Zusammenfassung
Eigentlich scheint es systemwidrig: Hatten wir im Kapitel über die Vergleichsgebühr noch festgestellt, dass der Gesetzgeber den Rechtsanwalt mit einer erhöhten Gebühr (nämlich einer um 5/10 erhöhten Vergleichsgebühr) belohnt, wenn er die Gerichte entlastet, so erhält er bei einer nichtstreitigen Verhandlungsgebühr, die zumindest zunächst den Rechtsstreit beendet und damit ebenfalls für eine Entlastung sorgt, lediglich eine halbe Verhandlungsgebühr.
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Roeser, K. (1999). Die Gebühren bei nichtstreitiger Verhandlung (§§ 33, 38 BRAGO). In: Fachkunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93060-6_19
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-99457-6
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