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Logistikaufgaben in einer umweltschonenden Kreislaufwirtschaft (Entsorgungslogistik)

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Logistik
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Zusammenfassung

Mit dem Verkauf der Produkte an die Konsumenten ist die Versorgungsaufgabe der Wertschöpfungskette zunächst erfüllt. Umweltbewußte Kundenforderungen und gesetzliche Vorschriften haben zur Einführung einer Kreislaufwirtschaft geführt, in der die eingesetzten Rohstoffe zur Steigerung der Stoffproduktivität (Ressourceneffektivität) und Ressourcenschonung in die Herstellungsprozesse zurückgeführt werden müssen. Die Entsorgungslogistik als ein noch junges Teilgebiet der Logistik hat der Aufgabe, die Entsorgungsprozesse zu gestalten und die während der Wertschöpfimgsprozesse in allen logistischen Teilsystemen zwischen Zulieferern und Endkunden anfallenden “Abfälle zur Verwertung” und “Abfalle zur Beseitigung” zu behandeln, wiederzugewinnen oder — überwachungsfähig — zu entsorgen. Wegen der Knappheit der Ressourcen und der Endlagerstätten gehen von der Entsorgungslogistik auch Entwicklungen von Konzepten zur Verringerung und Vermeidung von Abfallen aus, um den stark steigenden Entsorgungskosten entgegenzuwirken; das sind Überlegungen zur stofflichen oder energetischen Verwertung und zur Rückführung von Wertstoffen in den Herstellungsprozeß (Recycling). Die gesetzlichen Vorschriften geben Verwertungsquoten vor. In die Betrachtungen müssen die Behandlung von Verpackungsmaterialien und Rückführung und Verwertung von verschlissenen Produkten (Altprodukte) einbezogen werden.

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Literatur

  1. Es soll darauf hingewiesen werden, daß beispielsweise antike Hochkulturen für Städte- und Schiffbau — auch für die römische Badekultur — das Mittelmeergebiet entwaldet haben, die Landwirtschaften heute bis zu 30% zu den klimaschädlichen Gasen beitragen oder die heutigen Verkehre zur Bedienung weltweiter Märkte erhöhte Verbrauche von Primärenergie und vermehrte Emissionen verursachen.

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  2. Der auf der Umweltkonferenz in Kyoto (1997) beschlossene und in Marrakesch (2001)) bestätigte Handel mit Emissionsrechten klimaschädigender (Treibhaus-)Gase ist ein Versuch, Umweltnutzung handelbar und rechenbar zu machen; es kann aber auch von einem marktwirtschaftlichen Ablaßhandel für Umweltsünden gesprochen werden. Es ist ein Beitrag zur Senkung des Ausstosses von Treibhausgasen bis zum Jahre 2012 um 5,2% der Werte von 1992.

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  3. Der “Club of Rome” bezweifelt die ökologische Richtigkeit der Inhalte des volkswirtschaftlichen Bruttosozialproduktes: Das Abholzen von Wäldern ist nicht Einkommen — sondern bedeutet ökologische Verluste.

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  4. Umweltschutz ist seit dem 1. September 1994 verfassungsmäßiges Ziel der Bundesrepublik Deutschland (§ 20 a des Grundgesetzes).

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  5. Der Begriff der Nachhaltigkeit (sustainable developement) wurde in der Brundtland-Kommission (World Commission on Environment and Development — 1987) für Umwelt und Entwicklung geprägt und auf der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 (UNCED-Konferenz) aufgenommen und meint eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Dadurch wurde ein Paradigmawechsel ausgelöst; d. i. der Übergang von nachsorgenden, additiven end-of-pipe-Umweltschutz zum präventiven, ganzheitlichen Input-Output-bezogenen Umweltschutz.

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  6. Hier liegt die umweltpolitische Zieltrias zugrunde: Dem Menschen eine Umwelt zu sichern, die er für seine Gesundheit und ein menschenwürdiges Dasein braucht, Boden, Wasser und Luft, Tier- und Pflanzenwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen und Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen. Daraus ergeben sich drei Prinzipien als Handlungsgrundsätze der Umweltpolitik: Verursacherprinzip, das die Folgen für Umweltbelastungen dem Verursacher zuordnet, das Vorsorgeprinzip, das Umweltbelastungen vor den Entstehen der Belastungen bekämpft und das Kooperationsprinzip, das auf eine konsensorientierte Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen zwischen allen Beteiligten (Staat, Unternehmen, Gesellschaft) abzielt. Ausnahmsweise kann das Gemeinlastprinzip — das Tragen der durch Umweltbelastungen entstandenen Kosten durch die Allgemeinheit — ergänzt werden.

