Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland werden Bau und Betrieb von Bahnen durch Gesetze und Verordnungen geregelt Die bundeseigenen Bahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) sind derzeit Sondervermögen des Bundes. Seit geraumer Zeit wird eine Änderung der Rechts- und Organisationsform der bundeseigenen Bahnen angestrebt. Nach früheren Überlegungen sollte lediglich die Rechnungslegung neu gegliedert und nach Infrastruktur und Betrieb getrennt erfolgen. Die Infrastruktur sollte weiterhin im Verantwortungsbereich des Bundes bleiben, die Betriebsführung einer oder mehreren Betriebsgesellschaften übertragen werden. Derzeit wird die Organisationsform in Aktiengesellschaften bevorzugt diskutiert, die für Infrastruktur und Betrieb zuständig sein sollen. Um Bundeseisenbahnen, die nach aktueller Rechtslage als bundeseigene Verwaltungen mit eigenem Verwaltungsunterbau zu führen sind (s u.), in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zu überführen, bedarf es einer Grundgesetzänderung.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1992 B. G. Teubner Stuttgart
About this chapter
Cite this chapter
Matthews, V. (1992). Rechtsgrundlagen. In: Bahnbau. Teubner Studienskripten, vol 113. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91848-2_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91848-2_3
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-519-10113-0
Online ISBN: 978-3-322-91848-2
eBook Packages: Springer Book Archive