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Entwicklung der Energieversorgung

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Elektrotechnik in Württemberg
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Zusammenfassung

Die elektrische Energie für Licht, Kraft, Wärme und Kommunikation zu nutzen, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Strom ist zu einem wichtigen, ja unverzichtbaren Bestandteil unserer Existenz geworden. Nicht von ungefähr hat man die Wirkungen der elektrotechnischen Innovationen als „zweite Industrielle Revolution“ bezeichnet. „Wie das Geld durch Fernwirkung, Teilbarkeit, Substituierbarkeit und Geschwindigkeit zum Motor des kapitalistischen Systems geworden ist, so kann die Elektrizität als Motor unserer technischen Zivilisation verstanden werden“.1 Der Siegeszug der Elektrizität hat das Alltagsleben grundlegend verändert. Was noch für unsere Großeltern mit großen Mühen und Plagen verbunden war, bewältigen wir heute per Knopfdruck, ohne auch nur einen Gedanken zu verschwenden, wie alles so geworden ist. Es ist nicht nur Nostalgie, wenn man zurückblickt auf längst vergangene Zeiten, sich die früheren Lebensverhältnisse vor Augen führt und die Entwicklung bis heute Revue passieren läßt. Die Beschäftigung mit der Geschichte ist für die eigene Standortbestimmung eminent wichtig und nützlich, verhütet manches vorschnelle Urteil und schärft den Blick für aktuelle Probleme. In diesem Sinne beschäftigt sich der folgende Beitrag mit der Geschichte der Elektrizitätsversorgung in Württemberg bis zum Zweiten Weltkrieg2.

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Literatur

  1. Sandgruber, Roman: Strom der Zeit — Das Jahrhundert der Elektrizität; Linz 1992, S. 14

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  2. Die Geschichte der württembergischen Elektrizitätswirtschaft ist bereits sehr gut und ausführlich von Wolfgang Leiner in seinem dreibändigen Werk „Geschichte der Elektrizitätswirtschaft in Württemberg“, erschienen Stuttgart 1982 und 1985, dargestellt worden. In diesem Beitrag kann es nur darum gehen, die wesentlichen Grundzüge der Entwicklung skizzenhaft herauszuarbeiten. Vgl. zur Geschichte der Stromversorgung im nationalen Rahmen das aus Anlaß des 100jährigen Jubiläums der VDEW von Wolfram Fischer herausgegebene Werk: Die Geschichte der Stromversorgung, Frankfurt 1992

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  3. Ohne hier auf die problematische Frage der Definitionen einzugehen, wollen wir unter öffentlicher Stromversorgung „die Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie an Dritte gegen Entgelt“verstehen. D. h. das entscheidende Abgrenzungskriterium zwischen Eigenanlage und Elektrizitätswerk ist der Stromverkauf an Dritte. Vgl. dazu Leiner, Wolfgang: Geschichte der Elektrizitätswirtschaft in Württemberg, Bd. 1: Grundlagen und Anfänge (bis 1885); Stuttgart 1982; S. 14; Ott, Hugo (Hrsg.): Statistik der öffentlichen Elektrizitätsversorgung Deutschlands 1890–1913 (Historische Energiestatistik von Deutschland; Band 1); St. Katharinen 1986; S. VIII

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  4. Im Folgenden sind nur einige wenige wesentliche Erfindungen kurz erwähnt. Eine umfassende Zusammenstellung enthält Johannsen, Hans R.: Eine Chronologie der Entdeckungen und Erfindungen vom Bernstein bis zum Mikroprozessor (Geschichte der Elektrotechnik; 3) Berlin, Offenbach 1986; eine Fülle von Material enthält auch Dettmar, Georg: Die Entwicklung der Starkstromtechnik in Deutschland, Bd. 1; 2. Aufl. (Reprint von 1940); Berlin, Offenbach 1989

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  5. vgl. Leiner, Bd. 1 (1982), S. 93ff. und die Auflistung auf S. 272ff.

