Zusammenfassung
Zwischenstaatliche Übereinkünfte können Verträge oder Abkommen sein. Verträge sind Übereinkünfte grundsätzlicher, insbesondere politischer Art, die für längere Zeit oder auf unbegrenzte Zeit gelten sollen; sie bedürfen stets der Ratifizierung. Bei den Abkommen handelt es sich um finanzielle, wirtschaftliche, kulturelle oder technische Übereinkünfte, die nicht als Grundsatzübereinkünfte anzusehen sind. Verträge und Abkommen können zweiseitig (bilateral) oder mehrseitig (multilateral) sein. Multilaterale Abkommen werden auch Übereinkommen genannt.
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© 1973 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Sachs, R. (1973). Internationale Übereinkünfte. In: Grundriß der Außenwirtschaft. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91740-9_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91740-9_19
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-61002-5
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