Zusammenfassung
Bauunternehmer Baufix hatte mit Eigenheim einen Bauvertrag geschlossen. Baufix war verpflichtet, das Einfamilienhaus des Eigenheim zu errichten. Schon während der Bauarbeiten zeigte sich jedoch, daß der Dekkenbeton für den gewöhnlichen Gebrauch untauglich war. Eigenheim verlangt deshalb von Baufix Mängelbeseitigung. Dieser wendet ein, daß die Tauglichkeit allein deshalb schon nicht aufgehoben oder gemindert sein kann, da er sich bei der Ausführung stets nach den jeweils geltenden DIN-Normen gerichtet hat. Eigenheim meint, daß die Betondecke nicht den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst entspreche und deshalb ein Mangel vorliege. Deshalb verlangt er weiter Mängelbeseitigung.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Geben DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Baukunst wieder?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_27
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
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