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„Abweichendes Verhalten“ von Jugendlichen in geschlechtstypischer Perspektive: Freisetzung und traditionelle Benachteiligung

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Zusammenfassung

In einem traditionalen oder starren Gesellschaftsgefüge entscheiden die jeweiligen Macht- und Herrschaftsverhältnisse darüber, durch wen oder durch was welches Verhalten als normal oder abweichend definiert wird. Doch dort, wo eine denzentralisierte Macht- und Herrschaft anscheinend kaum mehr an identifizierbaren Phänomenen festzumachen ist, darüber hinaus eine zunehmende Pluralität von Lebenswelten immer vielfältigere Normalitätskonstruktionen hervorbringt, müßte auch Devianz zu einer möglichen Lebensform unter vielen werden. Abweichung wäre so gesehen beliebig und die Selbstverschuldung ein Prinzip gesellschaftlicher Margina-lisierung. Doch wenn sich auch die Formen sozialer Kontrolle, vor allem im informellen Bereich, verändern, erfolgen dennoch weiterhin institutionelle Sanktionen, und das Augenmerk sozialer Kontrollinstanzen richtet sich wie eh und je verstärkt auf die heranwachsende Generation. Herausgelöst aus traditionellen Lebenszusammenhängen wie Klasse, Schicht und Familie sind Jungen und Mädchen jedoch weitgehend ohne verbindliche Normalitätsvorgaben und in ihren Integrationsanstrengungen und Sinnkonstruktionen mehr und mehr sich selbst überlassen.

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Anmerkungen

  1. Die Rechtsgrundlage für eine Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie findet sich im Grundgesetz (GG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Jugendwohlfahrtgesetz (JWG), dem Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind (Adoptionsvermittlungsgesetz), dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), allgemeiner Teil, der Landesgesetzgebung zum JWG und zum BSHG sowie dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. hierzu Colla 1981: 35 ff).

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  2. Die Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren und konnte bisher noch nicht auf 16 und 18 Jahre heraufgesetzt werden. Obwohl die Jugendstrafe für 14-jährige nur selten verhängt wird, läßt sich davon ausgehen, daß schon durch die Hineinnahme in den Ermittlungsapparat der Staatsanwaltschaft und durch die strafrechtliche Definition der delinquenten Handlung eine negative Sanktion erfolgt (vgl. Pongratz u.a. 1975: 7).

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  3. Die Jugendgerichtshilfe ist einerseits ein Hilfsorgan des Jugendgerichtes mit den Haupttätigkeiten von Ermittlungshilfe, Teilnahme an der Hauptverhandlung, Überwachungspflicht, Vollzugshilfe, soll aber auch andererseits noch Sozialisationshilfe leisten, indem sie für die Jugendlichen und Heranwachsenden je nach Bedarf erzieherische und soziale Hilfen erbringt (vgl. Jordan/Sengling 1988:171).

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  4. Diversionsstrategien sollen jugendstrafrechtliche Reaktionen entformalisieren und sind als eine Art Umleitung um das Jugendkriminalrechtssystem gemeint. In der Praxis wird aber meist ein Jugendstrafverfahren eingeleitet, das lediglich frühzeitig abgebrochen wird (vgl. hierzu Albrecht 1984).

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  5. Siehe hierzu die regionalen Unterschiede in der Praxis des Jugendstrafrechts (vgl. Pfeiffer 1990: 179 ff.).

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  6. Ein kurzer Abstecher in die Etymologie sei hier erlaubt:”Das Wort Verwahrlosung leitet sich aus dem althochdeutschen ’wara’ ab, das ’(Be)achtung’ bedeutet und auch den Wörtern ’(Ver)wahrung’, ’Gewahrsam’ und ’Wahrnehmung’ zugrundeliegt. ’Waralos’ bedeutet ’achtlos’, ’unbeachtet’. Das Grundwort signalisierte mithin sowohl eine Haltung, die jemand einnimmt, wie eine Haltung, die ihm von anderen widerfahrt, wobei die letztere Bedeutung wohl die akzentuiertere war. Betonter kommt dies noch in dem mittelhochdeutschen Verbum Verwarlosen’ zum Ausdruck, das transitiv gebraucht wurde, so daß es möglich wurde, etwa zu sagen: Eltern ’Verwahrlosen’ ihre Kinder...” (Dechene 1974, S.26); siehe weitere Definitionen zu “Verwahrlosung” bei Herriger (1987) und Vent (1979).

