Zusammenfassung
Hauptstädte erfüllen Repräsentativfunktionen für ihr Land. Sie repräsentieren es gegenüber ausländischen Staatsgästen und Besuchern, sie befriedigen die Repräsentationsbedürfnisse der eigenen Staatsführung, sie symbolisieren die politische Einheit für seine Bürger. All das ist freilich nur in Grenzen möglich. Selten wird sich ein Land insgesamt in seiner Hauptstadt gespiegelt finden, und selten werden Repräsentationsansprüche ausschließlich in der Hauptstadt erfüllt. In föderalistischen Staaten pflegen sich zudem die Gewichte zwischen Kapitale und Provinz anders zu verteilen als in Zentralstaaten. Die Hauptstadt erhält Konkurrenz, die Bürger haben doppelte Loyalitäten, und manchmal ist die Hauptstadt eines Landes nur in politischer Hinsicht zugleich ihr wichtigster Ort, in anderer — wirtschaftlicher, kultureller, baulicher — Hinsicht nicht. Doch können auch solche weniger bedeutenden Hauptstädte auf Dauer Anziehungskräfte entfalten oder werden von den Regierenden nach Möglichkeit attraktiver gemacht. An Bonn kann man das ablesen, je mehr sich die Annahme verfestigte, daß eine Wiedervereinigung und damit eine Rückkehr der Regierung nach Berlin nicht zu erwarten sei.
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© 2003 Leske + Budrich, Opladen
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Grimm, D. (2003). Der verfassungsrechtliche Status der Hauptstadt. In: Biedenkopf, K., Reimers, D., Rolfink, A. (eds) Berlin — was ist uns die Hauptstadt wert?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92398-1_5
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Print ISBN: 978-3-8100-4054-1
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