Zusammenfassung
Bauunternehmer Lässig war beauftragt, für Fleißig ein Einfamilienhaus zu errichten. Der Auftrag umfaßte den Rohbau sowie die komplette Innenausstattung. Trotzig vergab deshalb mehrere Arbeiten an Subunternehmer. Gegenüber diesen Subunternehmern verwendete er regelmäßig die Klausel, daß deren Arbeiten erst mit der Abnahme abgenommen sein sollen. Noch bevor Fleißig das Gesamtvorhaben abnahm, verlangte der Subunternehmer Eilig Bezahlung von Trotzig. Dieser verweigerte die Bezahlung unter dem Hinweis auf seine AGB-Bestimmungen und merkte an, daß auf Grund der fehlenden Abnahme die Vergütung noch nicht fällig sei. Eilig findet sich damit nicht ab und geht dagegen vor.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann durch AGB die Abnahme der Subunternehmerleistung von der Abnahme des Auftraggebers gegenüber dem Hauptunternehmer abhängig gemacht werden?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_40
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_40
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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