Zusammenfassung
Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen Bauvertrag geschlossen. Baufix verpflichtete sich zur Errichtung einer Doppelhaushälfte einschließlich der äußeren Entwässerung. Eigenheim wollte die Entwässerung im Hausinneren selbst installieren. Nach Fertigstellung der Arbeiten mußte Eigenheim feststellen, daß die Rohrverbindung zwischen Innen- und Außenentwässerung fehlerhaft war und die Kelleraußenmauerwerks- Durchführung des Abwasserkanales undicht war. Deshalb verlangte er von Baufix Schadenersatz gemäß §635 BGB. Dieser lehnte eine Ersatzpflicht ab, da er meinte, ein Fehler seinerseits läge nicht vor. Schließlich habe Eigenheim auch einen großen Teil der Entwässerung übernommen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Haftet der Unternehmer für Schäden infolge einer fehlerhaften Rohrverbindung zwischen Innen- und Außenentwässerung, wenn er lediglich zur Errichtung der Außenentwässerung verpflichtet war?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_104
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_104
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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