Zusammenfassung
Das Ziel dieses ersten Kapitels ist es, einen Überblick über die Schwerpunkte, Möglichkeiten und die Reichweite der Förderung der Gesundheitsforschung durch die Gemeinschaft zu geben. Dazu werden im ersten Abschnitt die Förderinstrumente vorgestellt, die im Rahmen der Förderung der Gesundheitsforschung eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der Stellenwert der Gesundheitsforschung im Vergleich zu den anderen von der Gemeinschaft geförderten Forschungsgebieten ermittelt. Im zweiten Abschnitt werden die vertraglichen Grundlagen und die Zielsetzungen der Förderung der Gesundheitsforschung durch die Gemeinschaft erläutert. Das Kapitel schließt mit einer Diskussion des Stellenwertes der Förderung der Gesundheitsforschung durch die Gemeinschaft im Vergleich zur Förderung der Gesundheitsforschung durch die Mitgliedstaaten.
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Literatur
Vgl. Starbatty/ Vetterlein (1990: 20).
Starbatty/ Vetterlein (1990: 68).
Kommission der EG (1992b: 108). Laut Haushaltsplan der Kommission erhielt die Gemeinsame Forschungsstelle im Jahre 1991 245 Mio. ECU aus Gemeinschaftsmitteln. Davon waren 171 Mio. ECU für Forschungstätigkeiten im Rahmen gemeinschaftlicher Forschungsprogramme, 41 Mio. ECU für die Unterstützung der Kommissionsdienststellen und 21 Mio. ECU für Dienstleistungen auf Rechnung Dritter vorgesehen (Parlament der EG 1991:1360–3).
»Telematik« ist ein Kunstwort, das die Franzosen Simon Nora und Alain Minc (1979) in ihrem 1978 erstellten Gutachten prägten. Mit Telematik bezeichneten sie die wachsende Vernetzung von Telekommunikation und Informatik.
Vgl. Kommission der EG (1992a: 23f.).
Kommission der EG (1992a: 19).
Kommission der EG (1992e: 12f.).
COST steht für »Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique«. Dieser Kooperationsrahmen besteht seit 1971. Ursprüngliche Mitglieder waren die EG-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten Norwegen, Schweden, Finnland, Österreich und Schweiz sowie Jugoslawien und die Türkei. Seit November 1991 sind auch Island, Polen, Ungarn sowie Tschechische und Slowakische Republik, seit 1992 auch Kroatien und Slowenien Mitglied. Die Zusammenarbeit im Rahmen von COST findet in Form von konzertierten Aktionen statt, d.h., es werden nationale Forschungsvorhaben koordiniert. Die Teilnahme an COST-Aktionen folgt dem »à la carte«-Prinzip, d.h., jeder Mitgliedstaat ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich an einer Aktion zu beteiligen (vgl. BMFT 1993a: 337f., Kommission der EG 1992a: 29f.).
Vgl. Kommission der EG (1992a: 116).
Das Strahlenschutz-Programm erlebte seinen Höhepunkt nach der Tschernobyl-Katastrophe. Das letzte Programm lief von 1990–1991 im Rahmen des zweiten Rahmenprogramms. Sein Budget betrug 21 Mio. ECU (vgl. Kommission der EG 1990a: 59, 119; dito 1989b). Im dritten Rahmenprogramm wird der Bereich Strahlenschutz zusammen mit dem Bereich Reaktorsicherheit unter dem Titel »Sicherheit der Kernspaltung« gefördert (vgl. Kommission der EG 1992a: 91).
Vgl. Starbatty/ Vetterlein (1990: 18f.).
Vgl. Oppermann/ Conlan/ Klose/ Volker (1987: 214f.).
Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 7/6 vom 29.1.1974.
Vgl. Peterson 1991; Sandholtz 1992; Sharp/ Shearman 1987.
Vgl. Fischer-Dieskau 1980, 1981.
Kommission der EG 1992d: 148.
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Behaghel, K., Braun, D. (1994). Instrumente, Grundlagen und Ziele der gemeinschaftlichen Förderung der Gesundheitsforschung. In: Forschungsförderung der Europäischen Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92533-6_2
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