Zusammenfassung
Das Wachstum der Staatsaufgaben im entwickelten Sozial- und Interventionsstaat führte zu einer enormen Expansion der Ministerial- und Vollzugsverwaltung wie auch zu einem beachtlichen Ausbau der wissenschaftlichen Politikberatung, vornehmlich auf der Ebene der „Exekutive“ und nachgeordneter Behörden. Zudem haben sich erweiterte und neue Formen der Kooperation mit Spitzenfunktionären und Fachleuten von Wirtschaft und Großverbänden ausgebildet.1
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Anmerkungen Kapitel II
Vgl. K. Meyer, R. Görgen, Die wissenschaftliche Beratung der Bundesministerien,in:APuZ B 38/1979, S. 3ff.;
Vgl. u.a. K. Lompe, Wissenschaft und politische Steuerung,in: K. Lompe, H. H. Rass, D. Rehfeld, Enquete-Kommissionen und Royal Commissions, 1981, S. 9–69, S. 23;
Vgl. F. Scharpf, Planung als politischer ProzeB,in: F. Naschold, W. Väth (Hrsg.), Politische Planungssysteme, Opladen 1973, S. 167–202, S. 170;
Vgl. E. Eppler, Ende oder Wende? Stuttgart 1975; ders., Wege aus der Gefahr, Reinbek 1981, S. 33ff.;
F. Grube, G. Richter, U. Thaysen, Politische Planung in Parteien und Parlamentsfraktionen, Göttingen 1976, S. 117ff.;
Ergebnis des Zwischenberichts, zit. nach dem SchluBbericht, Zur Sache 2/1977, S. 113 (vgl. S. 141): „Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für Planung. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages oder eines Viertels der Mitglieder des Ausschusses Ihr Planung hat die Bundesregierung Auskunft über Planungsunterlagen und über die Auswirkungen näher bezeichneter Alterantiven zu erteilen.“;
Vgl. W. P. Becker, Synopse der bisherigen Planungskontrollgesetzentwürfe,in: ZParl 2/1974, S. 184–199;
Vgl. U. Beck. Risikogesellschaft — Auf dem Wege in eine andere Moderne, Frankfurt 1986, S. 92;
C. Böhret, Technikfolgen und Verantwortung der Politik,in: APuZ B 19–20/1987, S. 3–14, S. 5;
E. Eppler, Mensch, Technik, Natur — Müssen wir anders leben, um zu überleben?,in: Th. Meyer, S. Miller (Hrsg.), Zukunftsethik und Industriegesellschaft, München 1986, S. 106–120, S. 107f.; vgl. W. Fremuth (Hrsg.), Das manipulierte Leben, Köln 1988;
H. Jonas, Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik Ihr die technologische Zivilisation, Frankfurt 1979, S. 8f., 33;
K.-F. Müller-Reißmann, Technikfolgenabschätzung oder eine andere Technik? Voraussicht oder Vorsicht als Kennzeichen einer neuen Ethik technischen Handelns,in: Technik und Gesellschaft, Jahrbuch 4, Frankfurt 1987, S. 200–214. S. 201;
U. Beck, (Anm.12) S. 326f.; vgl. H.-J. Braczyk, Konsensverlust und neue Technologien. Zur exemplarischen Bedeutung des Konflikts um die atomare Wiederaufbereitungsanlage für die gesellschaftliche Steuerung,in: Soziale Welt, 2–3/ 1986, S. 173ff.;
Drs. 10/5844, S. 6; vgl. auch J. Bugl, Das Parlament und die Herausforderungen durch die Technik: zur Arbeit der Enquete-Kommission „Technologiefolgen-Abschätzung“. Vortrag vor dem Arbeitskreis des RKW, 5.12.1985;
„Technikfeindlichkeit“ spielt(e) allerdings als Vorwurf im politischen Schlagabtausch eine Rolle. So sahen sich nicht nur die GRÜNEN, sondern auch die SPD diesem Vorwurf ausgesetzt. Die SPD begegnete ihm mit dem Programm einer „ökologischen Modernisierung der Industriegesellschaft” und setzte der „veralteten“ Kernenergietechnik die „fortschrittliche” Solar-Wasserstofftechnik entgegen;
Vgl. U. Beck, (Anm. 12) S. 77f.; W. Bonß, H. Hartmann, Konstruierte Gesellschaft, rationale Deutung — Zum Wirklichkeitscharakter soziologischer Diskurse,in: dies., Entzauberte Wissenschaft. Zur Relativität und Geltung soziologischer Forschung, Soziale Welt, SB 3, Göttingen 1985, S. 16;
