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Die demokratische Komponente des amerikanischen Regierungssystems

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Zusammenfassung

Seit seiner. Begründung ist das amerikanische Regierungssystem auf dem Prinzip der Volkssouveränität aufgebaut. Dies ergibt sich bereits aus den Eingangsworten der Präambel der Verfassung der USA: „We the people of the United States ... do ordain and establish this Constitution of the United States of America.“

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Literatur

  1. Vgl. Abdruck in: Ernst Fracnkcl, „Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens“, 1959, S. 116.

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  2. Vgl. Abdruck in: Ernst Fraenkel, „Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens“, 1959 S. 147.

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  3. In seinem Werk, „The Costs of Democracy“ 1960 führt Alexander Heard aus, daß es den Amerikanern ebensowenig gelungen sei, durch Erlaß von Gesetzen die finanziellen Ausgaben von Wahlkämpfen zu reduzieren, wie es König Knut gelungen sei, durch Erlaß eines Gesetzes die Mccres-wogen zu beschwichtigen. Heard legt im einzelnen dar, daß keine Nation so ernsthafte Versuche in dieser Richtung unternommen habe wie die Amerikaner und er glaubt auch, daß in dieser Beziehung die Amerikaner von allen Nationen noch am meisten erreichten. Trotzdem kommt er nicht umhin, auf das unlösbare Dilemma zu verweisen, das durch die Unerzwingbarkeit von (Gesetzen entsteht, die mit dem Funktionieren des politischen Systems, das zu regeln sie bestimmt sind, nun unmil nicht vereinbart werden können. (S. 344).

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  4. Vgl. Abdruck in: Ernst Fraenkel, „Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens“, 1959, S. 264.

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  5. Julius Turner, „Party and Constituency: Pressure on Congress“(1951), S. 24. Die Angaben über England sind entnommen „Jones, Party Voting in the English House of Commons“, S. 40.

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  6. David Truman untersucht in seinem Werk „The Governmental Process“, 1955, S. 336ff., im einzelnen die Probleme, die entstehen, wenn Mitglieder des Kongresses gleichzeitig Mitglieder von Intcressen-verbänden sind. Anmerkungsweise (S. 337 Anm. 32) bemerkt er, daß in nicht seltenen Fällen Personen in eine gesetzgebende Körperschaft eingetreten seien, nachdem sie als Beamte einer Interessengruppe tätig gewesen seien. („Not infrequently men have entered the legislature after serving as officials of interest groups“; die Hervorhebung findet sich nicht im Text.) Als einziges Beispiel erwähnt Truman den Fall von Styles Bridges, der, bevor er Gouverneur und Senator wurde, bezahlter Sekretär einer landwirtschaftlichen Organisation in New Hampshire (The New Hampshire Farm Bureau Federation) gewesen ist. Der Umstand, daß sich in USA so zahlreiche Verbandssyndizi im Vorzimmer („lobby“) des Parlaments aufhalten, erklärt sich nicht zuletzt daraus, daß ihnen bisher der Eintritt in das Ilauptzimmcr noch nicht gelungen ist.

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  7. Vgl. Abdruck in: Ernst Frnenkel, „Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens“, 1959, S. 111ff.

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  8. The Virginia Bill of Rights vom 12. Juni 1776 lautet:

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  9. That the legislative and executive powers of the state should be separate and distinct from the judiciary; and that the members of the two first may be restrained from oppression, by feeling and participating the burthens of the people, they should, at fixed periods, be reduced to a private station, return into that body from which they were originally taken, and the vacancies be supplied by frequent, certain, and regular elections, in which all, or any part of the former members to be again eligible or ineligible, as the laws shall direct.“Kennzeichnenderweise hat Georg Jellinck in seiner klassischen Schrift über die Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte, die sich ja vornehmlich mit der Virginia Bill of Rights beschäftigt, die zitierte Bestimmung nur beiläufig erwähnt. Nicht minder kennzeichnend für die ablehnende Haltung, die im Zeitpunkt der Entstehung der Vereinigten Staaten dem Gedanken des Berufsbeamtentums entgegengebracht wurde, ist Art. 36 der Verfassung von Pennsylvania vom 26. September 1776, der wie folgt lautete: „Da jeder freie Bürger, der ohne ausreichendes Kapitalvermögen ist, zwecks Aufrechterhaltung seiner Unabhängigkeit eine gewinnbringende Beschäftigung, einen freien Beruf, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein Geschäft haben sollte, mittels deren er sich auf ehrliche Weise zu unterhalten in der Lage ist, besteht keine Notwendigkeit, und kann auch kein Nutzen davon erwartet werden, wenn öffentliche Ämter errichtet werden, die Gewinn abwerfen. Würde deren Existenz doch im allgemeinen nur dazu führen, daß diejenigen, die sie innehaben bzw. anstreben, sich in einen Zustand der Abhängigkeit und der Servilität begeben, die mit der Stellung eines freien Bürgers unvereinbar sind. Im Volk würden hierdurch Spaltungen, Streitigkeiten, Korruption und Unordnung hervorgerufen werden. Gewiß soll eine Person, die in ein öffentliches Amt berufen wird, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, wenn durch die Ausübung eines öffentlichen Amts seine Privatangelegenheiten nachteilig beeinflußt werden. Sofern jedoch ein Amt durch Erhöhung der Gebühren oder auf andere Weise sich als so ein-bringlich erweist, daß hierdurch eine größere Zahl von Personen veranlaßt wird, sich um ein solches Amt zu bewerben, soll die gesetzgebende Körperschaft diese Einkünfte herabsetzen.“

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  10. Vgl. Abdruck in: Ernst Fraenkcl, „Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens“, 1959, S. 205.

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© 1976 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Fraenkel, E. (1976). Die demokratische Komponente des amerikanischen Regierungssystems. In: Das amerikanische Regierungssystem. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91771-3_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91771-3_3

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag

  • Print ISBN: 978-3-531-10214-6

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