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  6. „Die öffentliche Elektrizitätswirtschaft... konnte erst entstehen, nachdem Edison eine brauchbare Glühlampe in den Handel gebracht und damit die Verwendung kleiner und kleinster Lampeneinheiten geschaffen hat. Außerdem war damit die sogenannte Teilung des elektrischen Lichtes möglich geworden, die mit den damaligen Bogenlampen nicht zu erreichen war“, urteilte Büggeln, Heinrich: Die Entwicklung der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der süddeutschen Verhältnisse; Stuttgart 1930; S. 2. Ott (1986), S. VIII weist aber zurecht darauf hin, daß „die Eigenanlagen in der Frühphase der Stromerzeugung (bis 1914-J.G.)... bis zum Ausbau der flächendeckenden Versorgung eine erhebliche Rolle gespielt haben“. Noch 1913 hatten die industrieeigenen Anlagen in Deutschland die 3,5fache Leistungskapazität der Erzeugungsanlagen der Elektrizitätswerke.

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  7. In der Literatur findet man immer wieder die Stuttgarter Blockzentrale von Reißer als erstes deutsches und dementsprechend erstes württembergisches Elektrizitätswerk genannt. Dies ist jedoch nicht korrekt, wie Leiner, Bd. 1 (1982), S 125ff. und auch Borst, Otto: Aus der Frühzeit der neckar-schwäbischen Elektrotechnik, in: Mittlerer Neckar 11/1979 nachgewiesen haben. Nach der Statistik bei Ott (1986); S. 391 gab es aber schon 1890 zwei Elektrizitätswerke in Württemberg. Wie dem auch sei, das Elektrizitätswerk der Portland-Cementfabrik AG in Lauften war zumindest das erste bedeutendere Werk in Württemberg.

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  8. Die Begründung bei Büggeln (1930), S. 18 ist durchaus treffend: „Wohl erkannte man schon bald, daß man nur mit Wechselstrom große Gebiete versorgen kann. Aber die Möglichkeit, Gleichstrom in Akkumulatoren aufspeichern und die Maschinen zur Zeit der schlechten Belastung, besonders bei Nacht, stillsetzen zu können, hat zunächst der Verwendung von Gleichstrom Vorschub geleistet.“Zumal in der Anfangszeit die Beleuchtung das Hauptanwendungsgebiet der Elektrizität war.

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  9. Die Beschreibung der technischen Einrichtung ist entnommen aus der Schrift: Zur Erinnerung an die Kraftübertragung Lauffen-Frankfurt 1891, hrsg. vom Württembergischen Portland-Cement-Werk zu Lauften am Neckar, Heilbronn o. J. (1956)

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  10. vgl. zur Entstehungsgeschichte des Elektrizitätswerks Lauer, Erich: 100 Jahre Strom für Heilbronn, in: Moderne Energie für eine neue Zeit — Die Drehstromfernübertragung Lauffen a.N. — Frankfurt a.M. 1991, S. 117ff. und auch Leiner, Bd. 1 (1982), S. 190ff.

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  11. Büggeln (1930), S. 85. Vgl. zum Konkurrenzkampf Strom — Gas: Braun, Hans-Joachim: Gas oder Elektrizität? Zur Konkurrenz zweier Beleuchtungssysteme, 1880–1914, in: Technikgeschichte 47 (1980)

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  12. Nach Ott (1986), Tab. 66/S. 391 waren es 85, nach Leiner, Bd. 2,1 (1985), S. 45 gab es im Jahre 1900 dagegen 88 Elektrizitätswerke.

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  13. Württembergischer Landtag: Beilage 426 ausgegeben am 12. Januar 1927, S. 542f.

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  14. In dieser Beziehung ist die oben zitierte Denkschrift nicht korrekt, denn in Stuttgart, Ulm und Esslingen wurden die Elektrizitätswerke zunächst von den Anlagenbauern betrieben und erst nach der Jahrhundertwende in kommunaler Regie übernommen. Vgl. zu Stuttgart Haeberle, Karl, Erich: Stuttgart und die Elektrizität — Geschichte der Stuttgarter Elektrizitäts- und Fernwärmeversorgung; Stuttgart 1983; zu Ulm Haug, Albert: 100 Jahre Strom in Ulm — zur Geschichte der Ulmer Kraftwerke und Stromversorgung; Ulm 1995

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  15. vgl. Leiner, Bd. 2 (1985), S. 45. Nach der dort abgedruckten Tabelle verfügten 16 Werke über Dampfmaschinen und 4 über Verbrennungsmotoren. Ott (1986), Tab. 66 D/S. 394 nennt dagegen 48 mit Wasserkraft, 15 mit Dampfkraft, 3 mit Verbrennungsmotoren und 19 im gemischten Betrieb arbeitende Werke.

