Zusammenfassung
Die Forschungsförderung der Gemeinschaft hat für alle Beteiligten Vor-und Nachteile. Der Forscher profitiert nicht nur von den Ressourcen, die er einwerben kann. Die Kooperationsmöglichkeiten, die die Forschungsförderung der Gemeinschaft bietet, ermöglichen es ihm auch, den Ertrag seiner Tätigkeit zu steigern. Und nicht zuletzt kann er die Forschungsförderung der Gemeinschaft als Investition in sein Humankapital betrachten. Auch der Forschungsförderer profitiert auf mehrfache Weise von der europaweiten Koordination der Forschungsbemühungen, wie sie die Gemeinschaft unternimmt. Die gemeinsame Anstrengung nationaler Forschungsförderer im Rahmen der Forschungsprogramme der Gemeinschaft ermöglicht es dem nationalen Forschungsförderer, Ressourcen zu sparen, die er anderweitig verwenden kann. Darüber hinaus kann er auf diese Weise Forschungskapazitäten für seine Ziele mobilisieren, auf die er im eigenen Lande möglicherweise nicht hätte zurückgreifen können.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Wissensdiffusion und Technologietransfer sind nicht explizit als Ziele der Forschungsförderung der Europäischen Gemeinschaft in Art. 130 f des EG-Vertrages aufgeführt. Sie sind jedoch eine notwendige Bedingung für die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Industrie und können dementsprechend aus dieser Zielsetzung abgeleitet werden.
Vgl. Ward/ Edwards (1990: 117f.).
So argumentieren auch Ward und Edwards (1990: 117).
Die Argumentation folgt der von Ward und Edwards (1990).
Die Einteilung folgt der Zuordnung von Ward und Edwards (1990:122f.), die die Konstellation der Mitgliedstaaten anläßlich der Verhandlungen des zweiten Rahmenprogramms wiedergibt.
Die Position der Akteure hat sich unseres Erachtens seit der von Ward und Edwards (1990: 122f.) analysierten Konstellation zu Zeiten der Verabschiedung des zweiten Rahmenprogramms verändert. Es läßt sich argumentieren, daß Deutschland seine Position nach oben verschoben hat, d.h., mittlerweile ein höheres Budget für optimal hält als noch zu den Zeiten der Verabschiedung des zweiten Rahmenprogramms. Diese Positionsveränderung läßt sich beispielsweise daran erkennen, daß sich nun auch Deutschland für die Zielsetzung des Rates von Mailand 1985 einsetzt, daß das Forschungsbudget der Gemeinschaft einen Anteil von 6% des Gemeinschaftshaushaltes erhalten solle (BMFT 1992).
Die Argumentation folgt wiederum Ward/ Edwards (1990: 122).
So waren beispielsweise Italien, Griechenland und Spanien der Ansicht, daß die Summe, die die Kommission in ihrem Vorschlag über das Budget des zweiten Rahmenprogramms nannte, gerade noch an der unteren Grenze des Vertretbaren sei (vgl. Ward/ Edwards 1990: 122f.).
In der Bestimmung dieser Grenze, jenseits derer ein Mitgliedstaat den Vorschlag der Kommission blockieren würde, liegt die Funktion der Konsultationen und Vorverhandlungen, die die Kommission im Vorfeld der Entwicklung eines Rahmenprogramms mit den Vertretern der Mitgliedstaaten führt (vgl. Ward/ Edwards 1990: 122).
Vgl. Ward/ Edwards (1990: 124f.).
Dies war zumindest bei der Entwicklung des zweiten Rahmenprogramms der Fall (vgl. Ward/ Edwards 1990: 116).
Vgl. Ward/ Edwards (1990: 122f.).
Vgl. Ward/ Edwards (1990: 126).
Vgl. Ward/ Edwards (1990: 126).
Selektive Anreize sind Leistungen, in deren Genuß nur diejenigen kommen, die einen Beitrag zur Produktion des öffentlichen Gutes geleistet haben. Die klassische Darstellung dieses Sachverhalts stammt von Olson (1965).
So argumentieren Ward und Edwards (1990: 127).
Vgl. die Darstellung der Entwicklung der Forschungsförderung der Gemeinschaft im ersten Kapitel.
Die auch im CAN Med anwesende DFG fällt nicht in die Kategorie der aufgabenbezogenen Förderorganisation. Sie ist zwar auch Förderorganisation, aber nicht, wie MRC oder INSERM aufgabenorientiert, d.h., auf einen spezifischen Aufgabenbereich, wie ihn die medizinische Forschung darstellt, bezogen. Sie stellt eine »All Round«-Förder-organisation dar (Braun 1993b).
Der Anreiz hierzu ist für den Finanzminister mit der Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union größer geworden, da sich die Mitgliedstaaten sich in diesem Vertrag auch auf eine stärkere Haushaltsdisziplin verpflichtet haben (Art. 104 c EG-Vertrag).
In der Terminologie der Verbandsökonomie ist die DFG eine »encompassing organization« (vgl. Olson 1982). Solche Organisationen zeichnen sich dadurch aus, daß ihre Ansprüche gegenüber der Umwelt gemäßigter sind als die von »narrow interest organizations«.
Rights and permissions
Copyright information
© 1994 Leske + Budrich, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Behaghel, K., Braun, D. (1994). Probleme der Gesundheitsforschungsprogramme der Gemeinschaft. In: Forschungsförderung der Europäischen Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92533-6_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92533-6_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-322-92534-3
Online ISBN: 978-3-322-92533-6
eBook Packages: Springer Book Archive