Zusammenfassung
Bäuerle, von Beruf Elektrogroßhändler, möchte ein Haus bauen. Dazu wendet er sich an den Bauunternehmer Ziegler. Ziegler übernimmt auch die komplette Elektro- sowie Wasserinstallation. In die allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch §16 Nr. 6 Satz 1 der VOB/B aufgenommen. Um die Elektroinstallation fachmännisch vornehmen zu können, wendet er sich an den Elektriker Stromer und beauftragt diesen, die entsprechenden Arbeiten vorzunehmen. D.h. Bäuerle schuldet Ziegler eine Teilleistung in Höhe von DM 10.000,00 und hat gleichzeitig eine Forderung gegen Stromer in Höhe von DM 11.000,00. Unter Berufung auf die AGB-Bestimmung und §16 Nr. 6 Satz 1 der VOB/B möchte er nun aufrechnen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist die AGB des Bauherrn wirksam, wonach er berechtigt ist, eine Schuld gegenüber dem Unternehmer durch Aufrechnung mit einem Dritten zu begleichen?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_13
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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