Zusammenfassung
Gegenstand der Kapitel 2 und 3 ist — vgl. das Vorwort — das Privatrecht, und zwar vor allem dessen als Bürgerliches Recht bezeichneter Kernbereich. Das Jugendrecht wird in die Darstellung einbezogen. Die übrigen Gebiete des Privatrechts (z. B. Handelsrecht, Wertpapierrecht) und das private Prozeßrecht werden nur ansatzweise erörtert. Kapitel 2 behandelt die Rechtssubjekte (die Träger von Rechten), nämlich die Menschen (natürliche Personen) als Rechtspersönlichkeiten und in ihren familiären Beziehungen sowie die juristischen Personen. Kapitel 3 befaßt sich mit den Objekten des Privatrechts, nämlich einerseits den rechtsgeschäftlichen Beziehungen der Privatrechtssubjekte untereinander (vor allem Vertragsrecht), andererseits den Beziehungen der Rechtssubjekte zu den Rechtsobjekten im engeren Sinne (Besitz, Eigentum und Vermögen). Wichtigste Quelle des Privatrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das am 1.1.1900 in Kraft getreten, in seiner Konzeption aber weit älter ist. Es ist bestimmt von liberalen Tendenzen: Sicherung der Privatautonomie und des freien Wettbewerbs, der Vertragsfreiheit und des Eigenturns (daneben sind an einigen Stellen patriarchalische Restbestände konserviert worden).
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Literatur
Ramm, Thilo, Einführung in das Privatrecht/Allgemeiner Teil des BGB, dtv/C. H. Beck, München 1970.
Boehmer, G., Einführung in das bürgerliche Recht. 2. Aufl. Tübingen 1965.
Westermann, Harry, Grundbegriffe des BGB. 9. Aufl. Stuttgart 1975.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (Kurzkommentar) 36. Aufl. München-Berlin 1977.
Brox, Hans, Grundbegriffe des Arbeitsrechts. 5. Aufl. Stuttgart 1977.
Söliner, Alfred, Arbeitsrecht. 5. Aufl. Stuttgart 1976.
Ramm, Thilo, Einführung in das Privatrecht/Allgemeiner Teil des BGB, dtv/C. H. Beck, München 1970. Umfassende Einführung in das gesamte Privatrecht auf der Grundlage des Grundgesetzes. Ausgesprochen problem-orientiert. Ein Studienbuch, das Ansprüche stellt.
Boehmer, G., Einführung in das bürgerliche Recht. 2. Aufl. Tübingen 1965.
Westermann, Harry, Grundbegriffe des BGB. 9. Aufl. Stuttgart 1975. Beide Schriften behandeln überblicksweise das bürgerliche Recht in seiner Gesamtheit. Wer sich über einzelne Bücher des BGB oder Einzelmaterien des Privatrechts näher unterrichten will, sollte zu den juristischen Kurzlehrbüchern greifen, die im Verlag C. H. Beck erschienen sind.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (Kurzkommentar) 36. Aufl. München-Berlin 1977. Dieser „Kurzkommentar“, immerhin mehr als 2000 Seiten stark, ist in der Klarheit seiner Darstellungen und der Fülle seiner Kasuistik auch für den Laien, der sich näher mit dem BGB beschäftigen will, verständlich. Für den Praktiker ist er unentbehrlich.
Brox, Hans, Grundbegriffe des Arbeitsrechts. 5. Aufl. Stuttgart 1977.
Söliner, Alfred, Arbeitsrecht. 5. Aufl. Stuttgart 1976. Zwei Studienbücher, die solide und umfassend unterrichten.
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Heckel, H. (1979). Personen-, Familien- und Jugendrecht (Privatrecht I). In: Grundinformation Recht. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92458-2_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92458-2_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-0261-7
Online ISBN: 978-3-322-92458-2
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