Zusammenfassung
Zwei Feststellungen können für alle acht personenbezogenen Dienstleistungen, die durch die VEB (teil-)finanziert und ausgestattet wurden, zusammen getroffen werden. Zum einen wurden diese Dienstleistungen bis zur Wende selbst in den Hauptwerken der wirtschaftspolitisch bevorzugten Branchen und Schwerpunktbetriebe nicht in einer Art und Weise erbracht, daß sich die Nutzer in der Umbruchsphase der Betriebe an sie geklammert oder sie als „sozialistische Errungenschaften“verteidigt hätten. Die Betriebe haben zwar im Vergleich zu den damaligen Bruttomonatslöhnen der Arbeiter und Angestellten beträchtliche Mittel in Form des Kultur- und Sozialfonds, in Form von Tauschmitteln und in Form betrieblicher „Selbstkosten“für die betrieblichen Sozialeinrichtungen aufgebracht, aber ob diese Mittel das „Motivationsprogramm“der Partei- und Staatsführung realisieren halfen, wurde nicht gründlich evaluiert. Auch sah die Planungs- und Finanzierungspraxis in den 80er Jahren eine volkswirtschaftliche Einordnung und Bewertung soziokultu-reller Einrichtungen nicht vor (Haupt/Wölk 1988: 115).
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Deich, I., Kohte, W. (1997). Abschließende Bemerkungen. In: Betriebliche Sozialeinrichtungen. Beiträge zu den Berichten der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW), vol 6.9. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92293-9_13
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