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Die EG als Fernseh- und Medienmarkt der Konzerne?

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Europa als Kommunikationsraum

Zusammenfassung

In den meisten Industrieländern ist der Kommunikations- und Mediensektor zu einem Wirtschaftsbereich herangewachsen, der einen bedeutenden Teil des Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet. Dabei läßt sich der hier interessierende Sektor der elektronischen Massenmedien immer schwerer eindeutig von verwandten Branchen abgrenzen: “Die bei den Entwicklungen im Bereich der Informationsdienste, der Unterhaltungselektronik und der audiovisuellen Medien zu beobachtende Konvergenz ist so groß, daß die derzeitigen Konturen in einigen Jahren ihre Gültigkeit verloren haben könnten” (KOM 1990a: 5). Zudem besteht bei der Erfassung dieses Sektors das Problem einer unklaren Datenlage: “Eine der Schwierigkeiten, die bei der Erstellung eines Bestandsverzeichnisses des Sektors auftreten, hängt mit dem Mangel an Daten und der geringen Zuverlässigkeit der bestehenden Daten zusammen”, heißt es auch in einer Mitteilung der Kommission der EG über die Politik im audiovisuellen Bereich.

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Literatur

  1. Diese Programme sind nicht überall in Belgien per Kabel zu empfangen. Die meisten belgischen Kabelnetze können nicht mehr als zwölf Programme übertragen. Dort ist ein Großteil der Programmplätze bereits mit den eigenen öffentlichen und den ausländischen öffentlichen Programmen belegt.

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  2. Die Gruppe Veronique wurde von Programmachern aus dem Umkreis des Rundfunkvereins Veronica gegründet (Bos/van Reenen 1992: Dl75).

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  3. Seit April 1992 strahlt die Deutsche Welle über den Satelliten Eutelsat in Europa ein mehrsprachig produziertes täglich zweistündiges Auslandsprogramm aus, das von RIAS TV und der Deutschen Welle gemeinsam produziert wird und aus Nachrichtenjournalen, Magazinsendungen und Features besteht.

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  4. Vor allem die SPD-regierten Bundesländer standen der Einführung kommerziellen Rundfunks zunächst ablehnend gegenüber. Um aber eine Abwanderung der Verleger in andere Bundesländer zu verhindern, gingen die SPD-Länder zu einer standortorientierten Medienpolitik über und ließen kommerzielle Anbieter zu.

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  5. Otto Beisheim, einer von drei Anteilseignern der Metro-Großhandelskette, steht wie Thomas Kirch im Verdacht, als Treuhänder für Leo Kirch zu fungieren (Hauch-Fleck 1991).

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  6. Einschließlich des Pay-TV-Senders Premiere, der keine Werbung ausstrahlt.

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  7. Dieser Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen, auch terrestrisch verbreiteten kommerziellen Sendern wird jedoch teilweise kompensiert: Die Telekom wirbt mit dem Kabelkanal um neue Kabelanschlüsse. Das erfolgversprechende und attraktive Programm wird dabei als Zugpferd eingesetzt (Hauch-Fleck 1991). Dadurch entstehen dem Kabelkanal vergleichsweise geringe Marketingkosten.

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  8. Präsident François Mitterrand hatte — “getreu der tief verwurzelten Tradition, wonach Rundfunkpolitik ein Instrument der Machterhaltung sei...” (Meise 1992a: 237) — die beiden Lizenzen Ende 1985 an seine politischen Freunde, darunter Silvio Berlusconi und Jérôme Seydoux (Miteigentümer des Filmkonzerns Gaumont), als Betreiber des fünften Programms vergeben. Die Regierung Chirac entzog sie ihnen, um dann hauptsächlich den Konservativen nahestehende Unternehmen zu Lizenzträgern zu machen.