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  7. Als erster verwies Sack (1968) darauf, “...daß die Zuweisung in kriminelle Rollen hinein wesentlich abhängt von der sozialen Schicht, der der Abweichende angehört bzw. von der Familiensituation, aus der er kommt...” und “daß jemand, der diesen sozialen Situationen entstammt, damit rechnen muß, daß sein Verhalten eine größere Wahrscheinlichkeit in sich trägt, von anderen, insbesondere aber von den Trägern der öffentlichen sozialen Kontrolle als abweichend bzw. als kriminell definiert zu werden, als jemand, der sich in gleicher Weise verhält, jedoch einer anderen Schicht angehört oder aus einem anderen intakten Familienmilieu kommt” (ebd.: 472 f.).

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  8. Zur Begrenzung der Aussagekraft und zur Legitimationsfunktion von Jugendkriminalitätsstatistiken vgl. v.a. Albrecht/Lamnek 1979; Albrecht 1984

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  9. Die Verurteiltenziffer stellt die Zahl der in einem Berichtsjahr Verurteilten in Relation zur Zahl der Einwohner (in 100 000).

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  10. Vandalistische Verhalten wird in der Regel männlichen Jugendlichen zugeschrieben. Klockhaus/Trapp (1988) benennen in ihrer Untersuchung über das Ausmaß vandalisti-schen Verhaltens in Jugendzentren folgende Schadensausmaße:

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  11. Ähnliche Phänomene finden sich in der Untersuchung von Funken (1989) bei erwachsenen inhaftierten Frauen. Sie verurteilen den Diebstahl bei Männern insgesamt weniger stark als bei Frauen (vgl. ebd.: 223).

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  12. Die hier gebündelten psychosozialen Faktoren wurden aus den Studien zur Jugend-

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  13. delinquenz seit Anfang der 70er Jahre extrahiert; vgl. dazu Bohnsack 1973; Kurzeja 1973; Villmow/Kaiser 1974; Gipser 1975; Haferkamp 1975; Lösel/Linz 1975; Herbertz/-Salewski 1985; Kraußlach 1976; Dolde 1978; Moser 1978; Hompesch/Hompesch-Cornetz 1979; Seitz/Götz 1979; Kaiser 1981; Zeidler 1981; Bauer/Winkler v. Mohrenfels 1985; Engel/Hurrelmann 1989.

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  14. Ähnlich zum Drogenkonsum Jugendlicher bei Hurrelmann/Hesse 1991: 241.

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  15. Die hier vorliegenden Untersuchungen über Mädchen im Jugendstrafvollzug stammen überwiegen aus den 50er und 60er Jahren (vgl. v.a. Einsele 1977:287 ff.). Besonders oft wird weibliche Straffälligkeit mit “Triebhaftigkeit”, “Willensschwäche” und “Unterbegabung” in einen Zusammenhang gebracht. Auch wird bereits damals auf die “erschreckend” große Zahl “...der früh vergewaltigten und mißbrauchten Mädchen” im sozialen Nahfeld hingewiesen (vgl. ebd.: 298).

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  16. Im großen und ganzen finden sich ähnliche biografische Bedingungen wie im Lebenskontext der männlichen inhaftierten Jugendlichen.

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  17. Vgl. hierzu Kurzeja 1973; Vülmow/Kaiser 1974:18 ff.; Lösel/Linz 1975:192; Seitz 1975: 111 ff.: Dolde 1978: 362; Moser 1978:111 ff.Seitz/Götz 1979:109; Zeidler 1981:188; Göppinger 1983: 35; Stenger 1984:150 ff.; Herbertz/Salewski 1985: 245.

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  18. Vgl. hierzu Miller (1968), der anhand von Kristallisationspunkten der “Unterschichtkultur” wie das “In-Schwierigkeiten-geraten”, “Schwierigkeiten-vermeiden”, “Härte”, “geistige Wendigkeit”, “Erregung”, “Schicksal”, und “Autonomie” das Entstehungsmilieu der Bandendelinquenz beschreibt.

