Zusammenfassung
„Nicht das Ergebnis einer politischen Entscheidung, sondern das Produkt einer Lage, genauer eines Zustandes beispielloser Schwäche als Folge des verlorenen Krieges“ — so sah im Jahre 1971 der Heidelberger Staatsrechtslehrer Ernst Forsthoff das Grundgesetz. Richtig daran ist, daß die damaligen westlichen Besatzungsmächte 1948 konkret verlangt haben, daß die künftige Verfassung der zu gründenden Bundesrepublik demokratisch sein, die Grundrechte garantieren und eine „Regierungsform des föderalistischen Typs“ vorsehen müsse. Der Parlamentarische Rat ist diesen Forderungen nachgekommen. Richtig ist aber auch, daß eben dies den Wünschen der Deutschen entsprach. Weder gab es ein Besatzungsdiktat, noch bedurfte es seiner. Die gleichen Motive, aus denen die Deutschen damals zu überzeugten Befürwortern des europäischen Einigungsprozesses wurden, bestimmten sie, sich westlichen Verfassungsidealen zuzuwenden.
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© 1999 Leske + Budrich, Opladen
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Klein, H.H. (1999). Staat der Bürger. Zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes. In: Bewährung und Herausforderung Die Verfassung vor der Zukunft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92236-6_7
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