Zusammenfassung
In den handlungstheoretischen Modellierungen von Medienkommunikation werden Medien zwar als gesellschaftlich-institutionelle Einrichtungen und Medienkommunikation als Teil eines gesamtgesellschaftlichen Zusammenhangs angesprochen. Aber entsprechend der speziellen ‚Logik‘ dieser Ansätze steht die ‚gesellschaftliche‘ Qualität von Medien und Medienkommunikation nicht im Zentrum der Gegenstandsbestimmung und Theoriebildung. Daß das zu Ungleichgewichten, Verzerrungen und Unter- bis Fehleinschätzungen in der Argumentation führen kann, ist in an einigen Stellen der zuvor referierten Thesen und Argumente deutlich geworden.
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Referenzen
Auf die ‚Doppeldeutigkeit‘, die die Verwendung des Medienbegriffs bei Habermas und Luhmann kennzeichnet — einerseits bezeichnen sie Steuerungsmittel sozialer Prozesse als ‚Medien ‘(Geld, Macht bei Habermas; Geld, Macht, Recht, Wahrheit, Liebe etc. bei Luhmann), andererseits das, was in den bisher vorgestellten Kapiteln als Mittel der Massenkommunikation angesprochen wurde — wird an späterer Stelle eingegangen.
Vgl. das von Habermas angeführte Beispiel, in dem es um die Aufforderung „Bitte, bringen Sie mir ein Glas Wasser“ geht, die ein Professor an einen Seminarteilnehmer richtet. In dieser Aufforderung sind enthalten: der Geltungsanspruch ‚Wahrheit ‘(Aussage über Existenz, Nähe etc. des Ortes, an dem ein Glas Wasser zu bekommen ist), der Geltungsanspruch ‚Richtigkeit ‘(Art der sozialen Beziehung, in der der Professor zu dem Seminarteilnehmer einnimmt) und der Geltungsanspruch ‚Wahrhaftigkeit ‘(die mögliche Intention des Professors, den Seminarteilnehmer um etwas zu bitten, das diesen lächerlich erscheinen läßt (Habermas 1981a, S. 411 f.).
Apels Hinweis, Habermas würde mit dem Konzept einer ‚nachträglichen ‘(kommunikativen) Zusammenschaltung individueller Handlungspläne operieren, deren Genese selber aber nicht mehr auf das koordinierende kommunikative Handeln rückbezogen wird, kann im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter verfolgt werden.
Herborhebung — H. H. Vgl. Kneers Kritik an Honneth, der diese ‘Behauptung’ in seiner Auseinandersetzung mit Habermas’ Theorie des kommunikativen Handelns nicht berücksichtigt (Honneth 1985, S. 282 ff.)
Der inzwischen beendete ‚realexistierende Sozialismus’ spielt in Habermas’ Argumentation keine Rolle, da er seiner Ansicht nach hinter das im Spätkapitalismus erreichte Niveau der Lebenswelt-und Systemrationalisierung zurückgefallen ist.
Zu Habermas’ Staatsbegriff ist noch anzumerken, daß er auch die parlamentarischen Einrichtungen und die Parteien umfaßt, da diese ebenfalls von dem zweckrationalen Imperativ ‚Macht ‘gesteuert werden.
Zum Verhältnis von Mediatisierung und Kolonisierung vgl. Kneer 1990, S. 151 ff.
Auf das Problem, daß der Griff von ‚Wirtschaft ‘und ‚Staat ‘nicht wildwüchsig, sondern in rechtlich geordneten Bahnen erfolgt und Habermas demzufolge das Recht in ein freiheitsverbürgendes Lebenswelt-Recht und ein freiheitzerstörendes System-Recht aufteilt, kann im vorliegenden Zusammenhang nicht eingegangen werden (Habermas 1981b, S. 537; Brie 1993, S. 13).
Diese Überlegungen entwickelt Habermas ausführlich in seiner Diskursethik, auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann (Habermas 1985b, S. 53 ff.).
Daß die Lebens weltangehörigen hier weitgehend auf sich selbst verwiesen sind und vor allem in den Bereichen ‚Wissenschaft, Moral und Kunst ‘kaum Unter-Stützung finden werden, weil diese sich im Laufe ihrer Professionalisienung als Expertenkulturen von der Lebenswelt abgeschottet haben und insofern mitschuldig sind an der ‚kulturellen Verarmung ‘der kommunikativen Alltagspraxis, kann im vorliegenden Zusammenhang nur erwähnt, aber nicht weiter verfolgt werden (Habermas 1981b, S. 481 ff.).
Hervorhebung: H. H. An der Originalstelle spricht Luhmann nicht von “einheitlichen”, sondern von “einheitlichen selbstreferentiellen” Bewußtseins-bzw. Kommunikationszu-sammenhängen; auf diese zusätzliche Qualifizierung wird an späterer Stelle eingegangen.
„Kontingent ist etwas, was weder notwendig noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist“ (Luhmann 1991, S. 152).
Hervorhebung — H. H.
Das „organische Substrat“ (Luhmann 1981b, S. 240) des psychischen Systems wird von Luhmann durchaus bedacht. Seine Bestimmung geht in die Definition des psychischen Systems logischerweise deshalb nicht ein, weil das organische, organisch-neuronale System konstituiert ist auf Basis des Zeilstoffwechsels, nicht aber auf Basis von Bewußtseinszusammenhängen (über die das Organisch-Neuronale als ‘Umwelt’ des psychischen Systems geformt, ‘konstruiert’ wird).
Zu Luhmanns autopoieto-logischem Verfahren bemerkt Habermas: „Der Ak-tenfluß zwischen Ministerialbehörden und das monadisch eingekapselte Bewußtsein eines Robinson liefern die Leitvorstellung zu berifflichen Entkoppelung von sozialem und psychischem System …“ (Habermas 1985c, S. 437)
Statt von ‚psychischen Systemen ‘müßte hier von ‚Personen ‘gesprochen werden, da sich Mitteilende und Mitteilungsempfänger wechselseitig beobachten: Psychische Systeme, die durch andere psychische Systeme (oder auch durch soziale Systeme) beobachtet werden, nennt Luhmann „Personen“ (Luhmann 1991, S. 155)
Ob Luhmann hier eine Vernachlässigung des „Zusammenhangs von symbolischer Generalisierung und Sprache“ vorzuhalten ist, kann im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter verfolgt werden (Schiewek 1992, S. 147).
Hervorhebung — N. L.
Hervorhebung: H. H.
Vgl. die ablehnende Antwort in Luhmann 1992b, S. 139 ff., und die Replik auf Luhmanns etwas oberflächliche Entgegnung in Martens 1992, S. 143 ff.
Vgl. die nicht sehr überzeugenden Gegenargumente in Kneer/Nassehi 1993, S. 153 f.
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Holzer, H. (1994). Die gesellschaftstheoretische Perspektive. In: Medienkommunikation. WV studium, vol 172. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92442-1_4
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