Zusammenfassung
Bauträger Wertvoll errichtet ein Mehrfamilienhaus. Dazu schließt er mit Bauunternehmer Clever einen Bauvertrag, in den er die o.g. AGB-Klausel einbringt. Nach Fertigstellung des Hauses stellt Clever seine Schlußrechnung. Nach dieser Rechnung verlangt Clever einen höheren Preis wegen der Überschreitung des Mengenansatzes um mehr als 10%. Wertvoll verweigert die Bezahlung dieses Mehrpreises unter Hinweis auf seine AGB-Bestimmung, wonach dieser Mehrpreis unverzüglich hätte schriftlich angekündigt werden müssen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist eine AGB-Klausel wirksam, wonach der Unternehmer eine Vergütung für eine 10% ige Überschreitung des Mengenansatzes nur dann Vergütung verlangen kann, wenn er dies unverzüglich schrift-lich ankündigt?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_18
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
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