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Zusammenfassung

Nach dem Vorbild anderer autoritärer Staaten diente der 2. Jahrestag der Machtübernahme durch den RCCNS am 30.6. zum Anlaß einer positiven Selbstdarstellung (“Erreichung der vollen Unabhängigkeit”; “Zwei Jahre Errungenschaften der nationalen Rettungsrevolution”), deren Konturen kaum mit der Ereignisrealität übereinstimmten. Ungeachtet der schwierigen ökonomischen Lage und des ungelösten Südsudankonflikts wurde indes im Berichtsjahr das seit 1990 vorbereitete politische System institutionell verankert und ergab sich als Folge spezifischer politischer Maßnahmen eine Konkretisierung seiner religiösen und ideologischen Basis. Entsprechend den Beschlüssen der National Dialogue Conference an the Political System vom Oktober 1990 und den Vorschlägen des am 3.1. eingesetzten 48köpfigen Arbeitskomitees wurde vom Vorsitzenden des RCCNS, Staatschef al-Bashir, am 4.2. die Umformung des Sudan in einen föderativen Staat mit neun Bundesstaaten (untergliedert in 66 Provinzen) angeordnet. In Übereinstimmung mit dem 1. Verfassungsdekret wurden am 8.2. von al-Bashir die zugleich für die Sicherheit und die Verwaltung verantwortlichen Gouverneure der Bundesstaaten ernannt: Central State (Oberst Sulaiman), Kordofan State (Oberstleutnant Mukhtar), Khartum State (Brigadier Sa‘id), Darfur State (Generalmajor Ibrahim Muhammad), Bahr al-Ghazal State (Generalmajor Makur), Equatoria State (Generalmajor Magaya), Northern State (Generalmajor al-Nuwayri), Eastern State (Oberst al-Hasan) und Upper Nile State (Oberstleutnant Deng). Inhaltlich ausgefüllt wurde der föderative Rahmen jedoch erst mit den Beschlüssen der als Konsultativorgan fungierenden National Founding Conference an the Political System (29.4.–3.5.). Nach der Eröffnung der Konferenz mit einer Grundsatzrede al-Bashirs verabschiedeten die knapp 3000 Delegierten folgende Punkte: 1. Billigung des (vom libyschen Modell inspirierten) Konferenzsystems, das auf der direkten Konsultation durch die regionalen und sektoralen Volkskonferenzen basiert und politische Parteien ablehnt; 2. Billigung der vorgelegten Nationalen Charta; 3. Beschluß zur Bildung eines Sekretariats der National Constituent Conference, das die Oberaufsicht über den institutionellen Aufbauprozeß (Zentralstaat und Bundesstaaten) erhält. Die gleichfalls verabschiedete politische Erklärung betonte neben dem Prinzip der gerechten Verteilung von Macht und Reichtümern die Rolle der Scharia für die Gesetzgebung. Hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Zentralstaat und Bundesstaaten gilt, daß ersterer weiterhin für die militärischen Belange und Sicherheitsfragen, die Außenpolitik, Wirtschaft und Handel zuständig bleibt, während die einzelnen Landesregierungen unter Kontrolle des Gouverneurs für die Bereiche Landwirtschaft, Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Umwelt, Bildung und Kommunalverwaltung zuständig sind. Der Aufbau des Systems der “peoples power” mit seinen regionalen Volkskonferenzen auf Basisebene, Bezirks-, Provinz- und Bundesstaatsebene (mit jeweiliger Wahl eines korrespondierenden exekutiven Volkskomitees/Rates) sowie den sektoralen Konferenzen für die Bereiche Frauen, Jugend/Studenten, Soziales/Kultur, Wirtschaft, Verteidigung, Diplomatie, Verwaltung und Recht/Justiz setzte sich im Berichtszeitraum besonders nach den Beschlüssen vom 3.5. fort. Das Sekretariat für die am Ende des Aufbauprozesses zu formierende zentralstaatliche, nationale Volkskonferenz wurde am 2.8. ernannt, das Verfassungsdekret zur Konstituierung der nunmehr Transitional National Assembly genannten Volkskonferenz von al-Bashir am 31.12. unterzeichnet, so daß 1992 mit dem Abschluß des institutionellen Aufbaus zu rechnen ist. War damit de facto über den zentralen Bereich “politisches System” entschieden, wurden ab 21.10. für sechs Wochen in Form der Comprehensive National Strategy Conference und als “Krönung des bisherigen zweijährigen Konsultationsverfahrens” (al-Bashir) die Perspektiven und Ziele der nationalen Entwicklung der nächsten zehn Jahre sowie die Wege ihrer Umsetzung beraten, ohne daß indes bereits Beschlüsse gefaßt worden wären.

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Rolf Hofmeier Telse Diederichsen

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© 1992 Leske + Budrich, Opladen

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Mattes, H. (1992). Sudan. In: Hofmeier, R., Diederichsen, T. (eds) Afrika Jahrbuch 1991. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92531-2_48

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