Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht liegt in der Mitte zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht, beiden Bereichen zugehörig und an beiden Anteil habend. Es geht aus von den privatrechtlichen Grundvorstellungen der Vertragsfreiheit und des freien Arbeitsmarktes, die jedermann die freie Wahl des Arbeitsplatzes und dem Eigentümer der Produktionsmittel die freie Auswahl des Arbeiters gestatten. Für keine Seite besteht grundsätzlich ein Kontrahierungszwang (Zwang zum Vertragsabschluß). Die beiderseitige Freiheit entspricht den Grundsätzen der freien Persönlichkeitsentfaltung und der Freiheit der Berufswahl nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 GG.
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Literatur
Ramm, Thilo, Einführung in das Privatrecht/Allgemeiner Teil des BGB, dtv/C. H. Beck, München 1970.
Boehmer, G., Einführung in das bürgerliche Recht. 2. Aufl. Tübingen 1965.
Westermann, Harry, Grundbegriffe des BGB. 9. Aufl. Stuttgart 1975.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (Kurzkommentar) 36. Aufl. München-Berlin 1977.
Brox, Hans, Grundbegriffe des Arbeitsrechts. 5. Aufl. Stuttgart 1977.
Söliner, Alfred, Arbeitsrecht. 5. Aufl. Stuttgart 1976.
Ramm, Thilo, Einführung in das Privatrecht/Allgemeiner Teil des BGB, dtv/C. H. Beck, München 1970. Umfassende Einführung in das gesamte Privatrecht auf der Grundlage des Grundgesetzes. Ausgesprochen problem-orientiert. Ein Studienbuch, das Ansprüche stellt.
Boehmer, G., Einführung in das bürgerliche Recht. 2. Aufl. Tübingen 1965.
Westermann, Harry, Grundbegriffe des BGB. 9. Aufl. Stuttgart 1975. Beide Schriften behandeln überblicksweise das bürgerliche Recht in seiner Gesamtheit. Wer sich über einzelne Bücher des BGB oder Einzelmaterien des Privatrechts näher unterrichten will, sollte zu den juristischen Kurzlehrbüchern greifen, die im Verlag C. H. Beck erschienen sind.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (Kurzkommentar) 36. Aufl. München-Berlin 1977. Dieser „Kurzkommentar“, immerhin mehr als 2000 Seiten stark, ist in der Klarheit seiner Darstellungen und der Fülle seiner Kasuistik auch für den Laien, der sich näher mit dem BGB beschäftigen will, verständlich. Für den Praktiker ist er unentbehrlich.
Brox, Hans, Grundbegriffe des Arbeitsrechts. 5. Aufl. Stuttgart 1977.
Söliner, Alfred, Arbeitsrecht. 5. Aufl. Stuttgart 1976. Zwei Studienbücher, die solide und umfassend unterrichten.
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Heckel, H. (1979). Arbeitsrecht. In: Grundinformation Recht. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92458-2_5
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