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  9. Seit Anfang 1989 mußten öffentliche und private Sender in Frankreich 50 Prozent französischen und insgesamt 60 Prozent ihres Programms EG-Produktionen vorbehalten. Diese Quoten wurden als “kulturelle Maginot-Linie” bezeichnet und waren Gegenstand einer erbitterten Auseinandersetzung, ehe die EG-Kommission in monatelangen Verhandlungen mit der Regierung die heute gültige, modifizierte Quotenregelung erzwang (Meise 1992a: 238–239).

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  10. Glasfaserkabel ermöglichen die digitale Übertragung von Daten und damit u.a. auch alle interaktiven Kommunikationsformen wie Bildtelefon und Telefon.

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  11. Zwischen 1980 und 1990 ist der Anteil der Werbeausgaben in den Medien am Bruttoinlandsprodukt von 0,49 Prozent auf 0,76 Prozent gestiegen. 1991 stagnierte der Werbemarkt jedoch erstmals seit 1978 wieder (Meise 1992b: 554).

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  12. Die Werbezeit ist bei den kommerziellen Anbietern auf zwölf Minuten pro Stunde beschränkt Zudem gilt seit 1989 für alle Sender (zuvor nur für TF 1) das — über die Bestimmungen der EG-Fernsehrichtlinie zur Unterbrecherwerbung hinausgehende — Verbot, die Ausstrahlung von Filmen und Serien nicht öfter als einmal mit Werbung unterbrechen zu dürfen, den öffentlichen Anbietern bleibt Unterbrecherwerbung generell untersagt (vgl. dazu und zum Sponsoring Meise 1992b: 562–563).

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  13. 1954 wurde die Independent Television Authority (ITA) als erste Aufsichtsbehörde des kommerziellen Fernsehens gegründet. Mit dem Broadcasting Act von 1973 wurde sie in die Independent Broadcasting Authority (IBA) umgewandelt, deren Kompetenzen sich auch auf die kommerziellen lokalen Radiosender erstreckten. Seit Januar 1991 wird die IBA durch die Independent Television Commission (ITC) ersetzt, die jetzt auch die Aufgaben der ebenfalls mit dem Broadcasting Act von 1990 abgeschafften Cable Authority wahrnimmt, dafür aber die Aufsicht über den Hörfunk an eine neu errichtete Radio Authority abgegeben hat. Als neue Regulierungskörperschaft ist die ITC damit nicht nur für das ITV, sondern auch für das britische Satelliten- und Kabelfernsehen zuständig.

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  14. In Wales wurde mit Sianel Fedwar Cymru (S4C) ein eigenständiger vierter Kanal errichtet, der in walisischer Sprache sendet.

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  15. Das Kulturprogramm Channel 4 — ab 1993 in der Rechtsform einer von der ITC für zehn Jahre lizenzierten Channel 4 Television Corporation — erhält darüber hinaus ein garantiertes Mindesteinkommen in Höhe von 14 Prozent des von der ITC geschätzten Gesamteinkommens aller Fernsehgesellschaften, das im Bedarfsfall von den kommerziellen Veranstaltern auf Channel 3 und später Channel 5 bestritten wird (Hearst 1991: 171; Hoffmann-Riem 1991: 23).

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  16. So paradox die Versteigerungspraxis anmutet, so verblüffend reagierte die Hauptverantwortliche für das neue Rundfunkgesetz, Margaret Thatcher, auf das Ergebnis: In einem Schreiben an Bruce Gyngell, Chef von TV-am, dessen Lizenzverlust auch Thatcher-Tochter Carol ihre Anstellung als Moderatorin kostete, bedauerte sie ausdrücklich, daß die Lizenz des Senders nicht verlängert worden sei. Zugleich teilte sie Gyngell mit, daß sie sich nur zu schmerzlich ihrer Verantwortung für die Gesetzgebung bewußt sei (Kratz 1991).