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  7. “Umweltlizenzen” (Umwelt(belastungs)zertifikate) können für vom Staat festgelegte oder international vereinbarte Emissionsmengen in einem Gebiet meistbietend ersteigert werden.

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  8. Natürliche Ressourcen könnten den Produktionsfaktoren “Werkstoffe” zugeordnet werden.

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  9. Es ist hier beispielsweise an die Marketing-Wirkungen des Umweltsymbols “Blauer Engel” oder des EMAS-Logos zu denken.

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  10. Es wird in der Literatur auch von autonomen Zielsetzungen durch Vorwegnahme gesellschaftlicher und marktlicher Veränderungen und von heteronomen Zielvorgaben durch gesetzliche Vorschriften oder durch marktliche Preisentwicklungen (Anpassungsverhalten) gesprochen.

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  11. Das Management als Funktion ist hier von dem Management als Institution innerhalb einer Organisation abgegrenzt.

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  12. Eine andere Interpretation geht von dem systemorientierten Ansatz aus mit dem Schwerpunkt, das System Unternehmen in einer komplexen, sich ständig verändernden und nur bedingt kontrollierbaren Umwelt in seinem Bestand zu erhalten, indem die Differenz zwischen System und Umwelt ermittelt und Maßnahmen zur Verringerung eingeleitet werden. Dieser systemorientierte Managementprozeß liegt der EMAS-VO und der ISO-Normenreihe 14000 zugrunde und wendet ihn auf die speziellen Probleme des betrieblichen Umweltschutzes an.

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  13. Es werden dem Begriff “Umweltmanagement” die Attribute proaktiv, präventiv oder integriert hinzugefügt, um das vorbeugende, vorsorgende oder aktive Handeln zu verdeutlichen.

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  14. Eine Umweltkostenrechnung kann fallweise, periodisch oder als Projekt-Rechnung durchgeführt werden, es ist zu erwarten, daß in den Unternehmen eine eigenständige oder in das gegebene Rechnungswesen integrierte Umweltkosten- und -leistungsrechnungen aufgebaut werden, um die Kosten des Umweltschutzes oder die o.a. Kosten der Umweltbelastung (internalisierte Kosten) zu ermitteln, als Kostentreiber zu erkennen und verursachungsgerecht einzelnen Kostenstellen oder Kostenträgern zuzuordnen.

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  15. Auf die Vor- und Nachteile der beiden konkurrierenden Normen, den Gesetzescharakter, über Gemeinsamkeiten, notwendige Voraussetzungen, den Stellenwert insbesondere für weltweit tätige Unternehmen und mögliche Geltungsbereiche für gewerbliche oder dienstleistende Unternehmen soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Mittelfristig sollte DIN EN ISO 14000 als Baustein mit der Umweltprüfung nach EU-Öko-Audit-Verordnung gesetzlich verknüpft werden.

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  16. Die Vorsilbe “Re-” impliziert die erneute Distribution, während “Retro-” den Hinweis auf eine Rückführung der Produkte vom Konsumenten beinhaltet.

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  17. Entsorgungslogistik ist mehr als der Transport von Abfall oder die Erarbeitung eines Abfallwirtschaftskonzeptes; sie hat eigene — prozeßbegleitende — Aufgaben und darf sich nicht auf TUL-Prozesse einer “Wegwerf-Gesellschaft” beschränken.

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  18. Als Beispiel derartiger Ansätze können die Entwicklung umweltschonender Waschmittel, chromfreier Färbemittel in der Textilindustrie, die Konstruktion und die Herstellung von Automobilen (der mit Rapsdiesel betriebene GOLF Ecomatic, die demontagefreundlichen BMW 3er-Serie, Golf IV, u. a.) genannt werden.

