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Die rechtsstaatliche Komponente des amerikanischen Regierungssystems

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Das amerikanische Regierungssystem
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Zusammenfassung

Die Vereinigten Staaten haben im 20. Jahrhundert die Stellung eines Vorkämpfers gegen die Idee und Realität des Totalitarismus übernommen. Sie waren und sind zu dieser Aufgabe nicht zuletzt deshalb prädestiniert, weil das amerikanische Regierungssystem als Antipode eines omnipotenten Staates konzipiert worden ist.

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Literatur

  1. Das Wort „government“ bedeutet nicht nur „die regierende Gewalt in einem Staat“ („the governing power in a state“ s. Oxford English Dictionary Bd. 4 S. 320 Artikel „Government“ unter Ziffer 7), sondern auch „das System, nach dem ein Staat oder eine Nation regiert wird“ („the system according to which a nation or a community is governed“ a. a. O. unter Ziffer 6). „Government“ muß daher je nach dem Zusammenhang, in dem es gebraucht wird, entweder als „der gesamte Staatsapparat“ oder „der Staat“ im Sinne von Staatswesen übersetzt werden. Im britischen Sprachgebrauch bezieht sich das Wort „government“ auch auf die Tatsache, daß eine bestimmte Person regiert, und auf die Zeitperiode, während deren sie regiert. („The fact that a particular person governs“... „Period of rule“... „Tenure of office“ a. a. O. unter Ziffer 4.) Der amerikanische Sprachgebrauch weicht von dem britischen insofern ab, als in den beiden letztgenannten Fällen nicht das Wort „government“, sondern das Wort „administration“ verwandt wird (s. Mathews, „A Dictionary of Americanism“, 1951, Bd. 1 S. 8 Artikel „Administration“). Man spricht daher von „The Eisenhower administration“ als der „Regierung Eisenhower“. In dem Wort „the government“, wie es in den USA verwandt wird, ist die Verlagerung der persönlichen und sachlichen Elemente der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt anders gestaltet als in den deutschen Worten „der Staat“ und „die Regierung“. In diesen Sprachnuancierungen reflektieren sich subtile Differenzierungen des politischen Denkens und Empfindens, die in Rechnung gestellt werden müssen, wenn ein fremdes Regierungssystem voll verstanden werden soll. Dies kommt auch bei jedem Versuch zum Vorschein, das deutsche Wort „der Staat“ ins amerikanische Englisch zu üherserzen. Zumeist entspricht dem deutschen „der Staat“ je nach Lage des Falls entweder „the government“ oder „the nation“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort „the state“ lediglich auf die Gliederungen der USA angewandt, entspricht also dem deutschen „das Land“. Nur in der wissenschaftlichen Literatur findet man „the state“ im Sinne von „der Staat“. Das Wort „the government“ wird nicht auf die Ausübung der höchsten Exekutivgewalt eingeschränkt, sondern bezieht sich auch denkbarerweise auf die gesetzgebende, rechtsprechende und verwaltende Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt. Bei Erörterung der Gewaltenteilungslehre spricht man gemeinhin von den „three branches of government“. Von allen Ansatzpunkten zum wissenschaftlichen Verständnis politischer Phänomene ist die „Philologie der Politik“ vermutlich die schwächst entwickelte — sehr zum Nachteil der internationalen Verständigung. Die Frage soll nur angeschnitten werden, ob „the government“ nicht „ die Obrigkeit“ einer fundamental-demokratischen Gesellschaftsordnung darstellt.

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  2. Die Vorstellung, daß das kontinentale Verwaltungsrecht seinem Wesen nach im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien stehe, bricht immer wieder von neuem in der amerikanischen Fachliteratur durch. So schrieb Herbert Emmerich noch im Jahre 1941 bei Besprechung eines von Reinhard Höhn herausgegebenen Buches über „Das ausländische Verwaltungsrecht der Gegenwart“: „Verwaltungsrecht“ wörtlich übersetzt bedeutet natürlich „administrative law“. Die meisten amerikanischen Bibliotheken werden es verständlicherweisc so verwenden. Der Rezensent, der von Madariagas Ansicht, daß Worte nicht übersetzbar sind, beeindruckt ist, glaubt allerdings, daß die durch das deutsche Wort hervorgerufenen Vorstellungen exakt das Gegenteil der Ideen beinhalten, die dem englischen Wort zugrunde liegen. Nach amerikanischem Sprachgebrauch erzeugen die Worte „administrative law“ die Vorstellung einer Rechtsmaterie, die die Rechte des Individuums gegenüber dem Staate und insbesondere gegenüber den Regulierungsbehörden zum Gegenstand hat. Das deutsche Wort hingegen bezieht sich auf eine Rechtsmatcrie, die sich mit den Vorrechten, Pflichten und Zuständigkeiten der Beamtenschaft insbesondere gegenüber Privatpersonen beschäftigt. In Wirklichkeit ist die Existenz des Begriffs einer Sondermaterie eines Beamtenrechts eine kontinentale Vorstellung — ein Produkt der alten despotischen Staaten -, die England und Amerika unbekannt ist. Ich habe daher abgelehnt, das Wort „Verwaltungsrecht“ wörtlich zu übersetzen, und es vorgezogen, als „The Law of Administration“ zu übersetzen. („The Nazi View of Law and Administration“, in: „Public Administration Review“ Bd. 1, 1941, S. 303.)

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© 1976 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Fraenkel, E. (1976). Die rechtsstaatliche Komponente des amerikanischen Regierungssystems. In: Das amerikanische Regierungssystem. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91771-3_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91771-3_5

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag

  • Print ISBN: 978-3-531-10214-6

  • Online ISBN: 978-3-322-91771-3

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