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  17. ASTRA ist als Medium-Power-Satellit in technischer Hinsicht kein Rundfunk-, sondern ein Fernmeldesatellit. Deshalb finden die EG-Vorschriften, nach denen DBS-Signale in der MAC-Norm auszustrahlen sind, bei Programmen, die über ASTRA übertragen werden, keine Anwendung. Faktisch ist ASTRA jedoch ein Direktsendesatellit (DBS). Seine Signale können mit schüsseiförmigen Satellitenantennen von etwa 60 cm Durchmesser von den Haushalten direkt empfangen werden.

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  18. Für einen knappen Überblick über die Verfassungsgerichtsurteile Nr. 225, 226 (1974) und 202 (1976) siehe Natale (1992: D145) und Mazzoleni (1990: D114).

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  19. Gemeint sind die Verfassungsgerichtsurteile Nr. 148 (1981), 237 (1984) und 231 (1985); vgl. Mazzoleni (1990: D114).

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  20. Italia 1 und Rete Quattro hatte Berlusconi 1982 und 1984 von den Großverlagen Rusconi und Mondadori erworben, die sich aufgrund erheblicher finanzieller Verluste zum Verkauf gezwungen sahen. Seitdem ist keines der großen Verlagshäuser — schon 1981 hatte Rizzoli den Betrieb des ersten privaten Networks Prima Rete Indipendente aus Kostengründen einstellen müssen — mehr maßgeblich auf dem Fernsehmarkt vertreten.

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  21. Zu den einzelnen Varianten grenzüberschreitenden Rundfunks siehe: Lange/Renaud (1989: 58–62).

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  22. Gälisch ist neben Englisch die zweite offizielle Sprache Irlands, die vor allem an der Westküste gesprochen wird, wo zwei Prozent der Bevölkerung leben. Etwa 30 Prozent der Iren haben gälische und englische Sprachkenntnisse, aber nur 13 Prozent behaupten von sich, kompetente Gälisch-Sprecher zu sein (Trützschler 1990: 142).

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  23. Die irische Filmindustrie produzierte von 1980 bis 1986 insgesamt nur zehn Filme (Lange/Renaud 1989: 86). Sie ist häufig auf Kooperation mit Filmproduzenten anderer Länder angewiesen.

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  24. Noch in den siebziger Jahren war RTE von Werbeeinnahmen abhängiger als jeder andere öffentliche Rundfunkanbieter in Westeuropa: Der Anteil der Werbegelder am Budget betrug zeitweilig bis zu 61 Prozent (Murphy 1992: D137).

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  25. Vorausgegangen war eine heftige Auseinandersetzung zwischen der Regierung und RTE um die Gestaltung des zweiten Programms. Der zuständige Minister favorisierte dabei die Übernahme britischer Programme, um einen medienpolitischen Beitrag zur Entspannung des Nordirlandkonflikts zu leisten, während sich RTE auf den kulturpolitischen Auftrag des Broadcasting Act von 1960 berief und für eine Programmischung aus Importen und Eigenproduktionen einsetzte. Erst als eine offizielle Umfrage ergab, daß sich 62 Prozent der Bevöl-kerung der RTE-Position anschlossen, gab die Regierung schließlich nach (Murphy 1992: D134-D135).

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  26. RTE hatte Cablelink 1985 gegründet und war mit 80 Prozent maßgeblich an dem Unternehmen beteiligt. Die geplante Veräußerung der RTE-Anteile an Pacific Telesis, eine große Telefongesellschaft aus den USA, scheiterte 1990 am Einspruch des Kommunikationsministeriums. Statt dessen mußte RTE an die halbstaatliche Telecom Eireann verkaufen, die bis dahin im Rundfunksektor nicht präsent war. RTE hält noch 40 Prozent an Cablelink (Murphy 1992: D139; Trützschler 1990: 151).

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  27. Zum Einsatz kommen dabei Richtfunkanlagen vom Typ des “Multipoint Microwave Distribution System” (MMDS), an das heute mehr als 75 Prozent aller Haushalte angeschlossen sind (Saatchi & Saatchi 1991a: 110).