Vgl. P. Weingart, zit. in: U. Beck, ebd., S. 225ff.;
U. Beck, Die Selbstwiderlegung der Bürokratie,in: Merkur 474, 8/1988, S. 629–646, S. 644f.; ders., Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit, Frankfurt 1988, S. 256ff.; vgl. O. Renn, Wissenschaftliche Politikberatung im Spannungsfeld von Wertwandel und Legitimationskrise,in: H. Klages (Hrsg.), Arbeitsperspektiven angewandter Sozialwissenschaft, Opladen 1985, S. 112–154;
Vgl. A. Morkel, Politik und Wissenschaft. Möglichkeiten und Grenzen wissenschaftlicher Beratung in der Politik, Hamburg 1967, S. 83; D. Rehfeld, (Anm.64) S. 192;
Zum Bestimmtheitsgrundsatz vgl. G. Kretschmer, Zum Recht und Verfahren von Enquete- Kommissionen des Deutschen Bundestages,in: DVBI. vom 15.9.1986, S. 923–929, S. 925;
G. Kretschmer, (Anm. 36) S. 926.- Wegen der unsicheren Rechtslage haben mehrere Kommissionen die „Gleichberechtigung“ zu Beginn ihrer Beratungen durch Beschluß ausdrücklich festgestellt; ders., (Anm. 81) S. 262;
Dazu J. Habermas, Verwissenschaftlichte Politik und öffentliche Meinung (1963),in: ders., Technik und Wissenschaft als `Ideologie, 4. Aufl., Frankfurt 1970, S. 120–145, S. 126f. — Habermas unterschied dieses Modell vom dezisionistischen wie vom technokratischen. „Anstelle einer strikten Trennung zwischen den Funktionen des Sachverständigen und des Politikers tritt im pragmatistischen Modell gerade ein kritisches Wechselverhältnis…“. Zur Praxis, oben S. 509 f. und 520 f.;
P. Schindler I, S. 642ff.; die Daten seit 1982 wurden den BT-Drucksachen entnommen;
Das Sekretariat der EK „Jugendprotest“ mußte mit 3 Beamten des höheren Dienstes, einem Oberamtsrat und 2 Sekretärinnen auskommen (Zur Sache, 1/1983, S. 22). Das „wissenschaftl. Sekretariat” der EK „Gentechnologie“ bestand aus 5 wiss. Mitarbeitern, einem Ministerialrat als Leiter (K. Schmölling) und 3 weiteren Verwaltungspersonen (Drs. 10/6775, S. 2);
So K. Schmölling auf der Tagung,Wissenschaftliche Beratung des Parlaments“, 1987, (Anm. 69);
Vgl. P. Dienel, Die Planungszelle, 2. Aufl., Opladen 1991. (Z.B. das vom BMFT in Auftrag gegebene Bürgergutachten „Zukünftige Kernenergiepolitik“, für das allerdings ein zu kurzer Planungs-und Beratungszeitraum angesetzt wurde);
Sie diente dem Ziel, „nach der Publikation des Zwischenberichts eine Rückkoppelung zwischen Kommission und Protestjugend herzustellen“ (J. Plöhn, Enquete-Kommissionen: Grenzen und Leistungsvermögen am Beispiel der Kommission zum Jugendprotest,in: ZParl 1/1985, S. 7–25, S. 10).- Bei dieser zweiten öffentlichen Anhörung der EK ging es darum, Stellungnahmen der Betroffenen kennenzulernen. „Ziel der Anhörung war es auch, aus der Rückkoppelung des Zwischenberichts mit seinem Publikum Anregungen fir den Schlußbericht zu erhalten” (Ch. Böhr, E. Busch, Politischer Protest und parlamentarische Bewältigung: zu den Beratungen und Ergebnissen der Enquete-Kommission,Jugendprotest im demokratischen Staat`, Baden-Baden 1984, S. 71);
