Zusammenfassung
Wenn ich in diesem Kongreß, der dem 50jährigen Bestehen des Grundgesetzes gewidmet ist, das Wort ergreifen darf, dann sicher nicht deshalb, weil ich ein ausgewiesener Kenner des Grundgesetzes wäre, sondern weil ich zu denen gehöre, die dem Geltungsbereich des Grundgesetzes vor neun Jahren erst beigetreten sind. Wir, die Bürger der sog. Neuen Länder, werden nächstes Jahr erst das zehnjährige Gelten des Grundgesetzes auch für uns feiern. Und dann erst werden wir alle feiern können, daß mit der Einheit Deutschlands der im Namen unseres gemeinsamen Staates liegende Anspruch, Bundesrepublik Deutschland, auch eingelöst worden ist. Dieses Jahr feiern wir mit dem zehnten Jahrestag der friedlichen Revolution in der DDR und der Maueröffnung die Voraussetzung dafür.
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Anmerkungen
Immanuel Kant, Streit der Fakultäten, II.7 (AA 7, 88 ).
Georg Jellinek, Die Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte, 3. Aufl. München, Leipzig 1919.
Vgl. G. Stourzh, Die Begründung der Menschenrechte im englischen und amerikanischen Verfassungsdenken des 17. und 18. Jahrhunderts, in: E.-W. BöckenfördelR. Spaemann (Hrsg.), Menschenrechte und Menschenwürde, Historische Voraussetzungen: säkulare Gestalt — christliches Verständnis, Stuttgart 1987, S. 78–91, sowie W. Fikentscher, Die heutige Bedeutung des nichtsäkularen Ursprungs der Grundrechte, S. 43–73.
Walter Ulbrichts Rede vor der Volkskammer vom 1.12.67, als Separatdruck veröffentlicht von der Volkskammer, S. 3.
a.a.O. S. 21.
Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Verfassungsentwurfs „haben wir uns von der wissenschaftlichen Vorschau, von der Prognose leiten lassen, die den Beschlüssen des VII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zugrunde lag.“ Walter Ulbricht, Bericht des Vorsitzenden der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung…, Separatdruck der Volkskammer 1968.
Walter Ulbrichts Rede… (s. Anm. 2) S. 5.
a.a.O. S. 6.
Günther Heyden, Art. Demokratie in: Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus,. M. Buhr, 7. Aufl. Leipzig 1970 Bd. I S. 225.
Vgl. Richard Schröder, Freier Bürger — freier Mensch; in: ders., Denken im Zwielicht, Tübingen 1990 S. 131ff.
Hannah Arendt, Vom Leben des Geistes, Bd. 2 München 1979, S. 226.
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden AA VIII S. 370.
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© 1999 Leske + Budrich, Opladen
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Schröder, R. (1999). Die Verfassung der Freiheit. In: Bewährung und Herausforderung Die Verfassung vor der Zukunft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92236-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92236-6_5
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