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  19. Die Kontinuität des Arbeitsverhaltens wird von der am Straf täter orientierten Kriminologie in ihrer Bedeutung für das kriminelle Handeln hervorgehoben. So schreibt zum Beispiel Kaufmann (1971:248),”daß unstabiles Arbeitsverhalten häufig mit (chronischer) Kriminalität einhergeht.” Göppinger (1980: 286 ff) berichtet über Ergebnisse der Tübinger Jungtäter-Vergleichs-Untersuchung, in der die geringe berufliche Qualifikation junger Straftäter und ihre weniger ausgeprägten Bindungen zum Beruf deutlich hervortreten.

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  20. Kaiser (1979: 166) sieht eine “verhältnismäßig große Übereinstimmung “ der Untersuchungen zum Arbeitsverhalten in Lehre und Beruf. “Durchweg unterschieden sich die registrierten jungen Rechtsbrecher durch eine negativere Arbeitseinstellung und durch eine geringere Ausdauer im Arbeitsverhalten...”

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  21. Hellmer (1974: 266) bringt den Zusammenhang zwischen Kontinuität des Arbeitsverhaltens und kriminellem Handeln auf die Formel: “Berufliche Stetigkeit ist Ausdruck einer sozialen, Kriminalität dagegen einer asozialen Lebensweise”.

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  22. Die Kontrollfunktion der Schule läßt sich z.B. an ihren formellen Sanktionsmedien ablesen: Beobachtungsbögen für auffällige Grundschulkinder, Meldung zur Sonderschule, Empfehlung für den Übergang an weiterführende Schulen, Beurteilung von Schülern für die Berufsberatung, Schulauskunft für die Polizei und Schulberichte an das Jugendamt (vgl. Brüsten 1971:106). Zensurengebung kombiniert mit den Sanktionsmedien lassen sich als Vehikel für drei Arten von Sanktionshandlungen ansehen.

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  23. Brusten/Hurrelmann (1976) stellten in ihrem pretest fest, daß die “Geschlechtsvariable im Rahmen ihrer “... Untersuchung eine relativ große Rolle spielt...” und dieser Gesichtspunkt auch bei der Auswahl der Klassen mitberücksichtigt wurde (reine Mädchen- oder Jungenklassen wurden ausgeklammert). Umso mehr erstaunt es, daß die Variable Geschlecht außerhalb der quantitativen Bewertung der Selbstaussagen zur Delinquenz keinen bemerkenswerten Stellenwert einnehmen. Auf qualitative Unterschiede gehen die Autoren nicht ein, weder bei der Delinquenzbelastung der Schüler und Schülerinnen noch bei den statuszuschreibenden Typisierungen der Lehrer und Lehrerinnen. Lösel (1974) untersucht 161 männliche Hauptschüler des 8. Jahrganges und kommt zu der Aussage, daß bestimmte Merkmale des Schülers (schwache Schulleistung, geringe Intelligenz, spezifische familiäre Strukturformen) die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß der Lehrer ihn als “delinquent”, “abweichend”, “Außenseiter” usw. ein-stuft.Durch das entsprechende interaktionale feedback wird das Schülerselbstbild und ein entsprechendes Rollenverhalten geprägt. Hargreaves u.a.(1981) entschuldigen das Fehlen der Mädchen in ihrer Untersuchung damit, daß Lehrer nur selten über “schwierige” Mädchen gesprochen hätten. Sie arbeiten in ihrer Untersuchung Lehrer-Schüler-und Schüler-Schüler-Beziehungsregeln heraus. An Fallbeispielen von Schülern im Grundschulalter verdeutlichen sie “frühe Charakterisierungen” als abweichend, voll ausgearbeitete Typisierungen, die summierenden Effekte des Geschwisterkindphänomens sowie das Stadium der Verfestigung “abweichenden Verhaltens”. Generalisierende Typisierungen für Jungen im Sinne hypothetischer Annahmen lassen sich nicht aus dieser Untersuchung herausziehen. Tornow (1978) befragt Grundschullehrer, wobei ihn besonders die Struktur der Eigenschaften der Schüler als Hinweis auf eine implizite Persönlichkeitstheorie der Lehrer interessiert. Geschlechtsneutrale Attribute wie faul, unordentlich, nachlässig, ungehorsam, verschlossen, uninteressiert, schlechter und fairer lassen keine geschlechtsspezifische Typisierungen erkennen. Er ermittelt das semantische Differential für zwei unterschiedliche Typen des verhaltensauffälligen Schülers, den “angepaßten Gehemmten”, den “aktiven Störer”.