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  16. vgl. dazu Büggeln (1930), S. 76ff., der sehr anschaulich den Weg der frühen Elektrizitätswerke beschreibt, der oftmals mit der Einrichtung der Beleuchtung für den eigenen Bedarf begann. „Aber schon bald entschlossen sich einzelne Inhaber solcher Wassertriebwerke, Beleuchtungsstrom auch an Dritte gegen Bezahlung abzugeben, besonders dann, wenn es möglich war, den eigenen Betrieb während der Beleuchtungszeiten einzuschränken oder auch ganz stillzulegen.“

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  17. nach Leiner, Bd. 2 (1985), S. 45. Nach Ott (1986), Tab. 66E/S. 395 arbeiteten 73 Werke ausschließlich mit Gleichstrom, ein Werk ausschließlich mit Drehstrom und 11 Werke mit beiden Spannungen.

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  18. Die neu entstehende Branche Stromversorgung und die Elektrotechnik stellten auch die staatlichen Behörden vor Probleme. „Vor dem Ersten Weltkrieg gab es weder eine reichs- noch landesrechtliche spezialgesetzliche Regelung über die Verhältnisse in der Elektrizitätswirtschaft“, schreibt Kehrberg, Jan Otto Clemens: Die Entwicklung des Elektrizitätsrechts in Deutschland: der Weg zum Energiewirtschaftsgesetz von 1935; Frankfurt u. a. 1997, S. 21. In Württemberg konnte die Gemeinde eine Konzession (Wegbenutzungsrecht) für die Dauer von 25 Jahren ohne Mitwirkung der staatlichen Behörden erteilen. Dies begünstigte natürlich die Entstehung von kleinen Ortselektrizitätswerken. Eine gewisse Kontrolle hatten die Landesbehörden aber aufgrund der generellen „polizeilichen Aufsicht“. Elektrische Anlagen waren genehmigungspflichtig. Das Ministerium des Inneren und die ihm unterstellten Behörden prüften die elektrischen Anlagen und verlangten ggf. Änderungen, um sicherzustellen, daß „jede Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder der bestehenden öffentlichen Verkehrseinrichtungen und jede Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen, sowie Feuersgefahren ausgeschlossen bleiben“; zit. nach den Vorschriften für die elektrische Starkstrom- einschließlich Mittelspannungs- und Hochspannungsanlagen vom 29. August 1900. Dabei wurde bei elektrischen Starkstromanlagen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des VDE verlangt. Eine Genehmigungspflicht entstand auch bei der Benutzung öffentlicher, dem Staat gehörender Straßen, bei der Überspannung von Gewässern und von Telegrafen- und Telefonleitungen. Die Wasserkraft- und Dampfkesselanlagen unterlagen ohnehin der staatlichen Aufsicht und Konzessionierung.

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  19. Verzeichnis ausgeführter Anlagen der Firma Wilh. Reißer Elektrotechnische Fabrik 1863–1913, S. V. Nach der in diesem Verzeichnis enthaltenen Liste war die Fa. Wilh. Reißer maßgebend am Bau von 70 Gleichstrom-Elektrizitätswerken und Überlandzentralen beteiligt, an 11 anderen hat sie mitgewirkt. Vgl. auch Leiner, Wolfgang: Geschichte der Elektrizitätswirtschaft in Württemberg, Bd. 2,1; Stuttgart 1985; S. 31 ff.

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  20. Dazu ein durchaus exemplarisches Beispiel. Nach der überlieferten Abschlußrechnung der Firma Wilh. Reißer betrugen die Einrichtungskosten des 1897/98 zu einem Elektrizitätswerk umgerüsteten Sägewerks von Johann Schilling in Schwendi rund 12100 Mark. Die Einzelpositionen waren: 1. Maschineneinrichtung: 17 PS Dynamo nebst Riemen und Zubehör (1615 M); 2. Akkumulatoren, 64 Elemente (3682,80 M); 3. Schaltbrettanlage (2486,48 M); 4. Fernleitung vom Kraftwerk zur Zentrale (2486,48 M); 5. Verteilungsnetz (2260,74 M); 6. Straßenbeleuchtung (322,10 M); 7. Sonstiges (674,66 M). Die Rechnung befindet sich noch im Besitz der Familie Schilling, die dem Verfasser dankenswerterweise Einsicht gewährte.

