Zusammenfassung
Streitkräfte und Rüstung der Bundesrepublik sollen der Verteidigung dienen. Was verteidigt werden soll, darf aber im Ernstfall gerade nicht durch die Verteidigung zerstört werden. Verteidigungsvorbereitungen und Verteidigungsmaßnahmen sind kein Selbstzweck. Ihr ausschließlicher Sinn liegt vielmehr in ihrer Schutzfunktion. gegebenenfalls in ihrer Schadensminimierungsfunktion. Ob allerdings Schutz und Schadensminimierung im atomaren Kriegsfall für hochindustrialisierte Staaten wie die Bundesrepublik noch »funktionieren«, ist mehr als fraglich. Bereits 1970 ist die sogenannte Weizsäcker-Studie »Kriegsfolgen und Kriegsverhütung«, die das Problem der Lebensfähigkeit von Industriegesellschaften unter Kriegseinwirkung in all seinen Verästelungen untersucht hatte, zu einem negativen Ergebnis gekommen1. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe weiterer Untersuchungen und Studien, etwa der Vereinten Nationen oder der OTA (Office of Technology Assessment), einer Behörde des US-Kongresses, die — bezogen auf die verschiedensten Länder oder Szenarien — zu vergleichbar negativen Ergebnissen gekommen sind2. Das inzwischen bekannte Phänomen des sogenannten nuklearen Winters ist in diesen Studien noch nicht einmal berücksichtigt.
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Literatur
Vgl. Carl Friedrich von Weizsäcker (Hrsg.), Kriegsfolgen und Kriegsverhütung, München 1971.
Vgl. Office of Technology Assessment (OTA), Atomkriegsfolgen, Baden-Baden 1982; Die UNO-Studie: Kernwaffen, München 1982; Dieter S. Lutz, Kein Überleben ohne Frieden, Frankfurt 1982;
Gerhard Knies, Friedfertigkeit durch zivile Verwundbarkeit, in: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden (S+F), (1988) 2, S. 79–84;
Rolf Bader/Michael Kortländer, Strukturelle Nichtverteidigbarkeit hochindustrialisierter Staaten, München 1989; ferner das Schwerpunktthemaheft S+F, (1984) 4.
Vgl. Henry A. Kissinger, Die Entscheidung drängt, Düsseldorf 1961;
Robert S. McNamara, The Essence of Security, New York 1968;
Weißbuch 1983, Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, im Auftrag der Bundesregierung hrsg. vom Bundesminister der Verteidigung, Bonn 1983;
Dieter S.Lutz, Was heißt Frieden?, in: Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, 2/1987.
Vgl. Der Palme-Bericht der Unabhängigen Kommission für Abrüstung und Sicherheit »Common Security«, Berlin 1982.
Vgl. Egon Bahr/Dieter S. Lutz (Hrsg.), Gemeinsame Sicherheit, Bd. 1: Idee und Konzept, Bd. 3: Konventionelle Stabilität, Baden-Baden 1986 und 1988.
Vgl. ausführlicher Dieter S. Lutz, Deutsche Einheit. Europäische Sicherheit, in: Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, 43/1990.
Zur Kollektiven Sicherheit ausführlicher Dieter S. Lutz (Hrsg.), Kollektive Sicherheit in und für Europa — eine Alternative?, Baden-Baden 1985, und die Aufsätze in: S + F (1984) 1.
Zu den Daten vgl. International Institute for Strategic Studies (IISS), Military Balance 1989–1990, London 1989, besonders S. 208.
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Lutz, D.S. (1990). Vom Abschreckungsregime zu einem System Kollektiver Sicherheit in und für Europa. In: Sarcinelli, U. (eds) Demokratische Streitkultur. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92130-7_12
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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