Zusammenfassung
Max Fröhlich möchte sich ein Haus bauen. Dazu wendet er sich an die Firma Bauplan. Es wird vereinbart, daß die Firma Bauplan das Haus für Fröhlich vollständig schlüsselfertig errichten wird. Daraufhin wendet sich Bauplan an den Bauunternehmer Baufix, der das Haus errichten soll. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauplan heißt es u. a., „Erfolgt die Kündigung, weil das Bauvorhaben mangels Erteilung der Baugenehmigung oder wegen Zahlungsunfähigkeit unseres Kunden nicht begonnen oder fortgeführt werden kann, beschränkt sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers auf die bis dahin erbrachten Leistungen “ Eine Woche später beginnen die Bauarbeiten. In der Zwischenzeit kommt Fröhlich in Zahlungsschwierigkeiten und kann den Verpflichtungen gegenüber Bauplan nicht nachkommen. Deshalb kündigt Bauplan dem Bauunternehmer Baufix unter Hinweis auf die AGB-Klausel. Baufix möchte nun wissen, was er der Firma Bauplan in Rechnung stellen kann. Insbesondere, ob die Klausel wirksam ist.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist die AGB-Klausel wirksam, wonach ein Zahlungsanspruch bei Kündigung auf erbrachte Leistungen beschränkt wird?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_9
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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