Zusammenfassung
Aufgabe der Kostenartenrechnung ist die lückenlose Erfassung und sinnvolle Untergliederung der angefallenen Kosten. Sie ist die Informationsgrundlage für die nachgelagerte Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Aus diesem Grund muss die Kostenartenrechnung mit großer Sorgfalt durchgeführt werden, weil sich andernfalls Erfassungs- und Zuordnungsfehler auf die späteren Auswertungen übertragen. Zu den Aufgaben der Kostenartenrechnung gehört weiterhin die sachliche und zeitliche Abgrenzung der als Kosten erfasste Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen.
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Literatur
vgl. dazu Abschnitt 5.
Diese Anschaffungspreise werden im bilanzrechtlichen Kontext als Anschaffungskosten bezeichnet (vgl. § 255 Abs. 1 HGB).
vgl. Abschnitt 5.
vgl. zu Definition und Inhalt von Bezugsgrößen Abschnitt 3.3.2.5.3.1.
z.T. unter Einbeziehung der Fertigungslohnkosten.
Auch der Gesetzgeber hat sich bei der Definition der handelsrechtlichen Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 — die aus den kostenrechnerischen Herstellkosten abgeleitet werden — vom Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht inspirieren lassen, obwohl er ihn weniger konsequent umgesetzt hat als die Kostenrechnung.
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Joos-Sachse, T. (2002). Istkostenrechnung auf Vollkostenbasis. In: Controlling, Kostenrechnung und Kostenmanagement. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93143-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93143-6_3
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-21502-2
Online ISBN: 978-3-322-93143-6
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