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  24. Wie z.B. die Bremer Stadtmusikanten: Von einem der auszog das Fürchten zu lernen; Mark Twain: Tom Saywer und Huckelberry Finn; Hoffmann, Ilse: Die Ilse ist weg; Hauff, Reinhard/Driest, Burkhard: Paule Pauländer, Ossowski, Léonie/Lüdcke, Marianne: Die große Flatter; Hark Bohm: Nordsee ist Mordsee; Beatles: She’s leaving home; Cat Stevens: Father and Son; u.a.m. (vgl. Elger u.a. 1984).

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  25. Errechnet nach der unveröffentlichten Vermißtenstatistik des LKA in Hamburg von 1991.

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  26. Eine kritische Betrachtung der Indikationen für Heimeinweisung findet sich u.a. bei Stein- Hilbers (1985).

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  27. Trauernicht (1989) interpretiert den Indikator “Bindungslosigkeit und Entweichung” dahingehend, daß mit Bindungslosigkeit nicht mangelnde Beziehungen, sondern eher zu viele als falsch definierte Beziehungen gemeint sind (ebd.: 79).

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  28. Sexuelle Kindesmißhandlung, Inzest, Pädophilie, die anscheinend sehr weit verbreiteten Gewalterfahrungen von Kindern und Frauen sind immer noch “bestgehütete Geheimnisse” (Rush 198S). Denn es ist anscheinend nicht die Tat, die tabuisiert ist, sondern das Sprechen darüber. Erst seit kurzer Zeit findet dieses Thema eine Öffentlichkeit. Waren es zunächst die Selbstzeugnisse betroffener Frauen, die dem “Schweigen eine Ende setzten” (vgl. Gardiner-Sirtl 1983), verdeutlichen seitdem zunehmend mehr empirische Studien aus den verschiedensten Wissenschaftsdisziplinen, daß die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Frauen eine alltägliche Erscheinung ist (vgl. v.a. Miller 1981; Trube-Becker 1982; KavemamVLohstöter 1984; Benard/Schlaffer 1987). Die Täter kommen aus allen Bevölkerungsschichten und sie sind überwiegend heterosexuelle Männer aus dem sozialen Nahbereich der Opfer Zwei Drittel sind Väter, Stiefväter, Onkeln, Nachbarn und Freunde der Familie (vgl. Baurmann 1983; Marquit 1986:125). Sexuelle Übergriffe sind selten Affekthandlungen im Alkoholrausch, sondern meist vorher geplant und gut vorbereitet (vgl. Gloer/Schmiedeskamp 1990: 20 ff.; Endeis 1990: 89 ff.; Wildwasser WSB. 1991: 41 f.). Nach neueren Schätzungen ist jedes zweite bis vierte Mädchen und jeder sechste bis elfte Junge im Alter von 6 bis 14 Jahren sexuellen Gewalterfahrungen ausgesetzt (vgl. Enders 1990: 248; Gloer/Schmiedeskamp-Böhler 1990: 12). Zu den Auswirkungen und Folgen sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter vgl. Kavemann/Lohstöter 1985:32 ff.; Hirsch 1987:164 ff.; Wirtz 1989:88f.; Enders 1990:39; Gloer/Schmiedeskamp-Böhler 1990: 20 ff.; Hartwig 1990:19 ff.; Mebes/Jeuck 1990:15 ff.; Nitschke/Voss 1990: 28 ff.

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  29. Vgl. hierzu v.a. Colla 1977; Enders 1990; Hartwig 1990; Wüdwasser WSB. 1991

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  30. Bargon (1982) hingegen, der sich ausschließlich auf ältere Untersuchungen bezieht, sieht fast ausschließlich Homosexuelle als potentielle Freier von Strichjungen (vgl. ebd.: 127 f./181).

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  31. Nach den Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Daten) 1984 wurden 651 Mio. Verordnungen von Psychopharmaka, Hypnotika und Analgetika (VO) ausgestellt: 1985–654 Mio. VO; 1986–675 Mio. VO; 1987–700 Mio VO; 1988–729 Mio. VO; 1989–704 Mio VO (vgl. Schwabe/Paffrath 1989).