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  19. Als Gesetze oder Verordnungen seien genannt: VerpackungsVO (1991), TA Luft, TA Lärm, BundesimmissionsschutzG, TA Siedlungsabfall, WasserhaushaltsG u. a. Weitere geplante Vorschriften sind: ElektronikschrottVO, Alt-AutoVO, AltpapierVO, Alt-HolzVO, Bundes-Naturschutzgesetz u. a.

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  20. Nach einem Urteil des EuGH vom 25. Juni 1997 umfaßt der Abfallbegriff auch Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwertung geeignet sind. Die Stoffe bzw. die Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfalle einsammeln, befördern oder die Verwertung/Beseitigung von Abfallen für andere besorgen, unterliegen auch der behördlichen Überprüfung.

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  21. Beim werkstofflichen Recycling ist eine Aufbereitung in gleicher Menge, Form und Qualität nicht beliebig möglich; man spricht bei geringerwertiger Verwertung von “Downcycling”, das gelegentlich auch als “Warteschleife vor der Kippe” bezeichnet wird.

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  22. In der Entsorgungswirtschaft strukturiert sich ein neuer Markt von Dienstleistern.

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  23. Die hier vorgenommene Abgrenzung ist auch an den Begriffen “Ausscheidungen/Abfalle des Produtionsprozesses” und “Ausscheidungen/Abfälle des Konsumtionsprozesses” sichtbar.

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  24. Eine Verpackungslogistik befaßt sich — nach Jünemann — mit der Planung, Steuerung und Überwachung des physichen Materialflusses für Stückgüter und der damit verbundenen Energie- und Informationsflüsse innerhalb eines Warenverteilsystems zwischen Produktions- und Handelsunternehmen und den jeweiligen Abnehmern.

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  25. Es muß hier auch an andere gesetzliche Vorschriften gedacht werden: Befbrderungsbezoge-ne Regelwerke für Gefahrgut, Postgesetz, Chemikaliengesetz, Lebensmittelgesetze, Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung, Produkthaftungsgesetz u. a. (s. hierzu Punkt 4.4.2)

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  26. Zur entsorgungslogistischen Umsetzung dieser Vorschrift — Punkt 5.5.1

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  27. Es gilt der Slogan “Verpackung ersetzt Personal im Handel” — aber auch: “Der Kaufimpuls geht überwiegend von der Verpackung aus”.

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  28. Für den Getränkeeinkauf rät das Umweltbundesamt: Mit dem Mehrwegsystem sind Sie aus Umweltsicht immer auf der richtigen Seite — Einwegflaschen aus Glas oder Dosen sind in der Ökobilanz die Schlußlichter — die Vor- und Nachteile sind stark abhängig von den Transportentfernungen und den Möglichkeiten des Recyclings.

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  29. Eine Kostenbetrachtung und Checkliste finden sich in VDI 3617, Entscheidungskriterien in VDI 4407. Begriffe und Hinweise zu Verpackungen: siehe VDI 4409, 4427 und DIN 55 405!

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  30. Vgl. hierzu die Punkte 4.3.2 und 4.5.1

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  31. Vgl. hierzu die Öko-Bilanz (9/1993) des Bundesumwelt-Ministers.Wenn auch die Öko-Bilanz nicht alle umweltrelevanten Argumente berücksichtigen kann und nur Hinweise auf die Vorteilhaftigkeit gibt, werden mit der Verteuerung der Entsorgungskosten die Mehrweg-Systeme wirtschaftlicher.

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  32. Um die Deponien konkurrieren auch die Hausmüllabfalle, wenn durch Technische Anleitung Siedlungsabfalle (TASi) ab 2005 eine Begrenzung organischer Stoffe vorgesehen ist. Eine besondere Deponieabgabe ist zunächst nicht geplant.

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  33. Beispiele sind: Optoelektronische Farbsortierung von Glas, sortenreine Trennung von Kunststoffen im elektrischen Feld, Aufbereitung von Holz/Spanplatten, Teppichböden u. a.

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  34. Deutschland ist seit vielen Jahren “Weltmeister im Müllexport”.

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  35. Das “Baseler Abkommen” (1989/1994) verlangt grundsätzlich eine Entsorgung von Sondermüll (Giftmüll) im Herkunftsland — ab 1. Januar 1998 ist der Gift-Müllexport grundsätzlich verboten; Altmaterial kann bis 1998 nicht in OECD-Staaten (G 77 — Entwicklungsländer) exportiert werden. Zur Finanzierung von spektakulären Rückholaktionen sollte ein Fond des Bundes und der Länder in Deutschland angelegt werden.

