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  54. In der 12. Wahlperiode (1990–1994) beantragten die Oppositionsparteien 83 von insgesamt 103 Aktuelle Stunden, das sind 80, 58 Prozent. Die oppositionsinterne Aufschlüsse-lung sieht so aus: SPD 51, PDS 21 und Bündnis90/Die Grünen 11. Quelle: Chronik Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990 – 1994, Bonn 1996, S. 493 ff.

    Google Scholar 

  55. So im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  56. Nach einer von Werner J. Patzelt a.a.O. zitierten Deutschen Abgeordnetenstudie von 1994 unterstellen 53 Prozent der befragten Abgeordneten, daß in anderen Parteien als der eigenen ein Fraktionszwang existiert.

    Google Scholar 

  57. Vgl. Heinz Rausch: Der Abgeordnete — Idee und Wirklichkeit, 4. A., München 1980, S. 115 ff.

    Google Scholar 

  58. Heinz Rausch, ebd..

    Google Scholar 

  59. Ausführlich dazu Werner J. Patzelt in seinem Aufsatz „Wider das Gerede vom ,Fraktionszwang‘! Funktionslogische Zusammenhänge, populäre Vermutungen und die Sicht der Abgeordneten“, in: ZParl 2/98, S. 323–347.

    Google Scholar 

  60. So die CDU/CSU in § 16 Abs. 1 Arbeitsordnung, die SPD-Fraktion im Anhang zu ihrer GO vom 19. 5. 1992, die FDP in § 1 Abs. 6 ihrer GO, die Gruppe der PDS formuliert in § 1 Abs. 3 GO so: „In der PDS-Bundestagsgruppe gibt es keinen Fraktionszwang. Esesoll aber versucht werden, in wichtigen politischen Fragen Übereinstimmung herzustellen, damit die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundestagsgruppe eine bestimmte politische Ausrichtung und Zielstellung verbinden können“.

    Google Scholar 

  61. Vgl. Wolfgang Zeh: Gliederungen und Organe des Bundestages, S. 398.

    Google Scholar 

  62. Schlußbericht der Enquete-Kommission, S. 78.

    Google Scholar 

  63. § 14a Arbeitsordnung CDU/CSU-Fraktion.

    Google Scholar 

  64. So Burkhard Hirsch im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  65. Vgl. dazu Thomas Saalfeld: Parteisoldaten und Rebellen. Eine Untersuchung zur Geschlossenheit der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD und FDP 1949–1990, Opladen 1995. Darin stellt Saalfeld eine statistisch höhere Wiederwahlquote von Abweichlern fest.

    Google Scholar 

  66. Vgl. dazu auch Suzanne S. Schüttemeyer: Die Fraktionen im Deutschen Bundestag, S. 282f.

    Google Scholar 

  67. So Heinz Rausch: Der Abgeordnete — Idee und Wirklichkeit, S. 121.

    Google Scholar 

  68. Hildegard Hamm-Brücher: Der freie Volksvertreter, S. 19.

    Google Scholar 

  69. Hamm-Brücher: a.a.O., S. 38.

    Google Scholar 

  70. Ebenda.

    Google Scholar 

  71. Vgl. Hans Apel: Die deformierte Demokratie, und Dieter Lattmann: Die Einsamkeit des Politikers, München 1977.

    Google Scholar 

  72. Hans Maier im Vorwort zu Hübner/Oberreuter/Rausch: Der Bundestag von innen gesehen, S. 11. Die von Maier und anderen geäußerte — und parlamentsintern voll geteilte — Kritik war mit Anstoß dafür, die Fraktionsdienste erheblich auszubauen und Abgeordneten-Mitarbeiter einzuführen.

    Google Scholar 

  73. Friedrich Schäfer: Der Deutsche Bundestag, Opladen 1967, S. 154.

    Google Scholar 

  74. Hans Apel, a.a.O., S. 222.

    Google Scholar 

  75. Ebenda.

    Google Scholar 

  76. Günther Müller: Dreiklassenparlament in Bonn? Zur Stellung der Abgeordneten im Bundestag, in: Hübner/Oberreuter/ Rausch (Hg.), Der Bundestag von innen gesehen, S.42–56.

