Zusammenfassung
Protzig möchte ein Mehrfamilienhaus errichten. Dazu schließt er mit Bauunternehmer Baufix einen Bauvertrag. In der Ausschreibung war der Baugrund eindeutig nach DIN 18300 in Bodenklassen vorgegeben. Als Baufix mit den Bauarbeiten begann, mußte er feststellen, daß andere Bodenverhältnisse, als in der Ausschreibung angegeben, vorlagen. Dies führte zu erheblichen Erschwernissen. Folge davon war ein finanzieller Verlust für Baufix. Diesen wollte er von Bauherr Protzig ersetzt haben. Protzig meint jedoch, Bauunternehmer Baufix hätte selbst Baugrunduntersuchungen anstellen müssen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Muß der Bauunternehmer die Bodenverhältnisse prüfen, wenn in der Ausschreibung der Baugrund eindeutig nach DIN 18300 in Bodenklassen vorgegeben ist?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_37
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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