Zu Beginn ihrer Tätigkeit hatte die EK „Jugendprotest“ einen „umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet und ihn etwa 140 interessierten Behörden, Dienststellen, Verbänden, Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersönlichkeiten zugeschickt, die sich mit Fragen der Jugend und des Jugendprotests befassen” (Jugendprotest im demokratischen Staat II, SchluBbericht der EK im 9. BT,in: Zur Sache, 1/1983, S. 23).- Es waren 57 — zum Teil größere — Stellungnahmen eingegangen. Wichtige Gründe und Erscheinungsformen des Jugendprotests wurden der Kommission durch eine Stellungnahme der Evangelischen Jugend vermittelt, in der im übrigen die,fast ausschließlich auf Quantitäten abzielenden Fragestellungen’ kritisiert wurden (Ch. Böhr, E. Busch, Anm. 52, S. 50). Besonderes Gewicht fir die gesamte Kommissionsarbeit kam einer von der PROGNOS AG durchgeführten Studie zu. Vgl. B. Eichmann, Zum Thema Jugendprotest. Aus der Fluchtburg in die Offensive ? in: DAS PARLAMENT vom 11.6.1983, S. 4 und J. Plöhn, (Anm. 52);
G. Kretschmer, (Anm. 36) S. 924 (mit Nachweisen). Ob EKn nun als „Gremium sui generis“ (K. Schmittner, Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages,in: ZParl 2/1972, S. 209–229) einzustufen sind, oder es angebrachter ist, sie den nicht-ständigen Ausschüssen zuzurechnen (Kretschmer, S. 925), mag dahingestellt bleiben. Für H. Troßmann (Parlamentsrecht, 1977, S. 532, Erg.-Bd. 1981, S. 106) sind EKn keine Ausschüsse, soweit Personen berufen wurden, die nicht dem BT angehören - eine formalistische Betrachtungsweise.- Für EKn gelten jedenfalls, soweit die Verfahrensregeln fir Ausschüsse nichts weiter bestimmen, die Regelungen der GOBT (§ 74). Jedenfalls funktional sind sie Hilfsorgane des Bundestages;
Vgl. N. Achterberg, Parlamentsrecht, Tübingen 1984, S. 160f.; EK Verfassungsreform,in: Zur Sache, 3/1976, S. 135f.; K. Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, München 1980, S. 108;
EK Verfassungsreform, Zur Sache, 3/1976, S. 161;
Vgl. Zwischenbericht EK,Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“, Drs. 11/3246/2.11.1988, S. 47; Die Welt vom 15.3.1988; Der Tagesspiegel vom 15.3.1988 (Stellv. Vorsitzender Lennartz (SPD): Die Offenlegung sei „eine Vorausetzung, um endlich konkrete Zahlen fir eine Verringerung dieser die Ozonschicht zerstörenden Substanzen anstreben zu können”);
Vgl. D. Rehfeld, Enquete-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland,in: K. Lompe u.a., (Anm. 2) S. 181–290, S. 255f.;
Ebd., S. 209 (Die EK beschloß, Regierungsvertreter „ nur auf besondere Einladung der Kommission zuzulassen“); zustimmend u.a. K. Stern, (Anm. 56) S. 109, H. Troßmann, Der Bundestag: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit,in: JöR 1979 (N.F. Bd. 28), S. lff., S. 1029;
G. Kretschmer, (Arun. 36) S. 927 und ders., Enquete-Kommissionen — ein Mittel politischer Problemlösung,in: H.-H. Hartwich (Hrsg.), Gesellschaftliche Probleme als Anstoß und Folge von Politik, Opladen 1983, S. 261–274, S. 262f.;
W. Hoffmann-Riem, Schleichwege zur Nicht-Entscheidung. Fallanalyse zum Scheitern der Enquete-Kommission „Neue Informations-und Kommunikationstechniken“,in: PVS 1/1988, S. 58–84, S. 71;
U.a. die EK,Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ (PIPr 11 /27/17.9.1987, S. 1761); vgl. V. Thomas, Zwischen Wissensdurst und Aktenbergen. In den EKn des Deutschen Bundestages arbeiten Abgeordnete und Wissenschaftler gemeinsam,in: DAS PARLAMENT vom 22. 4.1988, S. 16.- Angesichts der anstehenden Arbeitsbelastung eignet sich die Einsetzung von EKn nur sehr begrenzt fir taktische Manöver;
Vgl. W.-D. Catenhusen (Vors. des Ausschusses für Forschung und Technologie) und W. Hoffmann-Riem, Referate zu Enquete-Kommissionen, Tagung der DVParI in Tutzing, 11.-13- Mai 1987;
Vgl. D. Rehfeld, (Arm. 64), Ch. Böhr, E. Busch, (Arm. 52) und eigene Beobachtungen bei der Diskussion des EK Berichts im Ausschuß JFFG;
G. Kretschmer, Enquete-Kommissionen,in: H.-H. Hartwich, (Anm. 66) S. 268;
