Zusammenfassung
Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen VOB-Werkvertrag abgeschlossen. Während der Bauausführung bemängelt Eigenheim, daß verschiedene Leistungen des Baufix nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprächen. Baufix erkennt dies zwar an, meint jedoch, dies würde noch zu keinem Fehlerführen, der Schadenersatzansprüche auslösen könne. Dennoch verlangt Eigenheim Mängelbeseitigung. Baufix lehnt diese ab, nicht nur weil er keinen Mangel sieht, sondern weil er den erforderlichen Aufwand auch für unverhältnismäßig hält (was wohl zutrifft). Daraufhin mindert Eigenheim die Werklohnforderung des Baufix um den Betrag der Mängelbeseitigungskosten.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Liegt bereits ein Mangel vor, wenn zwar kein erheblicher Fehler augenscheinlich ist, aber die Werkleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_105
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_105
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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