Zusammenfassung
Erleidet jemand z. B. mit einem PKW einen Verkehrsunfall, so kann er nicht mit der Reparatur warten, bis rechtskräftig entschieden ist, wer den Schaden zu tragen hat. Bringt der Geschädigte jedoch den Wagen in die Werkstatt, so läuft er Gefahr, dass der Gegner den geltend gemachten Schaden bestreitet, so dass der Geschädigte in Beweisschwierigkeiten wäre. Lässt er deshalb den Wagen nicht reparieren und nimmt er stattdessen bis zur Entscheidung einen Mietwagen, so verstößt er bei diesem teuren Unterfangen gegen seine „Schadensminderungspflicht“. Eine echte Zwickmühle. Aus diesem Grund finden sich in den §§ 485 ff. ZPO die Regelungen über das selbständige Beweisverfahren.
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© 2000 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (2000). Das selbständige Beweisverfahren. In: Fachkunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93005-7_10
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Publisher Name: Gabler Verlag
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