W. Hoffinann-Riem über Erfahrungen in der EK „Information-und Kommunikationstechniken“, (Anm.67) S. 72f.;
So wurden in der EK „Gentechnologie“ keine Sachentscheidungen im Obleute-Gespräch getroffen (so W-D. Catenhusen, Anm. 77);
R. Ueberhorst (Anm. 88) verweist im übrigen darauf, daß viele Experten mit „ihrer“ Wissenschaft bzw. Technologie „durchsetzungsorientiert beruflich befaßt und daher eher positiv verbunden” sind (S. 385);
Vgl. W. Hoffmann-Riem, (Arm. 77): Loyalitätserwartungen erstrecken sich auch auf die von der jeweiligen Fraktion bestellten Sachverständigen;
V. v. Thienen, Technischer Wandel und parlamentarische Gestaltungskompetenz — das Beispiel der Enquete-Kommissionen,in: Technik und Gesellschaft, Jb. 4, Frankfurt 1987, S. 84–106, S. 95;
Ebd., S. 96. Entsprechend zu den Erfahrungen der EK „Neue Informations-und Kommunikationstechniken“: G. Vowe, Wissen, Interesse und Macht. Zur Technikgestaltung durch Enquete-Kommissionen,in: ZParl4/1986, S. 557–568, S. 564;
R. Ueberhorst, Positionelle und diskursive Politik — Die Bewährung einer demokratischen Technologiepolitik an den Chancen kritischer Argumente zur Brütertechnik,in: K. M. MeyerAbich, R. Ueberhorst (Hrsg.), AUSgebrütet — Argumente zur Brutreaktorpolitik, Basel 1985, S. 356–395, S. 391.- Ueberhorst knüpft an diese Frage die Forderung eines Politikstilwechsels: „Was ist das für eine Politik, die die Fülle der von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten nicht unter dem politisch entscheidenden Bedarfsaspekt der Aufbereitung von Diskurs-und Bewertungsaufgaben steuert ? Sollten wir nicht erkennen können, daß wir als Bürger, Politiker wie Wissenschaftler gleichermaßen ein Interesse daran haben, faire und rationale diskursive Verfahren zur Technologiebewertung zu entwicklen und einzuüben ? Nicht nur, weil kritische Argumente sonst keine Chance haben, sondern weil die Kraft und die demokratische Qualität unserer Gesellschaft Schaden nimmt, wenn nicht um positionsübergreifende, erneuernde Lösungen gerungen wird“ (S. 391): - Vgl. G. Vowe, (Arm. 87) S. 564f.;
Ansonsten seien auch hier Macht und Thusch die vorherrschenden Medien, so G. Vowe, (Arm. 87). Vgl. auch R. Mayntz, Lernprozesse: Probleme der Akzeptanz von TA bei politischen Entscheidungsträgern,in: M. Dierkes u.a.(Hrsg.), Technik und Parlament, Berlin 1986, S. 183–203. (Unter bestimmten Bedingungen biete die politische Rationalität Raum für „substantielle Rationalität“.);
Vgl. U. Beck, Ch. Lau, Die „Verwendungstauglichkeit“ sozialwissenschaftlicher Theorien: Das Beispiel der Bildungs-und Arbeitsmarktforschung,in: U. Beck (Hrsg.), Soziologie und Praxis, Sonderband 1, Soziale Welt, Göttingen 1982;
F. Büllingen, Th. Petermann, Erste Erfahrungen mit der Durchführung beispielhafter Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung beim Deutschen Bundestag,in: EK „ Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen…“, Materialien zu Drs. 10/ 6801, Bd. 1, S. 329;
K. M. Meyer-Abich, Die gesellschaftliche Wirklichkeit der Natur. Neue Aufgaben der Sozialwissenschaften,in: H.-H. Hartwich (Hrsg.), Politik und die Macht der Technik, Opladen 1986, S. 421–433, S. 425;
R. Ueberhorst, (Anm. 88) S. 389.1`Im Hinblick auf eine komplexe Technologie ist das Ausmaß der fachlichen Kompetenz, das wir als Einzelne im Vergleich zu einem einzelnen Fachmann erwerben können, relativ größer als das Ausmaß der Kompetenz eines Fachmannes im Vergleich zur Summe der vielen arbeitsteilig arbeitenden Fachleute, denen der einzelne Fachmann vertraut. Daraus folgt dann, daß Fragen immer an die Kommunikationsgemeinschaft der Fachleute gerichtet und von dieser beantwortet werden (ebd., S. 385);