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  36. Beispiele sind der Krankenhausmüllskandal in Frankreich, der Export von Plastikabfallen nach Israel, Ungarn, Bulgarien, Pakistan u. a. Für die grenzüberschreitende Abfallverbrin-gung gelten für die EU-Länder zur Notifizierung die “Ampellisten”: Grüne Liste, Gelbe Liste und Rote Liste — je nach Umweltbeeinträchtigung gelten verschiedenen Genehmigungsstufen.

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  37. Aus kartellrechtlichen Gründen soll sich das “Duale System Deutschland” an dem Geschäftsfeld “Gewerbeabfalle” nicht beteiligen.

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  38. Beispiele hierzu sind WASTE MANAGEMENT DEUTSCHLAND GmbH, Essen ALBA/ DASS GmbH, Berlin/Eisenhüttenstadt, SERO Entsorgungs AG, Berlin u. a.

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  39. Wegen der negativen Besetzung des Begriffes “Müllverbrennung” wird von thermischer/energetischer Verwertung gesprochen; das sind in der Regel die klassischen Rostverbrennungsanlagen.

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  40. Neben dem einstufigen Thermoselect-Verfahren gibt es zweistufige Verfahren wie beispielsweise das Schwel-Brenn-Verfahren von SIEMENS/KWU oder das Konversions-Verfahren von NOELL.

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  41. Von der Besprechung weiterer Verwertungsverfahren wie “anaerobe Behandlung” der Abfalle zur Faulung oder Vergärung zur Gewinnung von Biogas (Methan) für Heizzwecke oder der inerten — erdkrustenähnlichen — Aufbereitung soll hier abgesehen werden.

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  42. Eine Methode zur chemischen/rohstofflichen Aufbereitung von Kunststoff-Abfällen wird in einer Pilot-Anlage in Ludwigshafen erprobt; hier werden vermischte und verschmutzte — allerdings zerkleinerte — Altkunststoffe zu neuen Ausgangsstoffen der Kunststoff-Industrie verarbeitet. Grundsätzlich läßt sich aus Kunststoff durch Hydrierung Erdöl herstellen — Projekt Zeitz; ein marktgerechter Preis ist derzeit allerdings noch nicht erreichbar.

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  43. Der Transport mit dem — möglicherweise — billigeren Binnenschiff würde eine zweifach gebrochene Transportkette bedeuten.

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  44. Es gibt zwei Projekte:

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  45. - Berlin-Britz (Gradestraße) über den Güterbahnhof Teltowkanal zur Deponie Schöneiche bei Mittenwalde (Entlastung der B 96).

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  46. - Berlin-Ruhleben zur Deponie Vorketzin (Entlastung der B 5).

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  47. Ein anderes System ist die “RAILBOX” fur kombinierte Straßen-Schienentransporte.

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  48. Müll ist ein Undefinierter Sammelbegriff für gemischte Abfalle aller Abfallgruppen, wie sie in privaten Haushalten anfallen; hinzu kommen hausmüllähnliche Gewerbeabfalle, die aus kleineren Gewerbebetrieben stammen und mit dem Hausmüll entsorgt werden. Weitere Abfallarten/Müllmengen stammen aus der Landwirtschaft, der Bauwirtschaft (Bodenaushub, Bauschutt, Baustellenabfalle, Straßenaufbruch), dazu Sperrmüll, Autoreifen u. v. a.

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  49. Hierzu gehören auch Verpackungsabfalle aus biologisch abbaubaren Materialien (Stärke).

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  50. Dies ist für Kunststoffe und deren Vielfalt schwierig; in der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr Kunststoffarten als in den USA.

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  51. Es werden derzeit innovative Verfahren erprobt, die zu einer sortenreinen Trennung der Kunststoffarten fuhren und ein werkstoffliches/rohstoffliches Recycling ermöglichen.

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  52. Es ist auch ein “Bringsystem” denkbar. Als Beispiel kann das aus der ehemaligen DDR stammende SERO-System dienen; das System mit dem kinderfreundliche Emmy-Sammelsymbol (Elefant als Bonusgeschenk) gewährleistet eine hohe Sortenreinheit.

