Zusammenfassung
Grundlage der Einkommens- und Ertragsbesteuerung sind Vermögensveränderungen (§§ 4 Abs.1, 5 Abs.1 EStG), der Überschuß von Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs.3 EStG) oder der Überschuß von Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs.2 Nr.2 EStG), also Vorgänge, die ihre Ursache zumeist im Abschluß und im Vollzug zivilrechtlicher Verträge haben. In den überwiegenden Fällen werden diese Verträge der Besteuerung so zugrunde gelegt, wie die Beteiligten sie abgeschlossen und vollzogen haben. Ausnahmsweise nimmt das Steuerrecht für die Einkommens- und Ertragsermittlung aber Korrekturen vor, indem entweder der Vertragsabschluß steuerlich nicht berücksichtigt wird oder vereinbarte Gegenleistungen oder Gewinnverteilungsabreden der Höhe nach nicht anerkannt und entsprechend modifiziert werden.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Färber, G. (1993). Steuerliche Nichtanerkennung von Verträgen zwischen Familienangehörigen. In: Das Familienunternehmen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91708-9_9
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-18304-8
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