Bericht der EK „Zukünftige Kernenergie-Politik“, Drs. 8/4341/27.6.1980, S. 2 (Vorw. des Vors. R. Ueberhorst). — Breite Mehrheiten, aber keine Einstimmigkeit wurden in anderen Berichtsabschnitten erreicht; die unterschiedlichen Voten wurden im Bericht wiedergegeben. „Mit großer Mehrheit hat sie sich darauf verständigt, die Entscheidungen, welcher Pfad zu wählen sei, auf 1990 zu verschieben und bis dahin die Optionen offen zu halten…” (G. Vowe, Anm. 87, S. 558). Der EK war daran gelegen, „ die Diskussion innerhalb des in der Kommission vertretenen Meinungsspektrums sehr offen zu gestalten, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und eine Annäherung der verschiedenen Standpunkte zu ermöglichen“ (Drs. 8/4341, S. 8);
F. Schäfer, Enquete-Kommissionen, bundestag von a bis z, 3. Aufl., Bonn 1987, S. 14. Daraus ergebe sich „regelmäßig eine sachliche, problemorientierte und freimütige Erörterung der jeweiligen Fragen“;
Markante Beispiele sind die EK „Neue Informations-und Kommunikationstechniken“ (Drs. 9/314), aber auch die zweite EK „Zukünftige Kernenergiepolitik” in der 9. WP (Drs. 9/2438, 9/2439, Bericht und Materialienband). Vgl. W. Hoffmann-Riem, (Anm. 67) S. 56ff.; H. Grupp, K. M. Meyer-Abich, Die verpaßten Chancen des Deutschen Bundestages in der Briiterentwicklung,in: Meyer-Abich, Ueberhorst, (Anm. 88) S. 166–198; G. Vowe, (Anm. 87) S. 563f.;
Vgl. W. Hoffmann-Riem, (Anm. 67) S. 72;
Ob daran die Neuregelung des § 56 Abs. 4 Satz 1 GOBT wesentliches ändern kann, ist fraglich; 110 Vgl. W. Hoffmann-Riem, (Anm. 67) S. 76 (So war in der EK „Neue Informations-und Korn- munikationstechniken“ von Anfang an, trotz aller Konflikte die Suche nach „einvernehmli- chen” Feststellungen bestimmend);
Vgl. u.a. J. Plöhn, (Anm. 52) S. 20f.; R. Meyer, D. Striebel, Technikfolgen-Abschätzung und der Deutsche Bundestag,in: WSI-Mitteilungen, 1/1988, S. 15–22;
C. Böhr, E. Busch, ebd.; vgl. J. Plöhn (Anm. 112), der 18 Dissenspunkte ausmacht;
So wurde z.B. die von der EK „Jugendprotest“ fast einstimmig vorgeschlagene Wehrdienstregelung von der neuen Regierungsmehrheit ignoriert (vgl. J. Plöhn, Anm. 52);
Bericht der EK „Gentechnologie“, Drs. 10/6775, S. 310–313, S. 312 (vgl. Anm. 46);
So wurde der Bericht der EK „Jugendprotest“ in einer großen Debatte unter Beteiligung führender Politiker beraten (ohne daß danach allerdings brisante Einzelfragen vom Gesetzgeber umgesetzt worden wären), während der Bericht der EK „Gentechnologie” (zunächst) in einer Kurzdebatte am späten Abend abgehandelt wurde (P1Pr 9/104/28.5.1982; P1Pr 11/16/4.6.1987, S. 1057). Besonders stiefmütterlich wurde der Bericht der EK,Verfassungsreform“ behandelt (P1Pr 8 /73, 8/97).- Zur Behandlung der Kommissionsberichte in der jeweils nächsten WP: Schindler I, S. 642ff. und Schindler III, S. 514ff.;
O. Ulrich, Technikfolgen und Parlamentsreform. Plädoyer für mehr parlamentarische Kompetenz bei der Technikgestaltung,in: APuZ B 19–20/ 1987, S. 15–25, S. 22;
Vgl. oben und Anm. 52. Von einer EK wurde eine öffentliche Anhörung erstmals 1979 durchgeführt (EK „Frau und Gesellschaft“), mit der Absicht, nicht nur das Fachwissen der Kommission zu vervollständigen, sondern auch „die Öffentlichkeit auf die Kommissionsarbeit und deren Problematik aufmerksam zu machen” (D. Rehfeld, Anm.64, S. 243);
Vgl. U. Beck, Gegengifte, Frankfurt 1988, S. 256ff..
