Zusammenfassung
Bauherr Eigenheim hat sich von Bauunternehmer Baufix den Rohbau errichten lassen. Erhebliche Mängel des Rohbaues machen jedoch eine Nachbesserung erforderlich. Durch diese Nachbesserung werden die Installationsarbeiten durch Firma Röhrich derartig behindert, daß die Arbeiten sogar für einige Zeit eingestellt werden müssen. Die Firma Röhrich stellt Eigenheim die entstandenen Stillstandskosten in Rechnung. Eigenheim verlangt nun diese Stillstandskosten vom Bauunternehmer Baufix ersetzt. Er meint, diese Stillstandskosten seien von Baufix zu vertreten und er hätte ihm diese gem. §6 Nr. 6 VOB/B zu ersetzen. Baufix hält dem jedoch entgegen, daß diese Stillstandskosten nicht durch den Mangel hervorgerufen wurden, sondern durch die erforderlich gewordenen Nachbesserungen. Insoweit sei kein hinreichender Zusammenhang zwischen Stillstandskosten und Schaden mehr zu beobachten.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist der Vorunternehmer gegenüber dem Bauherrn für Schäden des Nachunternehmers ersatzpflichtig, die durch seine Mängelbeseitigung entstanden sind?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_32
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_32
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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