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  28. 1989 wurden für drei Monate Probelizenzen vergeben.

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  29. Siehe dazu Dimitras (1992b: Dl 13).

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  30. ET-3 erzielte in Athen und Thessaloniki 1991 einen Zuschaueranteil von weniger als ein Prozent (Dimitras 1992b: DUO; Saatchi <fe Saatchi 1991a: 109).

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  31. In Athen konnten Ende 1990 Superchannel, Eurosport, MTV Europe, CNN, RAI 1 und RAI 2, TVE-International, Horizon und RIK aus dem griechischen Teil Zyperns empfangen werden.

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  32. Von Bedeutung ist allenfalls noch das Fernsehen der spanischen Provinz Galizien, Television de Galicia, das 1985 den Sendebetrieb in galicischer Sprache aufgenommen hat, die dem Portugiesischen näher als das Kastilianische ist, und das im bevölkerungsreichen Norden und Zentrum des Landes von etwa 3,5 Millionen Portugiesen terrestrisch empfangen werden kann (Optenhögel 1986: E128; de Mateo 1992: D247).

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  33. Gesetzlich verböten bleiben dagegen vorerst die etwa 100 bis 150 lokalen Fernsehsender, die seit 1980 vorwiegend in Katalonien entstanden sind und — manchmal von den Lokalbehörden finanziell unterstützt — hauptsächlich nicht-kommerziell betrieben werden (de Mateo/Corbella 1992:203; Iwens 1992: 48).

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  34. 1991 sind die Konzentrationsbeschränkungen teilweise entschärft worden. In Zukunft soll, wie schon bei der Tagespresse, bei den privaten Fernsehanbietern eine stärkere Beteiligung ausländischen Kapitals erlaubt sein (de Mateo 1992: D254). Im Printmedienbereich sind in Spanien bereits viele europäische Medienkonzerne aktiv, wie etwa Bertelsmann, Springer, Hachette oder Hersant.

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  35. 1988 hatte der Pay-TV-Sender Canal 10, der von Großbritannien aus via Satellit nach Spanien einstrahlte, den Sendebetrieb nach wenigen Monaten einstellen müssen. Anteilseigner bei Canal 10 waren u.a. Oris Film, eine den Sozialisten nahestehende spanische Filmgesellschaft, Canal Plus aus Frankreich, Robert Maxwell und die luxemburgische CLT. Der breakeven-point des Senders war auf 200.000 Abonnenten veranschlagt worden, er soll aber nie mehr als 650 Abonnenten erreicht haben (Collins 1990: 85).

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  36. Dies sind TV3 und Canal 33 (Katalonien), ETB 1 und ETB2 (Baskenland), TVG (Galicien), Canal Sur (Andalusien), TM3 (Madrid) und Canal 9 (Valencia).

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  37. Gemeint sind hier Radio, Fernsehen, Video, Film, Tageszeitung, Zeitschriften, Werbung und Druckereien.

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  38. Rupert Murdochs News Corporation ist allerdings britisch-amerikanisch-australisch, der europäische Ableger dieses transnationalen Konzerns ist News International (GB), das ca. 20 Prozent des Gesamtumsatzes von 14,1 Milliarden DM beisteuert.

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  39. Der Begriff “Auslandsgeschäft” bezeichnet im folgenden ein sektorelles Auslandsengagement, d.h., daß ein Unternehmen in einem Land auf einem bestimmten Teilmarkt mindestens eine Beteiligung oder Aktivität aufzuweisen hat und damit präsent ist. Die Zahl der einzelnen Unternehmungen in diesem Marktsegment wird hingegen nicht erfaßt.

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Kleinsteuber, H.J., Rossmann, T. (1994). Die EG als Fernseh- und Medienmarkt der Konzerne?. In: Europa als Kommunikationsraum. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92529-9_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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