U. Otto, Technikfolgen und Parlamentsreform, (Anm. 122) S. 21;
Technology Assessment Act, Public Law 92–484, 13.10.1972.- Vgl. u.a. J. H. Gibbons, H.L. Gwin, Technik und parlamentarische Kontrolle — Zur Entstehung und Arbeit des Office of Technology Assessment,in: M. Dierkes, Th. Petermann, V. v. Thienen (Hrsg.), Technik und Parlament, Berlin 1986, S. 239–275; J. Lohmeyer, Technology Assessment: Anspruch, Möglichkeiten und Grenzen, Diss. Bonn 1984; F. Büllingen, Technikfolgen-Abschätzung und - Bewertung beim amerikanischen Kongreß. Das Office of Technology Assessment,in: APuZ B 19–20/ 1987, S. 26–39;
Vgl. V. v. Thienen, Technology Assessment: Das randständige Thema. Die parlamentarische TA-Diskussion und der erste Bericht der Enquete-Kommission „Technologiefolgenabschätzung“. Funktion, Probleme, Organisationsmodelle,in: M. Dierkes u.a., (Anm. 132) S. 297–363, S. 302ff.; C. Böhret, P. Franz, Die parlamentarische Technologiefolgenabschätzung,in: H.-H. Hartwich (Hrsg.), Politik und die Macht der Technik, Opladen 1986, S. 169–182; dies., Die Institutionalisierung der Technologiefolgenabschätzung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland,in: K. Lompe (Hrsg.), Techniktheorie, Technikforschung und Technikgestaltung, Opladen 1988, S. 268–288, S. 273;
Als erste Fraktion forderten die GRÜNEN die Einrichtung einer Bundestags-externen TA-Einrichtung (vgl. V. v. Thienen, ebd., S. 305).- Vgl. jetzt die Vorschläge zur Einrichtung einer „Stiftung für Technikfolgenabschätzung und -Bewertung“ in Drs. 11/4601/30.5.1989, S. 17ff. (vgl. auch Drs. 11//5489, S. 6);
Vgl. jetzt Drs. 11 /4606.- Wie schnell sich mit dem „Rollenwechsel“ auch die Einstellung zur Ausweitung von unabhängiger Beratungskapazität ändert, zeigten die Reaktionen kurz nach dem „Machtwechsel” 1982: Die SPD brachte nun im FuT-Ausschuß den Antrag ein, den „CDU/CSU-Antrag vom 29.7.1981 — den sie zuvor im Haushaltsausschuß hatte scheitern lassen — nunmehr anzunehmen; hierzu war aber die CDU/CSU selbst nicht mehr bereit“ (V.v. Thienen, Anm.134, S. 305);
C. Böhret, P. Franz, Technologiefolgenabschätzung durch das Parlament: Die ausländischen Vorbilder und der „Leidensweg“ der Institutionalisierung in der Bundesrepublik,in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 8/1985, S. 537–545; vgl. H. Klatt, Technologiefolgenbewertung im Bereich des Bundestages — Ein Modell zur Optimierung der parlamentarischen Kontrolle,in: ZParl 4/1984, S. 510–523.- Vgl. die kontroversen Positionen in der 11. Wahlperiode, Drs. 11/4606 und 11/5489;
Bericht, Drs. 10/5844, (Anm. 139) S. 22;
Ebd., S. 5, 7. Vgl. auch BeschluBempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie zu Anträgen von SPD, CDU/CSU-FDP und GRÜNEN, mit denen auch für die 11. WP die Einsetzung einer TA-EK verlangt wird (Drs. 11 /957/ 19.10.1987, S. 4). Vgl. u.a. V. v. Thienen, (Anm. 132) und G. Müller-Brandeck-Bocquet, Technologiefolgenabschätzung — ein gangbarer Weg aus der „Risikogesellschaft“?,in: Soziale Welt, 2/1988, S. 144–163;
Abg. Riesenhuber P1Pr v. 15.12.1977, S. 4882. Vgl. Bericht, S. 24 und J. Bugl, (Anm. 22) S. 7. Vgl. V. v. Thienen, (Anm. 132), S. 310: Bereits in den 70er Jahren habe es „weit über 1000 Berater für 5000 Einzelpmjekte“ gegeben (zit. Abg. Probst); C. Böhret, P. Franz,in: K. Lompe (Anm.134): Von Anfang an habe Konsens der Bundestagsfraktionen bestanden, „daß das Parlament zu einer von der Exekutive unabhängigen Beurteilung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und politischen Förderprogramme unzureichend mit wissenschaftlicher Kapazität ausgestattet sei… Der zentrale Streitpunkt war Form und Kompetenzzuweisung der TA-Organisation” (S. 273).
