Zusammenfassung
Schon zu Lebzeiten war Friedrich Christoph Dahlmann (1785–1860) mehr durch seine dramatische politische Biographie als durch seine akademischen Veröffentlichungen einschließlich seiner Politik (1835) bekannt. Auch heute ist sein Politikverständnis nur vor dem Hintergrund seines abwechslungsreichen Lebens zu verstehen.1 Am Anfang dieses Beitrages sei daher in groben Zügen der Bildungs- und Berufsweg dieses vormärzlichen Historikers und Politiklehrers skizziert, bevor anschließend die einzelnen Elemente seiner Politikkonzeption in ihrer ideengeschichtlichen Zuordnung herausgearbeitet werden. Abschließend soll die Frage nach der Bedeutung der Politikkonzeption Dahlmanns in seiner Zeit, aber auch für unsere Gegenwart beantwortet werden.
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Literatur
Zu Dahlmanns Leben liegt eine material reiche, aber in der Interpretation veraltete Biographie vor: Springer 1870/1872. Vgl. auch Dahlmanns Fragment einer politischen Autobiographie: Bleek/Lülfing 1993.
Dahlmann 1835; Neuausgabe: Dahlmann 1997 (im folgenden wird nach dieser Ausgabe zitiert).
Deutsche Staatsbibliothek, Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Unter den Linden, Handschriftenabteilung, Nachlaß F. C. Dahlmann, Mappe 380/I, Bl. 4r.
Diesem Irrtum unterlag in seiner ansonsten einsichtsvollen Gedenkrede zum 100. Todestag von F.C. Dahlmann Bracher (1971: 48).
Dahlmann hat seine erstmals 1835 erschienene Veröffentlichung schon auf dem Titel als 1. Band einer umfassenderen „Politik“ mit den Untertitel „Staatsverfassung. Volksbildung“ ausgewiesen und im § 17 der Einleitung die Staatsverwaltung sowie die Staatengesellschaft als weitere Teile der Lehre vom Staate genannt. Obwohl Dahlmann diese Gegenstandsbereiche in seinen Vorlesungen über „Politik“ ausweislich seiner Vorlesungsmanuskripte und der Nachschriften von Hörern behandelt hat, ist er doch nicht dazu gekommen, sie in Fortsetzungsbänden der „Politik“ zu veröffentlichen. So blieb es bei dem ersten Band der „Politik“ als einer Staatsverfassungslehre (vgl. Bleek 1997: 284 f. u. 302).
Die aristotelische Zwischenstufe des Dorfes nannte der Bürgermeistersohn Dahlmann in seiner einleitenden Skizze der Staatskonzeption nicht, widmete den Gemeinden allerdings ein langes Kapitel (vgl. Dahlmann 1997: § 201–250).
Ansätze seiner aus der Geschichte hergeleiteten Konzeption einer „freien Verfassung“ entwickelte Dahlmann (1815) im Zusammenhang mit der Schleswig-Holsteinischen Frage.
Vgl. Dahlmanns Ausführungen zu Widerstandsrecht und Revolution (1997: §§ 200–207).
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Bleek, W. (2000). Friedrich Christoph Dahlmanns Politikkonzeption. In: Lietzmann, H.J., Nitschke, P. (eds) Klassische Politik. Klassische Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93221-1_12
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