Zusammenfassung
Streit entsteht oft bei der Regulierung. Er kann regelmäßig in gütlichen Verhandlungen zwischen den Beteiligten, teils mündlich oder fernmündlich, teils schriftlich beigelegt werden. Darüber soll hier nicht gesprochen werden, mit Ausnahme des Hinweises, daß mindestens das Ergebnis der Gespräche in einer Notiz festgehalten werden sollte. In ernsthafteren und prozeß- oder beschwerdeträchtigen Sachen sollte dem Verhandlungspartner das eigene Resumée der Gespräche mitgeteilt werden. Schweigt er darauf, bestätigt er u. U. stillschweigend die Absprache. Ein Schreiben an die letzte dem Versicherungsunternehmen mitgeteilte Adresse (Einschreibesendung) reicht aus, auch wenn es den Versicherungsnehmer wegen zwischenzeitlichem Wohnungswechsel, der dem Versicherungsunternehmen unbekannt war, nicht erreichte (§ 10 VVG).
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© 1989 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Tretsch, WD., Zersch, R. (1989). Streitigkeiten. In: Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91709-6_25
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91709-6_25
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-18506-6
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