Zusammenfassung
Gönnen wir uns einen kurzen Rückblick: Das Berufsbildungsgesetz stammt zwar erst aus dem Jahre 1969 und ist demnach erst ca. 30 Jahre alt; dennoch gab es bereits vor mehr als 2000 Jahren eine geordnete Lehrlingsausbildung — insbesondere in handwerklichen Berufen. In den spätbabylonischen Lehrverträgen wurde — ähnlich unseren heutigen Ausbildungsverträgen — insbesondere geregelt
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die Lehrverpflichtung des Meisters („er wird ihn das Handwerk lehren, wie er es selber gelernt hat“)
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die „Alimentation“ des Lehrlings („dem Lehrling sind Kost und Kleidung zu stellen“)
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das „Honorarium“ des Meisters („der Meister erhält nach erfolgreicher Ausbildung vom Lehrling einen Silberbetrag“)
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die Vereinbarung von Vertragsstrafen („der Meister hat dem Lehrling bei mangelhafter Ausbildung einen Ausgleich zu erstatten“)
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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Sommer, W. (1998). Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung. In: Ausbildungskompaß Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93137-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93137-5_2
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-19799-1
Online ISBN: 978-3-322-93137-5
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