Zusammenfassung
Bauunternehmer Roh sollte für die Schöner Wohnen GmbH den Rohbau der neuen Wohnanlage Ost errichten. Dem Bauvertrag lag der Entwurf der Firma Roh zu Grunde. In deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hieß es, daß sich die Gewährleistung nach VOB richten werde. Doch schon einige Zeit später zeigten sich einige Mängel. Dennoch vergingen über 2 Jahre, bis diese Mängel gerügt wurden. Roh verweigerte die Mängelbeseitigung. Er verwies auf die VOB/B, wonach Gewährleistungsansprüche an Bauwerken innerhalb von 2 Jahren verjähren. Diese VOB sei durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart gewesen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist die AGB-Klausel „Gewährleistung nach VOB“ wirksam?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_52
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_52
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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