Vgl. Bericht, S. 6f. und Drs. 11 /4806 S. 5f. (Bericht und BeschluBempfehlung der EK „Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung“: Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer ständigen Beratungskapazität fur Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung beim Deutschen Bundestag.).- F. Büllingen, (Anm. 132) S. 39 und C. Böhret, (Anm. 14) S. 8ff.: Es müsse deutlich werden, daß in kritischen Situationen (und nur dann) die Zuständigkeit für die übergeordneten Interessen des Überlebens von Natur und Mensch wie fair die Erhaltung des Menschenbildes bei der Politik liege”, die hierfür „institutionelle Verantwortung“ übernehmen müsse. Die mangelnde Reaktionsfähigkeit des Parlaments habe zu einem gewissen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt (S. 13);
Vgl. Bericht, Drs. 10/5844, S. 10; H. Paschen, Gutachten zur Umsetzungsproblematik bei Technologiefolgenabschätzung,in: Materialien zu Drs. 10/6801, Bd. 1, S. 209–269, S. 215: Wichtigste Postulate des „Ideals“ der TA seien: 1. TA-Analysen sollen „umfassend” sein, d.h. eine „Gesamtbilanz der Bedingungen und potentiellen Folgen des Technikeinsatzes erstellen“, 2. TA-Analysen sollen die Realisierungsbedingungen und Folgen des Einsatzes von Technologien antizipieren und damit der „Frühwarnung” dienen, 3. TA-Analysen sollen „entscheidungsorientiert“ sein; vgl. auch H. Paschen, Technology Assessment — Ein strategischer Rahmen für die Bewertung von Technologien,in: M. Dierkes u.a., (Anm. 132) S. 21–46;
Vgl. R. Meyer, D. Striebel, Technikfolgen-Abschätzung und der Deutsche Bundestag,in: WSIMitteilungen 1/1988, S. 15–22 (Durch Formulierungen auf allgemeiner Ebene wurde der Bericht konsensfähig gehalten; allerdings mit der Folge, „daß den Parlamentariern nicht ausreichend vermittelt werden konnte, daß eine Institutionalisierung von TA die Handlungsfähigkeit des Parlaments erhöht“ (S. 21). Vgl. auch V.v. Thienen, (Anm. 134) S. 351;
Vgl. PIPr 11/36/5.11.1987, Abg. Götz (CDU/CSU) und Laermann (FDP) in der Debatte anläßlich der erneuten Einsetzung einer EK „Technologiefolgen-Abschätzung“ (S. 2425f., 2428ff.); E. J. von Freyend (BDI) auf dem Symposion „Das Parlament und die Herausforderung durch die Technik” (Materialien zu Drs. 10/5844, Bd., S. 259–167) und Stellungnahmen auf der Tagung der DV ParI in Tutzing, Mai 1987; vgl. auch Th. A. Friedrich, Wie ein Kropf. Die Industrie zeigt der EK die kalte Schulter. Sie wittert bürokratischen Unrat,in: Report 5/1986, S. 94f.;
Bericht, Drs. 10/5844, S. 17.- Vgl. Th. Petermann, Zwischen Nutzen und Vemutzung: Zu Funktion und Umsetzung von Technikfolgen-Abschätzung in Beratungs-und Entscheidungssituationen, in: M. Dierkes u.a., (Anm. 132) S. 365–392, S. 387. U. Otto, S. 24;
Nachweise, V. v. Thienen, in: M. Dierkes u.a., (Anm. 132) S. 356. (Nach Thienen gingen frühere Vorschläge von maximal 5 (!) Sekretariats-Mitarbeitern aus — einer Ausstattung somit, die heute bereits von EKn erreicht wird.);
Vgl. P1Pr 11/36, S. 2425 und E. J. v. Freyend, (Anm. 162); dagegen: Bericht, Drs. 10/5844, S. 22; J. Bugl, (Anm. 22), S. 13.- Zum Vergleich: Das amerikanische OTA verfügte Ende 1985 über einen Stab von ca. 240 Mitarbeitern (ständige Mitarbeiter 140, davon 90 Wissenschaftler). Ang. nach F. Büllingen, (Anm. 132) S. 32;
Vgl. P. Kevenhörster, Politik im elektronischen Zeitalter, Baden-Baden 1984;
