Zusammenfassung
Die Vergleichsgebühr ist die Lieblingsgebühr des Gesetzgebers. Wer einen Vergleich abschließt, hat nicht nur an der Einigung der Parteien mitgewirkt und somit einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden geleistet. Hat er ihn noch außergerichtlich, also vor Einreichung eines Klageantrages geschlossen, so hat er damit zugleich die Gerichte entlastet, weil er sie vor einem möglicherweise aufwändigen und auf jeden Fall auch für den Staat teuren Prozess bewahrt hat. Und für diesen Fall gibt es eine kleine Belohnung in Form einer etwas höheren Gebühr.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (2003). Die Vergleichsgebühren gemäß § 23 BRAGO. In: Fachkunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93182-5_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93182-5_17
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-39457-4
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