Zusammenfassung
Unternehmer wie Arbeitnehmer haben eo ipso kein eindeutiges Interesse, zur Bereitstellung eines qualitativ und quantitativ hinreichenden Ausbildungsangebotes beizutragen. Ein Unternehmer muß — individuell rationales Handeln vorausgesetzt — an einer möglichst kurzen und betriebsspezifischen Ausbildung interessiert sein; nur diese verspricht eine möglichst schnelle und zuverlässige Amortisation seiner Ausbildungsaufwendungen durch die Erträge der Arbeit des so Ausgebildeten. Darüber hinaus immunisiert eine eng an betriebsspezifischen Erfordernissen ausgerichtete Ausbildung gegen die Gefahr, daß eine ausgebildete Arbeitskraft durch ein Unternehmen, das selbst nicht ausbildet (“Trittbrettfahrer”), abgeworben wird. Auf der anderen Seite ist aber ein großes und vielseitig qualifiziertes Arbeitskräfteangebot aus Unternehmersicht erstrebenswert; dies erleichtert es dem Betrieb, sich — sollte es die Marktlage erfordern — schnell und kostengünstig an neue Produktions- und Distributionserfordernisse anpassen zu können.
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Literatur
So z.B., wenn ein Arbeitgeber annehmen darf, daß ein ausgebildeter Facharbeiter auf absehbare Zeit bspw. wegen eines Beschäftigungsmonopols des betreffenden Betriebes in der infragekommenden Region beschäftigt bleiben wird, oder im Fall eines Auszubildenden, Forts, von letzter Seite der während seiner Ausbildungszeit in der chemischen Industrie genausoviel verdient, wie ein angelernter Verkäufer in einem Warenhaus.
Einen Überblick über die verschiedenen europäischen Berufsbildungssysteme — unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsfrage — liefert CEDEFOP (Hrsg. 1982). Vergleiche des weiteren auch Sorge 1983, Ryan 1981, Seilin 1985.
Der Begriff der “privaten Regierung” ist äußerst vielschichtig. Er kann auf die Mafia genauso angewendet werden wie auf multinationale Unternehmen. Einen ersten Überblick über die relevante Literatur und eine Dimensionierung des Begriffs für Verbände liefern Schmitter/Streeck (1984:19ff.). Im Gegensatz zu Arbeiten, die “private Regierungen” vor allem in Bezug auf ihre Fähigkeit, öffentliche Politiker im partikularen Interesse zu beeinflussen, definieren, gebrauchen Schmitter/Streeck dieses Konzept, um den Beitrag zu erfassen, den private Verbände durch die Interessenkonzentrierung und durch wechselseitige Abstimmung ihrer Mitglieder für das Erreichen öffentlicher Ziele leisten können. Diesem Verständnis schließen wir uns hier an. Allerdings wollen wir bei der Auseinandersetzung mit dem Wirken privater Verbände in der beruflichen Bildung auch darauf achten, ob durch Regulierungsleistungen staatliche Entscheidungen (möglicherweise mit einseitigen Begründungen für das betreffende Teilinteresse) vorgezeichnet werden.
Die Literatur, die sich kritisch mit dem dualen Berufsbildungssystem auseinandersetzt, ist nicht mehr zu überblicken. Zum Zusammenhang von Fachkräftebedarf und Berufsausbildung vgl. aus unterschiedlichen Perspektiven die verschiedenen Beiträge in Loccumer Protokolle 8/1982. Ein Gutachten verschiedener Wissenschaftler für die Industriegewerkschaft Metall (vgl. Görs 1983, IGM (Hrsg.) 1983) betont die Bedeutung der Finanzierungsfrage für ein quantitativ und qualitativ ausreichendes und auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot. Einen Überblick über quantitative Fragen und die gewerkschaftliche Kritik liefert die “Gewerkschaftliche Bildungspolitik — Sonderheft Ausbildungssituation 1983”. Eine Auseinandersetzung mit den Strukturprinzipien und (Selbst-)Steuerungsmechanismen findet sich u.a. bei Offe 1975, Streeck 1983, Koenen 1980.
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Hilbert, J., Südmersen, H., Weber, H. (1990). Ursachen und Probleme des Engagements von Verbänden in der beruflichen Bildung. In: Berufsbildungspolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92649-4_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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