Zusammenfassung
Für die fristgemäße Kündigung von Geschäftsräumen gilt die Vorschrift des § 565, Abs. 1 BGB:
“Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, Räume oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe ist die Kündigung zulässig,
- 1.
wenn der Mietzins nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
- 2.
wenn der Mietzins nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
- 3.
wenn der Mietzins nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume, gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe jedoch nur für den Ablauf eines Kalendervierteljahres.”
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© 1990 Birkhäuser Verlag, Basel
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Müller, H., Wollmann, H. (1990). Problemstellung. In: Gewerbebetriebe und Mietrecht. Stadtforschung aktuell, vol 30. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92240-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92240-3_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2812-9
Online ISBN: 978-3-322-92240-3
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