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  53. Der größere Komfort eines Holsystems wird allgemein mit einer größeren Erfassungsquote verbunden sein.

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  54. Ein Scheitern des Dualen Systems würde die Rücknahmepflicht über das Pflichtpfand bedeuten — es ist damit auch ein Testfall für marktwirtschaftlichen Umweltschutz.

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  55. Die im Straßenland aufgestellten Container/Iglus werden zunehmend durch wohnanlgennahe Gefäße ersetzt.

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  56. Leichtverpackungen sind die in der “Gelben Tonne” gesammelten Verpackungen aus Aluminium, Weißblech, Verbundmaterialien, Folien, Becher, Styropor, Mischkunststoffe u. a.

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  57. Es soll an § 12 KrW-/AbfG erinnert werden, wonach der Vorrang der Verwertung immer an den Stand der Technik gebunden ist — das ist die praktische Eignung einer Maßnahme zur umweltverträglichen Verwertung von Stoffen als Rechtspflicht.

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  58. Eine besondere Rolle spielen Einweg-Geschirre von Imbiß-Ständen, Kaffee-Automaten und Fast-Food-Restaurants, auf die — nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichte aufgrund einer Klage der Stadt Kassel — Gemeinden besondere Verpackungssteuern erheben wollten; der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit der Gemeinden für diese “Lenkungsabgabe” nicht bestätigt.

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  59. Auch vermeintliche Kleinigkeiten tragen zur Müllverminderung bei: Weglassen der zusätzlichen Papierumhüllung des ostfriesischen Teebeutels!

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  60. Vgl. Abschnitt (5.4.2)

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  61. Mögliche Lösungsansätze sind “Öko-Design”, “Design for Environment” oder die Erweiterung der Methoden des “DFA — Design for Assembly” zu “DFADR — Design for Assembly, Dissassembly and Recycling” — vgl. Punkt 3.3.2!

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  62. Ein weiteres problematisches Material ist Aluminium wegen des hohen Energiebedarfs bei der elektrolytischen Herstellung und des entstehenden Bauxitabfalls (alkalihaltiger Rotschlamm).

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  63. Derzeit werden ca. 75% eines Fahrzeuges recycelt.

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  64. Die zusätzlich geforderte Verwertung der Shredderleichtfraktion muß zu neuen Aufbereitungsverfahren fuhren, da er ab 2006/2015 nicht mehr als “Abfall zur Beseitigung” deponiert oder verbrannt werden soll.

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  65. Ungelöst ist die Entsorgung von Tauschteilen aus Werkstätten.

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  66. Weitere Wertstoffe — etwa Platin, Rhodium und Palladium — sind in dem Katalysator-System enthalten und können durch pyrometallurgische oder chemische Verfahren wiedergewonnen werden.

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  67. Versuchsanlagen werden derzeit von den Automobilherstellern betrieben, um neben dem verbesserten Recyclings auch Erkenntnisse für Konstruktion (Materialart und Gestaltung -vgl. VDI-Richtlinie 2243) und Montage (intelligente Verbindungs- und Fügetechniken) zu erhalten.

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  68. Die Reifen der Fahrzeuge werden entweder der Runderneuerung oder der Granulierung für das Baugewerbe oder der Beheizung der Zementerzeugung zugeführt.

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  69. Das Recycling von No-name-Produkten oder asiatischen Importen — vor allem bei der Unterhaltungselektronik — würde zu Lasten inländischer Hersteller oder Importeure gehen.

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  70. Nach den Kriterien: Zerlegbarkeit, Werkstoff-Vielfalt, sparsamer recyclierbarer Materialeinsatz u. a. — kann ein “Blauer Umwelt-Engel” vergeben werden; für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) das europäische “CE-Siegel” (Conformité Européenne).

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  71. Als Beispiel kann der Kunststoff-Kreislauf der Stoßfänger der Automarken TOYOTA und NISSAN dienen, die europaweit eingesammelt und in Holland oder Großbritannien aufbereitet werden und recycelt werden.

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  72. Gabelstapler der Fa. JUNGHEINRICH aus dem Werk Hamburg.

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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden

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Heiserich, OE. (2002). Logistikaufgaben in einer umweltschonenden Kreislaufwirtschaft (Entsorgungslogistik). In: Logistik. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93114-6_5

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