Zusammenfassung
Der VIII. Parteitag der SED galt als Zäsur in der Entwicklung der DDR. Über die Ablösung Ulbrichts und Bestimmung Honeckers als Erstem (spatter General-) Sekretär des Zentralkomitees hinaus fand auch ein Wechsel auf wichtigen ideologisch-theoretischen und praktisch-politischen Gebieten statt, die 1974 zur Verfassungsänderung314 sowie 1976 zu einem neuen Parteiprogramm315 und -statut316 führten. Der auf Harmonie und Einheitlichkeit zielende Verfassungsbegriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“317 wurde fallengelassen und der weiteren Strategie statt dessen eine Fraktionierung und damit Repolitisierung inform einer Erhöhung der „Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei als führender Kraft der Gesellschaft“318 zugrunde gelegt. In der Verfassung von 1968 war des weiteren als „wichtigste Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“- unabhängig von der Realitätsadäquanz zumindest theoretisch folgerichtig — „die Übereinstimmung der… Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“(Art. 2 Abs. 4) gesehen worden. Nachdem dieser Passus 1974 ersatzlos gestrichen wurde, trat an seine Stelle das von der SED postulierte moralisch-politische „edle Ziel“(Statut, Präambel), „alles zu tun für das Wohl des Volkes“(Programm, Präambel), das auf eine innere Dynamik nicht mehr rekurriert, sondern durch die Erfüllung der, Hauptaujgabe‘ der,weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes’, realisiert werden sollte.
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Literatur
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Lohmann, U. (1996). Vom VIII. Parteitag der SED (1971) bis zur Verfassungsänderung vom 1.12.1989. In: Die Entwicklung des Sozialrechts in der DDR. Beiträge zu den Berichten der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92623-4_3
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