Vgl. Bericht, Drs. 10/5844, S. 18 und U. Otto,(Anm. 122) S. 21.- Diese permanente Beobachtungs-und Analysefunktion kann allerdings nur die „Wissenschaftliche Einheit“ erbringen. Die „Kommission” und wohl auch die „Beiräte“ sind in ihrer Tätigkeit auf die jeweilige Legislaturperiode beschränkt. Im Bemühen, diese Gremien in der nächsten WP mit den gleichen Personen zu besetzen, ergeben sich ganz ähnliche Probleme wie bei den EKn;
Bericht, Drs. 10 /5844, S. 18.- Die am TA-Verfahren beteiligten Wissenschaftler haben deutlich unterschiedene Kompetenzen, je nachdem, ob sie Kommissionsmitglieder, ständige oder vorübergehend angestellte Mitarbeiter der Wissenschaftl. Einheit sind oder in Anhörungen mitwirken, Gutachten und Stellungnahmen vorlegen;
J. Bugl, Technologiefolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (Vortrag),in: Materialien zu Drs. 10/6801, Bd. 2, S. 235–251, S. 240;
U. Otto, (Anm. 122) S. 24; vgl. U. Beck, W. Boni), Soziologie und Modernisierung. Zur Ortsbestimmung der Verwendungsforschung,in: Soziale Welt, 4/1984, S. 381–406; Ch. Lau, Soziologie im öffentlichen Diskurs. Voraussetzungen und Grenzen sozialwissenschaftlicher Rationalisierung gesellschaftlicher Praxis,in: Soziale Welt, 4/ 1984, S. 407–428, S. 420: Durch die Entdifferenzierung von Wissenschaft und Politik entstehe ein „intermediärer Bereich, der sowohl von den handlungsentlasteten Autonomiearealen der wissenschaftlichen Forschung abgekoppelt ist, als auch von den macht-und interessengesteuerten Entscheidungskriterien der Politik…Es ist häufig kaum mehr entscheidbar, ob ein politischer Diskurs mit wissenschaftlichen Mitteln oder ein wissenschaftlicher Diskurs mit politischen Mitteln geführt wird.“;
Vgl. R. Mayntz, Lempmzesse: Probleme der Akzeptanz von TA bei politischen Entscheidungsträgern,in: M. Dierkes u.a., (Anm. 132) S. 183–204, S. 185f. Als entscheidendes Kriterium politischer Rationalität gelte die Sicherung des politischen Überlebens und die politische Durchsetzbarkeit von Maßnahmen. Inhaltliche Kriterien („substantielle Rationalität“) haben demnach einen „niedrigeren Rangplatz auf der Skala der Kriterien politischer Entscheidungsfindung” (S. 185). Ob eine konkrete politische Entscheidung Kriterien substantieller Rationalität entspreche, werde im konkreten Entscheidungsfall „bisweilen erst zuallerletzt, niemals oder selten aber zuallererst überlegt; dies könnte sich nur ändern, wenn der Nachweis, effektiv problemlösende Entscheidungen getroffen zu haben, eine Bedingung auch für kurzfristigen politischen Erfolg würde” (S. 187f.). Dies ist angesichts der komplexen Zusammenhänge und Unsicherheiten von TA-Analysen und darauf fußenden Politikkonzepten kaum zu erwarten;
C. Böhret, Technikfolgen und Verantwortung der Politik, in: APuZ B 19–20/ 1987, S. 3–14, S. 13;
M. Dierkes, Technikfolgenabschätzung als Interaktion von Sozialwissenschaften und Poli-tik,in: H.-H. Hartwich, (Anm. 97) S. 144–161, S. 160; bestätigend Th. Petermann, (Anm. 164) S. 388;
Leitung: Prof. Herbert Paschen, der Mitglied in den TA-Enquete-Kommissionen des 10. und I1. Bundestages war. Vgl. W.-M. Catenhusen, (Vorsitzender des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung), Ein neues Instrument der Politikberatung. „Technikfolgenabschätzungsbüro Deutscher Bundestag“, Bonn, 18.9.1990; Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestages, Wir über uns: Einige Informationen, Bonn 1991; Auskunft des Ausschuß-Sekretärs.
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Ismayr, W. (1992). Konzeptionelle Politik und Technikfolgenabschätzung. In: Der Deutsche Bundestag. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92625-8_8
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