Zusammenfassung
„Wir begehren, daß die Vorrechte, die die früheren Kaiser durch allgemeine Gesetze allen hochheiligen Kirchen des wahren Glaubens verliehen haben, fest und unverbrüchlich bewahrt werden“.1 So heißt es in dem erstmals 534 publizierten Codex Justinianus (1991: I,ii,12).
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Literatur
Hier zit. n. der deutschen Auswahlübersetzung des Codex Justinianus (1991: 32). — Bei den hier im folgenden zitierten Quellentexten wird der üblichen Zitierweise gefolgt.
Zur Datierung der Monarchia Imbach/Flüeler (1989: 25).
Die Ähnlichkeit mit Dantes Commedia hat allerdings Grenzen, da bei Dante diejenigen, die in der Hölle schmoren, grundsätzlich vom ewigen Heil ausgeschlossen sind. Dieser Gedanke kommt bei Marsilius nicht zum tragen; bei ihm ist zunächst niemand absolut von der göttlichen Gnade ausgenommen.
Die kirchenpolitische Programmatik kann an diesem Ort nur insofern gewürdigt werden, als sie in Bezug zu den bisherigen Aussagen gestellt wird. Sie dienen hier dem Zweck, die Interdependenz des profan Politischen und des Theologischen zu verdeutlichen. Ausführlicher zu diesem Kontext: Löffelberger (1992) und Torraco (1992).
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© 2000 Leske + Budrich, Opladen
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Koch, B. (2000). Zum mittelalterlichen Politikverständnis: Die Civitas als Fokus des Politischen im Defensor Pacis des Marsilius von Padua?. In: Lietzmann, H.J., Nitschke, P. (eds) Klassische Politik. Klassische Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93221-1_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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