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  21. Württembergischer Landtag, Beilage 426 (1927), S. 550

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  22. vgl. zur technischen Entwicklung der Glühlampe: Die Entwicklung der Starkstromtechnik in Deutschland, Teil 2: Von 1890 bis 1920, nach einer Manuskript-Vorlage von Prof. G. Dettmar und Prof. K. Humburg hrsg. von Kurt Jäger, VDE-Ausschuß Geschichte der Elektrotechnik; Berlin, Offenbach 1991, S. 212ff.

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  23. Ott (1986), S. XXII. Vgl. zu den Erwartungen an den Elektromotor Wengenroth, Ulrich: Die Diskussion der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Elektromotors um die Jahrhundertwende, in: Energie in der Geschichte — Energy in History. Zur Aktualität der Technikgeschichte; Düsseldorf 1984, S. 305ff.

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  24. Beilage im Württembergischen Wochenblatt 1912, S. 816

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  25. Das ungünstige Stromnachfrageverhalten der Landwirte und die Folgen für die Versorgungsqualität und Rentabilität beschreibt ausführlich Büggeln (1930), S. 82 und S. 94f., wo es heißt: „Der landwirtschaftliche Motor ist,... ein äußerst schlechter Faktor in der Elektrizitätswirtschaft. Er hat die kürzeste Benutzungsdauer, verschlechtert also den Belastungsfaktor des Unternehmens. Er schafft unangenehme Stromspitzen, für welche die nötige Maschinenleistung vorhanden sein muß... gleichzeitig... werden auch die Leitungsnetze übermäßig beansprucht, was nicht nur große Verluste bringt, sondern auch die Spannung unangenehm beeinflußt.“

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  26. Zur Frage der Errichtung einer großen elektrischen Überlandzentrale auf genossenschaftlichem Weg für die Bezirke Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Münsingen und Riedlingen sowie eventuell Gammertingen (Hohenzollern), Druckschrift von 1908

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  27. Dies zeigt z. B. der Bericht des Bezirksverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke über seine Tätigkeit und die Ergebnisse der bisher in seinem Auftrag ausgeführten Arbeiten; Stuttgart 1911, wo es auf S. 3 heißt: „Im Jahre 1907 wurde zum ersten Male in Württemberg durch die Gründung der Herrenberger Genossenschaft bewiesen, daß es möglich und unter einer Reihe von Voraussetzungen zweckentsprechend ist, wenn die Interessenten die Versorgung des Landes mit elektrischen Strom, den bisher nur kleine Zentralen oder Privatgesellschaften geliefert hatten, von größeren Zentralen aus selbst in die Hand nehmen.“Büggeln (1930), S. 103f. verweist auf die anfänglich großen wirtschaftlichen Probleme der EKH, die seiner Ansicht nach auf falsche Tarife zurückzuführen war.

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  28. vgl. zur Haltung des württembergischen Staates die Studie von Stier, Bernhard: Württembergs energiepolitischer Sonderweg — Kommunale Stromselbsthilfe und staatliche Elektrizitätspolitik 1900–1950, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 54 (1995)

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  29. Da die öffentlich-rechtlichen Zweckverbände der staatlichen Aufsicht unterlagen, konnte der Württembergische Staat auf diese Weise Einfluß ausüben, ohne selbst direkt tätig zu werden. Vgl. zur Geschichte der Zweckverbände Schauwecker, Heinz: Zweckverbände in Baden-Württemberg — Kommunale Zusammenarbeit in zwei Jahrhunderten; Stuttgart 1990

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  30. vgl. dazu Kehrberg (1997)

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  31. vgl. zur Entstehungsgeschichte der einzelnen Verbandsüberlandwerke Leiner, Bd. 2 (1985) und Schauwecker (1990); zur Geschichte der OEW auch Diemer, Kurt: 75 Jahre Oberschwäbische Elektrizitätswerke; Bad Buchau 1984 und Gysin, Jürgen: Elektrische Hilfen für Haus und Hof. Die Elektrifizierung Oberschwabens durch den Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke; Bad Buchau 1991

