Zusammenfassung
Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen VOB-Bauvertrag geschlossen. Eigenheim machte Baufix klar, daß es ihm auf den im Vertrag vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt ganz entschieden ankommt. Baufix meinte, es wäre kein Problem, er würde den Termin halten. Als sich die Bauarbeiten verzögerten, wies Eigenheim Baufix erneut auf seine Terminschwierigkeiten hin. Während den Bauarbeiten machte Baufix Eigenheim mehrere Zusagen dahingehend, daß er sich um verschiedene Probleme selbst kümmern werde. Dies geschah jedoch nicht. Als dann die von Baufix zu erbringenden Leistungen am Termin noch nicht vollendet waren, kündigte Eigenheim Baufix, ohne diesem eine nochmalige Frist zu setzen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Wann bedarf es ausnahmsweise keiner Fristsetzung, um dem Auftragnehmer den Auftrag entziehen zu können?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_102
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_102
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
eBook Packages: Springer Book Archive