    Google Scholar 

  77. Vgl. dazu Dieter Lattmann: Die Einsamkeit des Politikers, S.15; vgl. auch Dieter Lattmann: Chancengleichheit für Abgeordnete? FAZ Nr.248 vom 25. 10. 1978.

    Google Scholar 

  78. § 3 GO-SPD-Fraktion.

    Google Scholar 

  79. So etwa die SPD-Fraktion in § 6 Abs.4 GO.

    Google Scholar 

  80. Bei der SPD ist dies nach § 6 Abs. 2 GO die zuständige Arbeitsgruppe; die Bündnisgrünen verzichten zwar auf eine ausdrückliche Zustimmung der Fraktion, verlangen aber die Unterschrift des Parlamentarischen Geschäftsführers.

    Google Scholar 

  81. So in §2 Abs.1 der GO-SPD-Fraktion; § 17 Abs.1 GO-CDU/CSU-Fraktion; § 1 Abs. 4 GO-FDP-Fraktion; § 3 Abs. 1 GO-Bündnisgrüne.

    Google Scholar 

  82. § 17, Abs. 2 b GO-CDU/CSU-Fraktion.

    Google Scholar 

  83. § 1 Abs. 5 und 6 GO-SPD-Fraktion.

    Google Scholar 

  84. § 13 Abs. 2 GOBT.

    Google Scholar 

  85. Fehlt ein Abgeordneter an einem Sitzungstag, werden nach § 14 Abs.l AbgG 90 DM , trägt er sich nicht an einem Plenarsitzungstag in die Anwesenheitsliste ein, 150 DM von der Kostenpauschale einbehalten. Die Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung „kostet“ nach §14 Abs.2 AbgG den Abgeordneten 75 DM.

    Google Scholar 

  86. So Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 43f.

    Google Scholar 

  87. Hans Apel: Die deformierte Demokratie, S. 221.

    Google Scholar 

  88. Karl Carstens im Bundestag nach seiner Wahl zum Bundestagspräsidenten im Dezember 1976, Siehe Plenarprotokoll 8/1.

    Google Scholar 

  89. So Burkhard Hirsch im Gespräch mit dem Autor.

    Google Scholar 

  90. Hildegard Hamm-Brücher: Freiheit ist mehr als ein Wort, Köln 1996, S. 476f. Siehe dazu auch Wolfgang Ismayr: Der Deutsche Bundestag, S. 538. Er schreibt: „Die Geschäftsführer befürchten, Regelungen zur Erweiterung des Spielraums einzelner Abgeordneter könnten zu unkalkulierbaren Abläufen führen und die notwendige Geschlossenheit und Unterstützung der Fraktions- bzw. Regierungspositionen gefährden.“

    Google Scholar 

  91. Einige von ihnen sind bei Wolfgang Zeh: Parlamentarismus, S. 114ff aufgeführt. Zeh führt an, daß:- der Bundestag sich in der Gesetzgebung mit zu vielen Detailregelungen befaßt und die Parlamentarier über ihrer fachlichen Spezialisierung die politischen Grundprobleme aus dem Auge verlieren;- die politischen Entscheidungen sich zu stark in die — nicht öffentlichen — Ausschüsse und Arbeitskreise verlagern, während in der Plenarberatung keine echte politische Willensbildung stattfindet;- der Bundestag zu wenig auf die Öffentlichkeit meinungsbildend wirke und seinerseits in hohem Maße abhängig sei von der öffentlichen Meinung.

    Google Scholar 

  92. Hildegard Hamm-Brücher: Freiheit ist mehr als ein Wort, S. 478.

    Google Scholar 

  93. Uwe Thaysen: Parlamentarisches Regierungssystem, S.98.

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Petersen, S. (2000). Das Betätigungsfeld: Fraktion und Parlament. In: Manager des Parlaments. Forschung Politikwissenschaft , vol 67. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93222-8_2

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