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  32. Die Menge, die als therapeutisch ausreichend angenommen wird.

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  33. Die gesetzliche Regelung vom 1.7.1989 sollte einen Rückgang coffein-haltiger Schmerz mittel bringen: Schmerzmittel mit mehr als 10g Schmerzwirkstoff(en) insgesamt oder mehr als 0,5 g pro Einzeldosis sind nun rezeptpflichtig. Dennoch werden seitdem auch weiterhin immense Mengen solcher Produkte ge- bzw. verkauft (vgl. Glaeske 1990:55).

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  34. Die staatlich institutionalisierte Bekämpfung des Drogenkonsums richtet sich so auch kaum gegen lukrative Drogen des Marktes, wie Alkohol, Medikamente, Tabak, sondern kriminalisiert fast ausschließlich die Drogen der östlichen Kultur (vgl. Schenk 1979:18).

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  35. Dazu gehören: Heroin, Morphin, Opium, Kokain, Amphetamine, Cannabis, LSD, aber auch Lösungsmittel als “Schnüffelstoffe”. Vgl. zur Definition der Rauschdrogen u.a. Schmidbauer/vom Scheidt 1976; zur Wirkung u.a Schenk 1976. Vgl. zur gesellschaftlichen und politischen Doppelmoral auch Wolffersdorff-Ehlert 1983.

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  36. In der Schleswig-Holstein-Studie von Fahrenkrug u.a. (1976) werden geschlechtstypische Unterschiede nur knapp behandelt. Demnach sieht Fahrenkrug den Trend, daß sich die Verbrauchsmuster zwischen Mädchen und Jungen angleichen. Allerdings sind die Jungen dreimal häufiger als die Mädchen bei den “Gefährdeten” zu finden (vgl. ebd.: 4).

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  37. Der Rückgang jugendlicher sog. Drogenaffinität kommt u.U. auch dadurch zustande, daß in der Erhebung der nicht sehr differenzierende Indikator der Lebenszeit-Prävalenz zugrunde liegt (vgl. hierzu auch Franzkowiak/Stößel 1990: 84).

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  38. Medikamentenmißbrauch läßt sich als medizinisch nicht erforderliche (therapeutisch nicht indizierte bzw. ärztlich nicht verordnete) “Konsum von Substanzen in größeren Dosen” definieren (vgl. Franzkowiak/Stößel 1990: 86).

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  39. Nach Vogt (1985) beginnt der Prozeß “Krankheit Frau” mit der Menstruation (vgl. ebd.: 10). Sie geht davon aus, “...daß die körperlichen Prozesse, die die Pubertät bei Mädchen ankündigen und begleiten, wesentlich dazu beitragen, daß sie ihr Gesundheitskonzept um- und neuorganisieren müssen (ebd. 204). Dazu gehört die Rolle der “leidenden” Kranken ebenso, wie die Rolle der “häuslichen Krankenpflegerin”. Mädchen lernen so, “...für ihre eigene Gesundheitsversorgung, z.B. mit Medikamenten zuständig zu sein” (ebd. 206).

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  40. Medikamentenmißbrauch wird hier definiert, als tägliche Einnahme von mindestens einem Medikament.

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  41. Unter den Begriff “illegale Drogen” werden hier bewußtseinsverändernde Substanzen, Rausch- und Suchtmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, wie Heroin, Morphin, Opium, Kokain, Amphetamine, Cannabis (Haschisch, Marihuana), LSD aber auch Losungsmittel als “Schnüffelstoffe” gezahlt.

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  42. Gewisse Variationen einer typischen Gebrauchsabfolge verschiedener Drogen lassen sich für das Jugendalter, so Hurrelmann/Vogt (1985),in allen westlichen Industrieländern nachweisen. Zur typischen Abfolge des Drogengebrauchs im Jugendalter vgl. auch das Modell von Kandel (1980).

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  43. Vgl. zum Wandel der bundesdeutschen Drogenszene Heckmann 1982a.

