Zusammenfassung
Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Baufix einen Werkvertrag geschlossen. Noch bevor Baufix die Arbeiten beenden konnte, wurde wirksam gekündigt. Daraufhin rechnet Baufix ab. Er führt die erbrachten Leistungen einfach auf und rechnet diese ab. Mit dieser Schlußrechnung ist Eigenheim jedoch nicht einverstanden. Er meint, sie müßte differenzierter gestaltet sein.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Wie ist zu verfahren, wenn ein Pauschalpreis vereinbart war und vor Fertigstellung gekündigt wird?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_100
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_100
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