Zusammenfassung
Einer Partei steht es frei, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in derselben Angelegenheit mehrere Rechtsanwälte zu beauftragen. Werden sie nebeneinander als Hauptbevollmächtigte beauftragt, auch wenn ihnen die Sache zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen ist, so gelten sie alle als Hauptbevollmächtigte. Jeder kann dann eine getrennte Kostenrechnung erstellen (§ 5 BRAGO).
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (1997). Die Gebühren für die Tätigkeit mehrerer Rechtsanwälte für eine Partei. In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_24
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-89457-9
Online ISBN: 978-3-322-92190-1
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