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  44. Das Leben drogenabhängiger Jugendlicher ist um die Droge herum organisiert und damit festgeschrieben und steht im krassen Widerspruch zu den Leistunganforderungen in Schule und Beruf. Schulische und berufliche Laufbahnen werden zwangsläufig unter brochen. Ob die Droge zur Arbeitslosigkeit führt, oder ob die psychischen Belastungen erfahrener Arbeitslosigkeit zum Drogenkonsum führen, läßt sich nur in der qualitativen Betrachtung ermessen.

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  45. Dieser Trend ist auch auf internationaler Ebene zu beobachten (vgl. v.a. Johnston u.a. 1984; Sieber/Angst 1981).

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  46. Dies scheint allerdings in den alten Ländern der BRD nur für den Konsum legaler und illegaler weicher Drogen zu gelten. Kommen die absoluten Zahlen der Drogenstatistik des BKA in den Blick, so steigt die Zahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen mit zunehmendem Alter.

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  47. Vgl. hierzu die typischen Männlichkeitsnormen sowie die Körperlichkeit in den Peer groups englischer Arbeiterjugendlicher (vgl. v.a. Willies 1982), der delinquenten Subkultur us-amerikanischer Jugendlicher (vgl. Brake 1981) und westdeutscher Freizeitcliquen (meistens von Arbeiterjugendlichen) (vgl. Baacke 1987; Heitmeyer/Peter 1988).

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  48. Ähnlich reduktionistisch erscheint die Hypothese von Wilsnack (1974), daß Frauen deshalb trinken, um ihren Feminismus zu bestärken.

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  49. Vgl. zur Kritik an Mc Ödlands Thesen auch Antons/Schulz (1976:34 ff.) und Feuerlein (1989: 83 f.).

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  50. “Krankenprotokolle belegen, wie Ehemänner die Einweisung ihrer Ehefrau kommende ren. ’Aggressivität’, ’Verwahrlosung des Haushalts’, ’Essen-nicht -gekocht’- alle Argumente, mit denen ein Ehemann das ’Aus -der Rolle-fallen’ seiner Frau beschreibt, kehren als ausgemachte Krankheitssymptome in den ärztlichen Protokollen wieder und stellen die Basis der Diagnose dar” (Legnaro/Zill 1983: 53).

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  51. Anhand demoskopischer Erhebungen und Dunkelfelduntersuchungen lassen sich zwar Trends des Drogenkonsums herausarbeiten (siehe oben), die “Drop-outs” erfassen sie kaum. Die statistischen Materialien von Institutionen der Drogenberatung und -therapie dürften auch nur einen Teil der Drogenabhängigen erfassen. Auch die Statistiken strafrechtlicher Drogenkontrolle bieten nur eingeschränkt Erkenntnisse über die tatsächlichen Verteilungen und kaum qualitative Daten über die Lebenswelten süchtiger Jugendlicher (vgl. Kreuzer u.a. 1981).

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  52. Anders als in der “AMSEL”- Studie kommen in der Studie der Projektgruppe TUdrop von 1984 Mädchen früher als Jungen mit Drogen in Kontakt.

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  53. Weibliche Drogenabhängige neigen in ihren Beziehungen zur Überfürsorglichkeit und zum Erdulden physischer und psychischer Mißhandlung (vgl. Kindermann, S. 1989:99).

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  54. Ca. zwischen 6 % (vgl. Hedrich 1989b: 220) und 7 % (vgl. Kreuzer u.a. 1981: 224).

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  55. Zur zentralen Bedeutung der Familie im therapeutischen Kontext vgl. v.a. Stierlin 1980; Textor 1989.

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  56. “Cool-sein” erweist sich als ein Kristallisationspunkt hochbewerteten Verhaltens in der Drogensubkultur. Dies betrifft Frauen ebenso wie Männer. “Wer cool ist, ist unangreifbar, weil seine Emotionen für den anderen nicht erkennbar sind; wer cool ist, ist distanziert, hat die Situation im Griff, verliert sich nicht in unberechenbaren Gefühlen, hält die Gegenwart aus, statt sie intensiv zu erleben — mehr noch: wer wirklich cool ist, kann sich sogar auf Emotionen einlassen und trotzdem distanziert bleiben -quasi als Test für sich selbst. Und schließlich: Wer cool ist, hat die Hoffnung auf kollektive Solidarität aufgegeben und durch die Gewißheit ersetzt, daß letztlich doch nur das Individuum in seiner Vereinzelung ’real’ ist.... Cool zu sein garantiert eine Sicherheit des Auftretens, des Redens — der gesamten Selbstdarstellung — eine Sicherheit, die nicht erst im Verlauf von Interaktion ’erworben werden muß’, sondern vorab gewährleistet ist.... Wenn man cool ist, ist man weder für Träume noch für Enttäuschungen oder Verletzungen zugänglich” (Gerdes/Wolffersdorff-Ehlert 1974:163).

