Zusammenfassung
Vergleicht man die Weiterbildung mit anderen Bildungsbereichen, so ist unübersehbar, daß sie in geringerem Umfang gesellschaftlichen Regelungsmechanismen unterliegt. Während die staatliche Organisation und Gestaltung des Schulwesens in Deutschland auf eine lange Tradition verweisen kann, wurde das Grundrecht auf Weiterbildung im Sinne eines Individualrechts erst seit den sechziger bzw. siebziger Jahren auf die Weiterbildung ausgedehnt. Diese Differenz erklärt sich zum einen aus der Tatsache, daß die Weiterbildung als eine Bewegung von unten entstanden ist. Es dominierte eher die Angst vor einer Verstaatlichung, als daß der Marktcharakter als Problem gesehen wurde. Zum anderen ist bei der Beurteilung des Regelungsgrades von Weiterbildung zu berücksichtigen, daß sie erst in den siebziger Jahren als gesellschaftlich relevanter Aufgabenbereich von Bildungspolitik in das Blickfeld rückte. Wenngleich seither im Kontext der Diskussion um die gesellschaftliche Notwendigkeit der Erhöhung des Qualifikationsniveaus und der damit verbundenen Bildungsreformdiskussion die Perspektive der Etablierung eines quartären Bildungsbereichs im Raum steht, so ist diese Forderung bis heute keineswegs eingelöst.
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Literatur
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Faulstich, P., Schiersmann, C., Tippelt, R. (1997). Symposium „Weiterbildung zwischen Grundrecht und Markt“. In: Krüger, HH., Olbertz, J.H. (eds) Bildung zwischen Staat und Markt. Schriften der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92288-5_44
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