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  32. Zusammenstellung der Elektrizitätswerke Württembergs. Anlage zum Verwaltungsbericht der K. Ministerialabteilung für Strassen- und Wasserbau 1909/1910; Stuttgart 1912 (Stand 1911) und K. Ministerium des Innern, Abteilung für Strassen- und Wasserbau: Zusammenstellung der Elektrizitätswerke Württembergs mit einer Übersichtskarte. Anlage 3 zum Verwaltungsbericht für die Rechnungsjahre 1911/1912; Stuttgart 1913 (Stand 1913)

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  33. Andere Zahlen bei Ott (1986), Tab. 66A/S. 391, der 284 Werke angibt und Leiner, Bd. 2,1 (1985), S. 45, nach dem es 1913 sogar 299 Werke waren. Die nachfolgenden Berechnungen basieren auf der Zusammenstellung des Ministeriums des Inneren, s. Anm. 32.

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  34. Die Zahl bezieht sich auf das erste volle Geschäftsjahr 1915. Sämtliche Zahlen sind der OEW-internen Betriebsstatistik entnommen, die im EVS-Zentralarchiv (Bestand 120) vorhanden ist.

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  35. Bei der Überlandwerk Jagstkreis AG z. B. stieg die Zahl der Haushalte zwischen 1914 und 1918 von 3500 auf 12 500, der Lampen von 20000 auf 80000 und der Elektromotoren von 2000 auf 6000; Zahlen entnommen aus: 75 Jahre Energie für Ostwürttemberg und das bayerische Ries, hrsg. von der UJAG; Ellwangen 1988, S. 6

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  36. Württembergischer Landtag, Beilage 426 (1927), S. 552

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  37. 1922 war die Zahl der Werke bereits auf 246 gesunken, 1925 waren es 241 und 1935 gab es noch 198 Elektrizitätswerke in Württemberg; Zahlen nach den staatlichen Zusammenstellungen.

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  38. Vgl. Württembergischer Landtag, Beilage 426 (1927), S. 554f. und Schauwecker (1990); Leiner, Bd. 2,2 (1985), S. 331ff. spricht in diesem Zusammenhang von einer „zweiten Kommunalisie-rungswelle“.

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  39. Der Stromverbrauch pro Kopf stieg in Württemberg von 64 kWh (1914) auf 92 kWh (1920), 130 kWh (1924) und 164 kWh (1925). Dies war im Reichsvergleich (1925: 176 kWh) unterdurchschnittlich. Zahlen nach Württembergische Jahrbücher, Jg. 1928, S. 231.

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  40. vgl. dazu die ausführliche Darstellung bei Leiner, Bd. 2,2 (1985), S. 362ff., der auch auf die Gegensätze zwischen den beiden Gesellschaften bzw. den beteiligten Werken verweist.

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  41. Die Ausbauleistung aller Wasserkräfte des Landes, also auch der nicht zur Stromerzeugung eingesetzten Anlagen betrug 1927: 65390 kW bei einer mittleren Leistung von 38910 kW; Zahlen nach Württembergische Jahrbücher, Jg. 1928, S. 231.

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  42. 1935 waren neben dem Bayernwerk, Badenwerk, RWE und den Lechwerken (110 kV) die württembergischen Werke UJAG, Gemeindeverband Enzberg/Mühlhausen, Gemeindeverband Teinach, Gemeindeverband Tuttlingen, KAWAG und GROWAG über 60-kV-Verbindungen, OEW und Gemeindeverband Aistaig über 55-kV-Verbindungen, die Technischen Werke Stuttgart, Neckarwerke, Alb-EW, MÜAG und Elektrische Kraftübertragung Herrenberg über 35-kV-Ver-bindungen sowie das Elektrizitätswerk Heidenheim über eine 15-kV-Verbindung mit der EVW gekoppelt. 1939 besaß die EVS 20 größere Umspannwerke zur Belieferung der anderen EVU.

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  43. Schäfer, Hans: Die Lastverteilung der Energie-Versorgung Schwaben AG — Erinnerungen aus meiner Lastverteilerzeit; Wendlingen 1983, S. 1

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© 1998 B. G. Teubner Stuttgart · Leipzig 1998

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Gysin, J. (1998). Entwicklung der Energieversorgung. In: Herter, E. (eds) Elektrotechnik in Württemberg. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91841-3_6

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