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  57. In der AMSEL-Studie waren 18 % der Väter alkoholabhängig und 3 % der Väter medikamentenabhängig (vgl. Kindermann, S. 1989: 51).

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  58. In der AMSEL-Studie waren 4 % der Mütter alkoholabhängig, ebenfalls 4 % waren von Medikamenten abhängig.

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  59. Aus Statistik-Zählblättern lassen sich sowohl Einzelheiten zum Strafverfahren (Delikte, Tatumstände, Urteilsvorschlag der Jugendgerichtshilfe und Urteile des Gerichts) als auch “soziologisch interessante Angaben zur Person”, zur sozialen Lage und zur Sozialisations geschichte der Angeklagten entnehmen.

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  60. Pollak (1950) reduziert Frauenkriminalität auf Sexualität. Frauen seien “betrügerischer und lügnerischer” als Männer und verdanken es — so Pollak — der “Ritterlichkeit” und der “allgemein beschützenden Haltung” von Männern, daß ihr kriminelles Verhalten weniger erfaßt und verurteilt wird.

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  61. Als weitere Beispiele für die selektive Sanktionierung der Polizisten gibt Leder neben strukturelle Gründen noch finanzielle Gründe der Polizei an. Auch sei der Erfolgsdruck — Haupterfolgsnachweis der Polizei ist die Kriminalstatistik — für eine Selektion mitverantwortlich. Polizeieinsatz wird vor allem dort betrieben, wo ein besonderes öffentliches Interesse herrscht. Auf die schichtspezifische Selektion polizeilicher Ermittlung weisen besonders US-amerikanische Polizeiuntersuchungen hin. Angehörige der oberen sozialen Schichten haben typischerweise ganz andere Möglichkeiten, eigene Interessen zu vertreten, Öffentlichkeit zu interessieren und zu mobilisieren, als Angehörige der Unterschicht (vgl. Leder 1978: 59).

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  62. Eine Begünstigung der Frau durch die strafrechtlichen Instanzen wurde bisher in anderen Untersuchungen nicht nachgewiesen. Einige Autorinnen vermuten eher, daß nicht die Männer sondern die Frauen benachteiligt sind. Denn trotz ihrer geringen Kriminali tätsbelastung erfahren sie angeblich keine mildere strafrechtliche Behandlung, die ihnen “eigentlich zustünde” (vgl. hierzu Steffen 1980; Blankenburg u.a. 1978; Einsele 1982).

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  63. Vgl. hierzu den Kommentar zum BGB von Palandt-Diederichsen (Kommentar zum BGB, 36. Aufl. 1977). Als Beispiel für drohende “sexuelle Verwahrlosung” wird hier noch der außereheliche Verkehr angeführt, mit dem Zusatz, daß aber dieser außereheliche Verkehr, falls er mit “demselben Mann” und “in ernster Heiratsabsicht” ausgeeübt wird, anders beurteilt werden müßte.

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  64. “Geschlossene Unterbringung als pädagogisches Mittel in der öffentlichen Erziehung ultima ratio) wird unter Wissenschaftlern und Fachleuten unterschiedlich beurteilt. Für das Bundesjugendkuratorium entstand der Eindruck, daß den Argumenten gegen die geschlossene Unterbringung ein größeres Gewicht zuzumessen ist. Im übrigen ist -entgegen herrschender Meinung — die Verfassungsmäßigkeit dieser freiheitsentziehenden Maßnahme weiterhin sehrzu bezweifeln. So kommt Giehring in seinem Rechtsgutachten zu dem Schluß, daß aufgrund fehlender Bestimmtheit der gesetzlichen Voraussetzungen geschlossene Unterbringung verfassungsrechtlich unzulässig ist” (Bundesjugendkuratorium 1982:84).

