Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist Teil der Betriebswirtschaftslehre. Daraus folgt zunächst die grundsätzliche Anwendbarkeit der Methoden dieser Wissenschaft (wie jeder Wissenschaft mit ähnlichen Aufgaben): Deskription, Analyse, progressive und regressive Deduktion, Bewertungen, Vergleiche und „Schlüsse“, geistiges Schauen (phänomenologische Methode), ganzheitliche Sinnerfassung (Hermeneutik), empirische Erhebungen, heuristische Entwicklung von Theoremen, Aufstellung von Erklärungs- und Entscheidungsmodellen, Hypothesenbildungen. Kurz: Die ganze Palette der für das Fach typischen Arbeitsweisen zur Gewinnung von Erkenntnissen über wirtschaftliche Größen, Beziehungen zwischen ihnen, Abhängigkeiten und Wirkungen kann genutzt werden. Keine Methode ist von vornherein auszuschließen; nur muß sie jeweils durch die Einbeziehung der Besteuerung bzw. im Hinblick auf die Besteuerung ggf. im Ansatz oder in einzelnen Komponenten erweitert oder verändert werden.
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© 1992 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rose, G. (1992). Zur grundsätzlichen Anwendbarkeit betriebswirtschaftlicher Methoden. In: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92209-0_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92209-0_4
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-35000-6
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