Zusammenfassung
Eigenheim hat den Ingenieur Berechnix mit der Planung seines Eigenheims betraut. Bei der Durchsicht der Pläne wurde Eigenheim klar, daß die Leistung des Berechnix fehlerhaft war. Dennoch beauftragt er den Bauunternehmer Baufix mit der Verwirklichung dieser Pläne. Dieser führt die entsprechenden Arbeiten aus. Als nun das Gebäude steht, ist Eigenheim enttäuscht. Die Mängel haben sich größer ausgewirkt, als er dachte. Er verlangt nun Schadenersatz vom planenden Berechnix.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Muß der Unternehmer Bedenken gegen eine Leistungsausführung anmelden, wenn der Bauherrn die fehlerhafte Leistung in Kauf nimmt?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_44
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_44
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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