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  65. Das Schuleschwänzen ist in Mädchenheimen ein sehr weit verbreitetes Phänomen. Eine Schilderung der spezifischen Heimschwierigkeiten mit dauerndem Schuleschwanzen, nicht gemachten Diensten, spannungsgeladenen Gruppensituationen, Trebegängen und Ausgangsüberschreitungen, mit Diebstählen, mit Alkohol- und Drogenmißbrauch und Suizidversuchen in einem Mädchenheim findet sich bei Glück (1978).

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  66. Vgl. hierzu Senator für Schulwesen, Jugend und Sport Berlin: Mädchen in Jugendwohngemeinschaften Berlins. 1982 Die übrigen von Freigang u.a. (1986) untersuchten Erhebungen: AFET-Arbeitsausschuß “Mädchenheime”: Protokoll der Sitzung am 10.9.1980; Bezirksregierung Lüneburg: Arbeitstagung für Leiter und leitender Mitarbeiter niedersächsischer Heime am 23724.9.1980 im Linerhaus. Celle. Anlage 11: Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 “Mädchenerziehung im Heim”; Bundesarbeitsgemeinschaft der Bundesjugendämter und überörtlichen Erziehungsbehörden: Erhebungen über die Zahl der geschlossenen Einrichtungen und Gruppen in dem Bereich der Landesjugendämter sowie über die dort verfügbaren und belegten Plätze. 1982; Dies.: Fachausschuß 3: Auswertung der Erhebung der Wohngemeinschaften. 1982; Internationale Gesellschaft für Heimerziehung (IGfH): Protokoll der IGfH-Tagung vom 1.04.1979 in Riedlingen zum Thema “Mädchenerziehung”; Verband Katholischer Heimund Heilerziehung: Sitzung FAI vom 4./5.2.1982 in Würzburg. Anlage 3 zum Protokoll: Besondere Aspekte der Mädchenerziehung.

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  67. Lediglich in Bremen können Jugendliche auch nach der Entlassung ihre Ausbildung im Vollzug beenden. In Hamburg ist ein Einstieg in eine Ausbildung jederzeit möglich, da hier das zeitgebundene Kurssystem aufgegeben wurde (vgl. Stenger 1984: 66).

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  68. In Anlehnung an Durkheim kennzeichnet Merton (1968, erstm. 1957) mit dem Begriff der Anomie einen gesellschaftlichen Zustand, in dem allgemein verbindliche kulturelle Ziele und die sozialstrukturell determinierte Verteilung legitimer Mittel, die zur Erreichung dieser Ziele vonnöten sind, auseinanderklaffen. Auf der kulturellen Ebene ergeben sich für alle, auch für unterschiedlich sozial plazierte Mitglieder einer Gesellschaft legitime Ziele, Absichten und Interessen. “Regulative Normen” bzw. “institutionalisierte Mittel” bestimmen die legalen Wege, die zu diesen Zielen führen (Merton 1968: 132ff.). Die kulturellen Ziele, z.B. Sozialprestige und Wohlstand, korrespondieren mit sozialen Normen, dieses Ziel auf dem legalen Wege, z.B. durch die Arbeitsmarktindividualisierung, zu erlangen. Institutionelle Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, wären z.B. Arbeit, Talente oder die soziale Herkunft. Zwischen Ziel und Mittel läßt sich aber nicht immer eindeutig unterscheiden. So kann Sozialprestige sowohl ein Ziel — das es zu erreichen gilt — als auch ein Mittel sein, um ein anderes Ziel — z.B. eine gut ausgestattete Berufsposition — zu erlangen. Sind nun die soziale Struktur und die kulturelle Struktur schlecht integriert, das heißt, wenn die soziale Struktur den Zugang zu legalen Mittel zum Erreichen der kulturell vorgegebenen Ziele versperrt, so entsteht ein Spannungsfeld das Formen abweichenden Verhaltens begünstigt. Je nachdem wie die Einzelnen zu den kulturellen Zielen und Werten der Gesellschaft stehen, ergeben sich auf die anomische Situation unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten, die sich als “abweichendes” Verhalten definieren lassen.

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© 1993 Leske + Budrich, Opladen

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Ziehlke, B. (1993). „Abweichendes Verhalten“ von Jugendlichen in geschlechtstypischer Perspektive: Freisetzung und traditionelle Benachteiligung. In: Deviante Jugendliche. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92540-4_3

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