Zusammenfassung
Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen Werkvertrag geschlossen. Dieser Werkvertrag wurde vorzeitig gekündigt. Daraufhin stellt Bauunternehmer Baufix seine Schlußrechnung. Zur Prüfbarkeit seiner Schlußrechnung legt er Subunternehmerrechnungen bei. Damit ist Eigenheim nicht einverstanden. Er meint, die Schlußrechnung sei erst dann hinreichend prüfbar, wenn die Leistungen substantiiert dargelegt werden.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Wann ist die Schlußrechnung bei einem Pauschalvertrag hinreichend prüfbar?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_101
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_101
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
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